Nachehelicher Unterhalt - Muss er jetzt wirklich keinen Zahlung mehr für SIE leisten?

20. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
bunny1712
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt - Muss er jetzt wirklich keinen Zahlung mehr für SIE leisten?

Hallo zusammen,
ich hab vor Kurzem schon nachgefragt, ich bräuchte nur noch mal eine Antwort zur Bestätigung.
Kurze Sachlage.
Mein Freund hat bisher Unterhalt an seine Ex bezahlt. Für seine Twins (seit Juni 18) und einen kleinen Teil was über seinem Selbsterhalt war für seine Ex. Im Scheidungsurteil ist nichts bezüglich dem Unterhalt geregelt.
Ab Juni hat er jetzt nur noch den Unterhalt (abzgl Kindergeld) für seine Twins bezahlt. Muss er jetzt wirklich keinen Zahlung mehr für SIE leisten ?? Sie behauptet, da er früher kaum was an nachehelicher Unterhalt bezahlt hat (was vom Gehalt auch nicht möglich war), müßte er den vollen Kindesunterhalt sowie Zahlungen für sie leisten.
Sein Gehalt beträgt ca. 1700 € Netto i.M.

Vielend dank und immer schön den Deutschen die Daumen drücken :-))
Bunny1712

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Bunny1712 hi,
wieso zahlt ihr für die volljährigen Kinder noch Unterhalt?

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"<a href="http://www.smilies.cc" target="_blank"><img src="http://space01.smilies.cc/smilie_3393.gif" border="0"></a>Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt. "

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#2
 Von 
bunny1712
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Anni,
da sie diese Jahr noch zur Schule gehen und das so mit Ihnen vereinbart wurde. Aber das ist nicht das Problem, mir / uns geht es hauptsächlch um den Nachehelichen Unterhalt. Kann mir da jemand weiterhelfen ??

Danke und ein schönes Wochenende
bunny1712

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#3
 Von 
It´s me
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 13x hilfreich)

Hey,
also da die "Kinder" beide 18 sind besteht ja kein grund, das die Mutter nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen kann oder??? Damit besteht auch kein Grund warum dein Mann seiner Ex noch Nachehelichen Unterhalt zahlen sollte. Das neue Gesetzt sagt ganz klar das eine Mutter wieder Erwärbsfähig ist wenn das Kind drei Jahre alt ist. Darüber sind die beiden ja weit hinaus...Es sei denn, dein ex und die KM waren lange verheiratet, dann kann es schon sein das er noch einen gewissen Nachehelichen Unterhalt leisten muß...Wobei, sollten auch bei euch kinder unter 18 sein, stehen diese im vordergrund und soweit du nicht voll erwärbstätig, (aber mit ihm verheratet bist)stehst du mit der Ex im zweiter rang und ihr beide bekommt zu gleichen teilen unterhalt, sofern bei 1700 Netto noch was übrigbleiben sollte...

LG hoffe das hilft dir...;)

-----------------
""

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Bunny,

die Vergangenheit zählt nicht mehr. Wenn er damals keinen Unterhalt leisten konnte, kein Titel bestand aus dem Schulden aufgelaufen sind, dann kann sie für die Vergangenheit keinen Unterhalt einfordern.

Aktuell würde ich allenfalls einen - befristeten - Anspruch sehen, wenn sie in der Ehe nur die Kinder betreut und auch anschließend nicht gearbeitet hat. Dann kann man evt. nicht von Jetzt auf Gleich erwarten, dass sie sich selbst versorgt. Dann stellt sich für mich allenfalls die Frage, warum dein Freund überhaupt so lange gezahlt hat. Auch nach altem Recht hätte längst wieder eine Erwerbstätigkeit von ihr verlangt werden können.

Grüße

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#5
 Von 
bunny1712
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten morgen zusammen,

die Ehe hielt damals neun Jahre.
Die Ex kann nicht arbeiten, da sie "krank" ist.Es besteht weder eoin Titel, noch wird ,wie gesagt, im Urteil nichts über den nachehelichen Unterhalt werwähnt. Aber wenn sie Unterhalt möchte, dann soll sie halt zu ihrem Anwalt, oder ??? Dann wird die Sache neu aufgerollt und sowieso geprüft, ob sie überhaupt noch Anspruch hat, oder ???
Oder soll mein Freund sich doch lieber bei seinem Anwalt erkundigen, was ja allerdings auch mit Kosten verbunden ist. Aber meiner Ansicht nach, und nach eurer Hilfe, sehe ich ihn eher im Recht. Oder ???
danke bunny1712

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1773
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Rainer_Nordsee
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,
in einem anderen Forum bin ich wüst beschimpft worden wegen meiner Anfrage dort, aber trotzdem ist es ein für mich wichtiges Thema.
Meine geschiedene Frau (lebt mit ihrem Partner, unsere gemeinsamen Tochter und einem seiner Kinder zusammen) teilte mir neulich mit, dass sich bei Ihr der vor langer Zeit aufgetretene Verdacht, sie habe MS, bestätigt hat. Damals habe ich für sie eine Dread Desease-Versicherung abgeschlossen, die schwere Erkrankungen absichert. Aufgrund finanzieller Engpässe wollte ich diese Versicherung nun nicht mehr bezahlen und die Versicherung an sie übertragen. Obwohl sie bereits wusste (und auch schon in Behandlung!), dass sie MS hat, hat es sie überhaupt nicht interessiert, dass da eine Versicherung besteht, die ihr im schlimmsten Fall mal helfen könnte. Ich habe dann die Versicherung gekündigt - und plötzlich kommt sie mit der Erkrankung daher. Meine Frage: Bin ich ihr gegenüber im Ernstfall unterhaltsverpflichtet?

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#8
 Von 
bunny1712
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
tut mir leid, wußte nicht dass dieses Wort so schlimm ist.
Ich glaube der Beitrag von Rainer_Nordsee
ist hier an der falschen Stelle, oder ???

Gelobe Besserung

Bunny1712

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Ach Bunny,

lass dich nicht verschei.ßern...:)

quote:
@bunny1712: Gelbe Karte! Bitte in diesem deutschen Forum nur deutsche Begriffe verwenden.


Das ist ein guter alter Freund von uns und er erlaubt sich manchmal ein paar Späßchen.:)



-----------------
" Grüßle - Schwesterchen"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
bunny1712
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöle,
dann hab ich ja nochmal Glück ghabt. Wollte mich nur einer reinlegen und ich habe es auch noch geglaubt.
Kann mir jemand noch einen Tipp geben wegen dem Nachehelichen Unterhalt ???
:???:

Grüßle bunny1712

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