Nach Trennung vom Partner und Haus wer zahlt wiederkehrende Beiträge für Straßen?

17. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
wabbelknub
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Trennung vom Partner und Haus wer zahlt wiederkehrende Beiträge für Straßen?

Sehr geehrte Leute ,

ich habe eine wichtige Frage.

Ich habe mich getrennt von meiner Partnerin, das Haus hat Sie übernommen. Sie ist auch alleinige Eigentümerin seit 31.02.18. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen wir beide noch im Grundbuch da sich dieser Schriftverkehr ja Wochen hinziehen kann.

Jetzt kommt nach meinem Auszug am 31.02. ein Bescheid der Vgv über WIEDERKEHRENDE Beiträge von Verkehrsanlagen. Der Brief ist alleine an meine Partnerin geschickt worden. Ich habe keinn erhalten unter meinem Namen.

im Groben fordert die Vgv Geld von der Straße die gemacht worden ist und ich meine es hat schon im Jahre 2013 angefangen.

Nun meine Frage.

Da ich kein Eigentümer mehr bin und lediglich im Grundbuch noch mit stehe weil es sich hinzieht bis ich im Grundbuch umgeschrieben bin , muss ich diese Beiträge auch noch mitzahlen?
Notar Vertrag etc besteht und ist auch schon abgeschlossen.

Im Notar Vertrag steht drin :

( Die Erschließungsbeiträge, die aufgrund des Baugesetzbuchs oder anderer Rechtsvorschriften in Rechnung gestellt und noch nicht bezahlt worden sind oder künftig angefordert werden, hat der Erwerber zu zahlen )

Ich bitte um Hilfe in dieser verworrenen Angelegenheit.

Vielen Danke an alle Helfenden.




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