Guten Abend.
Ich weiss nicht ob ich in diesem Forum richtig bin.
Sollte dieses nicht der Fall sein, bitte ich die Verantwortlichen meine Frage in die richtige Rubrik zu setzen.
Zu meiner Frage. Ich besitze und bewohne ein Zweifamilienhaus.
Die 2. Wohnung war bisher vermietet, steht aber jetzt frei, da der alte Mieter verstorben ist.
Kann ich von Amts wegen verpflichtet werden, meine Tochter in die Wohnung aufzunehmen?
Ich habe keinen Kontakt mehr zu ihr. Durch private Gründe (mehrmaligem Betrug etc. gegen meine Person) möchte ich dieses nicht.
Sie liegt zur Zeit im Krankenhaus und wurde, so habe ich erfahren, vom jetzigen Vermieter wegen u.A. Mietausständen gekündigt.
Das Mietgeld wurde vom Amt an ihr immer ausgezahlt. Ihren Lebensunterhalt wird ebenfalls vom Amt bezahlt.
Kann/muss ich sie aufnehmen?
Muß ich meine Tochter aufnehmen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich nehme an, dass die Tochter erwachsen und volljährig ist. Damit ist sie für sich selbst verantwortlich. Sie müssen sie also nicht in Ihrem Haus wohnen lassen, bzw eine Wohnung an sie vermieten. Völlig vorurteilsfrei und allgemein möchte ich aber sagen, dass ich es sehr traurig finde, wenn Vater und Tochter so weit auseinander getrifftet sind. Man sollte immer versuchen, wieder einen Weg zueinander zu finden, zu mal wenn es der Tochter so schlecht geht. Freundlichen Gruß!
Hallo Annaminna
Ja es ist traurig und ich schäme mich auch für diesen Zustand. Aber ich habe schon so oft die Hand gereicht und es hat nichts genützt. Nur mein Geld und das Haus ist interssant. Ich bin nun 77 Jahre alt und kann und will nicht mehr. Sie ist alt genug .
Und jetzt?
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