Muß ich bereits jetzt schon für Unterhaltszahlungen aufkommen?

12. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
cueneyt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Muß ich bereits jetzt schon für Unterhaltszahlungen aufkommen?

Hallo Leute,

ich lebe von meiner Ehefrau + 2 Kinder getrennt - seit nun gut 6 Wochen. Wir haben ein Haus, und ich selbst bin derzeit bei meinem Bruder untergebracht. Für die mtl. Hausrate ca. 1.250 € (Hypothek) kam und komme ich zu 100% auf. Den Kreditvertrag habe ich, meine Ehefrau und mein Schwiegervater unterschrieben. Wir haben derzeit auch noch keine Regelung (durch Anwälte od. ähnliches) bzgl. Unterhaltszahlungen getroffen!

Meine Frage an Euch:
Muß ich bereits jetzt schon für Unterhaltszahlungen aufkommen? Aus "väterlichen" Gründen hatte ich vor wenigen Wochen Ihr eine mtl. Zahlung von € 150,- zugesagt.

Bitte um Antwort. Danke im Voraus,

Cüneyt

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"vg cueneyt"

-- Editiert von cueneyt am 12.01.2005 14:26:39

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

m.E. steht ihr Trennungsunterhalt zu und für die Kinder müsstest du wohl auch zahlen, ich denke aber auch, das "mietfreie" Wohnen wird berücksichtigt.

Andere hier können dir das präziser beantworten, dazu müsste man auch wissen, wieviel du verdienst, wieviel deine Frau - wie alt die Kinder sind etc.

Auf alle Fälle haftet sie genauso für die Hypothek, wie du.

Wie hat sie denn auch den 150 Euro-Vorschlag reagiert?

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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

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#2
 Von 
cueneyt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo nefertari1968,

danke für dein beitrag. ich verdiene € 2.200,-/netto,d.h. viel bleibt mir nach abzug der hausrate nicht mehr viel. dazu zahlen ich die mtl. kindergartenkosten von € 95,- für mein sohn (alter: 4 J.). meine tochter ist 1,5 J. alt. das gesamte kindergeld erhält meine frau. das ist aber in ordnung so.

vg
cueneyt

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"vg cueneyt"

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo und guten Morgen,
Du bist auch jetzt schon deiner Familie unterhaltspflichtig. Allerdings nur, wenn dies auch verlangt wird.
Zu deinem "bereinigten" Nettoeinkommen zählen auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, potenzielle Steuerrückerstattungen aus dem Vorjahr und andere geldwerte Vorteile.
Davon abzuziehen sind in der Regel eine pauschale von 5% und u.U. eheprägende Schulden, die du abträgst.
Du kommst derzeit allein für das Haus auf. Zumindest während der Trennungszeit - solange nicht geregelt ist, ob- und wer in dem Haus wohnen bleiben wird und wer dafür aufkommt, werden die Schuldzinsen UND die Tilgung von deinem Einkommen abzuziehen sein.
Wie Nef schon schrieb, wird auch der Wohnvorteil i.d.R. vom Bedarf deiner Frau abgezogen. ( Allerdigs auch deiner, da du - nehme ich an - vorerst mietfrei wohnst.

Ich gehe davon aus, dass deine Frau nicht arbeitet?

Beim Trennungsunterhalt steht deiner Frau i.d.R. die Hälfte deines Einkommens nach Abzug von Kindesunterhalt, Pauschale und Schulden abzüglich Wohnvorteil zu.
Allerdings muss dir ein Selbstbehalt von 840 EU bleiben. Da liegst du natürlich weit drunter. Selbst unter Berücksichtigung deines Wohnvorteils wirst du an sie rein theoretisch nichts zahlen müssen. ( Dies alles gilt natürlich nur, wenn die 2200 EU schon "bereingt" sind ).

Nun werden aber auch die ehelichen Verhältnisse zur Grundlage der Berechnung genommen. Wenn deine Frau nicht arbeitet, hat sich an eurer finanziellen Lage ja bis Dato nichts geändert. Du kommst mit deinem Einkommen weiterhin für alles auf und es gibt keine doppelte Mietbelastung o.ä. Lediglich das Kindergeld erhält jetzt deine Frau. Dieses fließt aber ( i.d.R. ) nicht in die Berechnung ein.
Somit KÖNNTE entschieden werden, dass du noch einen geringen Betrag zu entrichten hast.

Wieviel letzlich zu zahlen ist, kann ich dir nicht sagen, da hierfür genaue Zahlen vorliegen müssen und es wahrscheinlich eh mal wieder auf eine Enzelfallentscheidung hinauslaufen wird. Auf jeden Fall sind wohl pro Kind momentan 192 EU Kindesunterhalt zu entrichten.

Geht deine Frau künftig nicht arbeiten, werdet ihr euch wohl überlegen müssen, was mit mit dem Haus passiert. Auch deine Frau muss für die Schulden hälftig aufkommen. Trägst du sie allein, werden sie ( evtl. zum Teil ) von deinem Einkommen abgezogen. Mit deinem Einkommen allein werdet ihr das aber in Zukunft wohl nur schwerlich schaffen.

Viele Grüße

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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