Nachehelicher Unterhalt - Fällt der Unterhalt für meine (noch) Frau dann weg?

24. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
jöst
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachehelicher Unterhalt - Fällt der Unterhalt für meine (noch) Frau dann weg?

Hallo zusammen,

mal eine Frage zum nachehelichen Unterhalt.

Die Scheidung zwischen mir und meiner (noch) Frau läuft. Vor einiger Zeit haben wir uns auf einen Betrag zum nachehelichen Unterhalt geeinigt. Dieser Betrag wurde anhand meines letzten Nettogehalts berechnet.

Nun sieht es so aus. Aufgrund eines Wohnortwechsels habe ich ein niedrigeres Nettoeinkommen als vorher. Kurz zu Erklärung: Ich habe mein altes Arbeitsverhältnis selber gekündigt, wäre fast arbeitslos geworden und habe jetzt doch noch einen (etwas schlechter bezahlten) Job gefunden.

Wie verhält es sich in so einem Fall? Da mein neues Nettoeinkommen bei ca. 1.000 Euro liegt (also gerade mein Selbstbehalt) bin ich nicht in der Lage neben dem Unterhalt für unser gemeinsames Kind auch noch den nachehelichen Unterhalt zu zahlen. Fällt der Unterhalt für meine (noch) Frau dann weg? Wird das irgendwie neu berechnet?

Ich hoffe mir kann da jemand weiter helfen.

Viele Dank schon mal im Voraus und viele Grüße
Jöst

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Joest,

die Verpflichtung zu Unterhaltszahlungen bestimmt sich unter anderem aus der Leistungsfähigkeit. Wenn Sie also nicht in der Lage sind Unterhaltszahlungen zu leisten, so sind Sie auch nicht zu diesen verpflichtet. Dieses lässt sich durch eine Neuberechnung des Unterhaltes feststellen.

Beachten Sie aber, dass es unter Umständen auch billig sein kann, dass der Unterhaltsschuldner Schulden aufnimmt, oder Eigentum (wie z.B. ein Eigenheim, Grundstücke, oder anderes Vermögen) veräußert, um den Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Dieses ist jedoch Sache des Einzelfalls.

Mit freundlichen Grüßen,

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