Mutter ohne Wohnung

23. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
riesen_problem2301
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter ohne Wohnung

Hallo,
folgendes gewaltiges Problem:
Ich bin Vater einer zweijährigen Tochter. Ihre Mutter und ich waren nicht verheiratet, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Nun ist die Mutter seit Samstag ohne Wohnung, schläft sich bei Freunden durch und unsere Tochter wird seit Mitte Dezember "durchgereicht", d. h. sie war ca. 4 Wochen bei der Schwester der Mutter, dann zwei Wochen bei mir, ist jetzt seit vorletzter Woche bei meinen Eltern. (Hängt auch damit zusammen, dass die KM arbeiten geht und die Betreuung (Tagesmutter, KiTa...) während der Arbeitszeit nicht geregelt ist)

Nicht nur aus meiner Sicht ist dieser Zustand für die Kleine absolut untragbar. Ich habe bereits im Dezember, als sich abgezeichnet hat, dass meine Ex die Wohnung verlieren wird und sie auch keine großen Anstalten machte sich um eine neue Bleibe zu kümmern, Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen, diese sagen nun, dass die Behörden sich erst dann einschalten können, wenn das Wohl des Kindes auch tatsächlich gefährdet ist, sprich, wenn meine Ex nun tatsächlich mit ihr auf der Straße übernachten würde. Dadurch, dass die Betreuung durch meine Eltern nun erstmals gewährleistet wird bestünde nun auch für das Jugendamt vorerst kein Handlungsbedarf.

Auf eigene Faust wird meine Ex keine Wohnung finden, sie hat mit diversen Vermietern schon Ärger und offensichtlich auch Einträge in einer Datenbank des Vermietervereins (neben negativen Schufa-Einträgen). Mit dem Wohnungsamt hat sie wohl auch keinen Kontakt aufgenommen, Hilfe vom Jugendamt will sie anscheinend auch nicht in Anspruch nehmen.

Ich werde jetzt nun Hilfe vom Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Doch wie sind hier die Aussichten? Was kann ich sonst noch tun? Hätte eine Klage auf Übertragung des Sorgerechts Aussicht auf Erfolg?

Die Situation spitzt sich immer weiter zu. Die Ex ruft täglich an, erkundigt sich aber nicht nach ihrer Tochter sondern macht immer wieder ihren Anspruch geltend, dass sie die Kleine auch sehen will wenn sie frei hat - dann fährt sie ca. 250km durchs Land, holt sie ab, bzw. erwartet von mir, dass ich sie bei meinen Eltern abhole, und will bei mir in der Wohnung übernachten. An den Wochenenden erwartet sie ferner, bzw. setzt es als selbstverständlich voraus, dass ich ihr die Kleine vorbei bringe und ich dann dieses "Durchschlafen" mit der Kurzen bei ihren Bekannten durchziehe...

Letztendlich habe ich einfach die Schnauze voll und will, dass meine Tochter wieder ein ordentliches Zuhause hat.

Ich hoffe, ihr könnt mir mit ein paar guten Ratschlägen und rechtlichen Auskünften helfen!

lg

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
realist111
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.Da kann ich Barney nur zustimmen.Kann die kleine nicht während deiner arbeit bei deinen eltern bleiben und nach feierabend dann bei dir.So hätte die kleine immer eine bezugsperson um sich und nicht dieses hin und her.würde sich auch beim JA gut machen.Mfg :)

-----------------
"recht haben und bekommen sind zwei verschiedene welten"

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#3
 Von 
riesen_problem2301
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
die Kleine ist ja bei meinen Eltern nicht alleine, ich pendel derzeit jeden Tag ca. 60km um mich zumindest am Abend um unsere Tochter zu kümmern - ist momentan auch die einzige Möglichkeit, da ich sie unmöglich jeden Tag von meiner Wohnung zu ihren Großeltern bringen kann um sie am Abend wieder abzuholen.

Ihre Mutter ist nicht wirklich gesprächsbereit. Ich bin weiterhin mit den Jugendämtern am reden, die Leute dort raten mir dazu, das Gespräch mit der Mutter zu suchen und sie dazu zu bewegen sich beim Wohnungsamt zu melden. Aber davon will die Mutter nichts wissen, auch an einem gemeinsamen Gespräch mit dem JA ist sie nicht interessiert. Ein weiterer Schritt wäre dann lt. JA (die Zuständigkeit vom JA hat sich durch den Rausschmiss meiner Ex geändert) beim Amtsgericht die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts zu beantragen, sprich der Mutter das Kind vorübergehend "wegzunehmen". Ich würde das zur Not auch machen, aber das Beste wäre es doch, wenn die Mutter sich kooperativ zeigen würde und die Hilfe vom JA in Anspruch nehmen würde...

Doch davon will sie ja nichts wissen, dafür redet sie davon, wieder mit mir zusammen zu ziehen - wovon ich wiederum nichts wissen will (was hat unsere Tochter von Eltern die nur noch streiten?)

Na ja, alles reichlich verfahren.

Die Mutter selbst kann die Kleine sehen so oft wie sie will, doch bin ich mit so manchen Regelungen die sie mir vorschreibt nicht einverstanden - wie z. B. dass ich sie am WE quer durchs Land fahren soll...

Aber gut, schaun´mer mal

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#4
 Von 
error6
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 29x hilfreich)

Hol die Kleine doch erstmal zu Dir und versorge sie vernünftig. Regel das mit ihrer Mutter, dass sie sich solange zurückhält, bis sie wieder sozialen Fuss gefasst hat. Ist gut möglich, wenn Deine Ex merkt, dass sie ohne Kind besser zurecht kommt im Leben. Vielleicht belässt sie das Mädchen dann für immer bei Dir. Nur, wenn es soweit kommen sollte, regel das Sorgerecht neu.
:) error

-- Editiert von error6 am 24.01.2007 11:43:14

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#5
 Von 
riesen_problem2301
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja, die Kleine wird sie ohne Weiteres nicht auf Dauer bei mir lassen, dafür kenne ich sie zu gut. Und ihre Probleme will sie wohl nicht regeln wollen - jetzt redet sie davon, zu mir zu ziehen wo die Wahrscheinlichkeit, eine Wohnung zu finden für sie wohl auch gegen null geht.

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#6
 Von 
guest123-975
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 123x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

@riesen_problem, eines bitte nicht machen: den Ratschlägen von saraa10 zu folgen.

Durch Unterstellungen usw. hast du von vornherein verloren.

Bitte den geraden Weg gehen und die Fakten schildern. Damit dürftest du sehr gute Karten haben. Vor allem, weil das Kind momentan bei DEINEN Eltern untergebracht ist und du dich regelmässig (täglich) kümmerst.

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#8
 Von 
zoe2000
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat:
Lass dir was einfallen.

Alkoholismus, Hurerei, Vernachlässigung etc...
Ende.

@riesenproblem:

Begib Dich nicht auf dieses Niveau.
Erstens wird Euer Kind, das beide Eltern liebt und ein Recht auf Umgang mit beiden hat darunter leiden und zweitens sieht das Gericht solche Schlammschlachten gar nicht gern.
Sachlich bleiben, ohne Unterstellungen, Beleidigungen, wie ohje schreibt, der wirkliche Sachverhalt wird reichen.

Gruß, zoe

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
riesen_problem2301
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, mit Alkoholismus, Hurerei und Vernachlässigung brauche ich wohl nicht anzufangen - entweder weil´s nicht nachweisbar ist, wohl auch nichts bringt und letztlich nur an meiner Glaubwürdigkeit kratzen würde...

ich werde jetzt folgenden Weg einschlagen: Meine Ex ist heute noch bei mir, hat momentan auch die Kleine bei sich (weil sie 4 Tage frei hat). Wir treffen uns nachher und ich setze ihr die Pistole auf die Brust: Entweder sie geht bis zum Montag zum Jugendamt / Wohnungsamt oder ich beantrage beim Amtsgericht die Übertragung des Aufenthaltbestimmungsrecht. Meine Ex (und damit auch unsere Tochter) ist selbstverschuldet obdachlos... was brauche ich da mehr zu erklären? Sie ist innerhalb von zwei Jahren 4mal durch das gesamte Bundesgebiet gezogen, der Wechsel schadet der Entwicklung unserer Tochter! Die Kleine braucht eine stabile Umgebung. Und die kann ich ihr bieten. Und das wird das Gericht hoffentlich genauso sehen.

Verstehen wird meine Ex das nicht, sie hofft immer noch darauf, dass ich sie weiterhin durchs Leben schleife. Jetzt kann sie zeigen, was ihr die Kleine wirklich bedeutet. Punkt-Aus-Ende.

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