Mutter mit 2 Kindern..

26. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Violette456
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)
Mutter mit 2 Kindern..

Hallo zuerst allen nachträglich ein schönes Weihnachtsfest.

Meine Freundin hat mich heute angerufen. Ihr Freund mit dem Sie das zweite Kind hat sich gestern von Ihr getrennt zum 5-mal. Ihr Freund ich gleichzeitig auch mein Chef. Sie haben das gemeinsame Sorgerecht und auch gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er möchte dass Sie vorläufig zu Ihrer Tochter ins Zimmer zieht und sich von dort aus eine eigene Wohnung sucht. Er möchte den gemeinsamen Sohn bei sich behalten da er Sie für Unfähig hält sich um 2 Kinder zu kümmern.
Was soll ich Ihr raten? Wie kann ich Ihr helfen?


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21 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38483 Beiträge, 14013x hilfreich)

Da kann man durch Rat zu viel versemmeln. Sie soll morgen zum Jugendamt gehen und zum Anwalt. Evtl. noch zu einem Verein "Frauen helfen Frauen" oder was ähnliches.

Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38483 Beiträge, 14013x hilfreich)

Mein Gott, sie soll sich beraten lassen. Voraussetzung für einen vernünftigen Umgang miteinander ist doch, dass sie ihre Rechte und Pflichten kennt. Dass sie nicht über den Tisch gezogen wird. Und dass auch geschaut wird, wo es dem gemeinsamen Kind am besten geht.

Außerdem finde ich das schon etwas merkwürdig (vorsichtig formuliert), dass der Mann sie einfach so unter dem Motto "hinweg von mir" ins Kinderzimmer verfrachten kann. Warum zieht er denn nicht ins Kinderzimmer, oder zieht aus? Wieso sie? Das alles muß geklärt werden.

wirdwerden

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#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

quote:
Warum zieht er denn nicht ins Kinderzimmer, oder zieht aus? Wieso sie? Das alles muß geklärt werden.

Sehe ich ähnlich. Die gemeinsame Wohnung steht nun mal beiden zu, wer auszieht, und in welcher Konstellation muß ja noch geklärt werden. Und wer fähig ist ein bis zwei Kinder zu erzeihen beurteilt ja wohl kaum einer der beiden allein.
Beratung ist in diesem Fall auf jeden Fall angesagt.
Gruß
Andreas

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#5
 Von 
Violette456
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die guten Anregungen.

Auf die Frage wie alt die Kinder sind: der gemeinsame Sohn ist 6 Wochen alt und die Tochter ist 6 geworden.

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#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Violette456,

wenn du aus deiner Position als abhängig Beschäftigte heraus helfen möchstest, dann sei bitte vorsichtig.
Ganz besonders vorsichtig wäre ich mit Ratschlägen gewisse Vereine, wie von @wirdwerden vorgeschlagen, in die Sache einzubeziehen.
Frauen helfen Frauen e.V. zählt - um es mal milde auszudrücken - nicht gerade zu den Vereinen die in solchen Angelegenheiten mit systemischen Ansätzen glänzen.
Das Gleiche gilt auch für "ähnliche" Vereine.

Wenigstens ein wenig besser sind die vier wohl bei einer freien Familienberatungsstelle aufgehoben.

Erst wenn sich hierzu eine/r nachweislich versagt sollte der andere den Rechtsweg beschreiten und einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht aufsuchen.

Was ich mich frage:
Wie kommt ein Vater auf die Idee einen Säugling von der Brust der Mutter fernzuhalten?

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38483 Beiträge, 14013x hilfreich)

@ ARTiger: die Qualität von Vereinen oder freien Familienberatungsstellen ist in der Tat von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Hier ist z.B. "Frauen helfen" Frauen prima aufgestellt, von Sozialarbeiterinnen über Rechtsanwältinnen alles da. Dafür ist die freie Familienberatungsstelle (ich nenne bewußt keinen Namen) mehr schwach. So schwach, dass die Frauen mit schwierigen Fällen auch zu dem Frauenverein schicken.

Also, regional sehr unterschiedlich. Da muss sie sich halt mal erkundigen, was gut ist. Bei uns gibt es die entsprechenden Flyer in der Stadtverwaltung. Das wär für mich so der Einstieg. Ich hab das doch bewußt offen gelassen, wohin die junge Mutter gehen sollte.

Nur, sie braucht jetzt Hilfe und Beratung. Das muss sie erkennen und umsetzen.

wirdwerden

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#8
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

HAllo,

quote:
Außerdem finde ich das schon etwas merkwürdig (vorsichtig formuliert), dass der Mann sie einfach so unter dem Motto "hinweg von mir" ins Kinderzimmer verfrachten kann. Warum zieht er denn nicht ins Kinderzimmer, oder zieht aus? Wieso sie? Das alles muß geklärt werden.


Hm, wo steht denn, dass es sich um eine gemeinsame Wohnung handelt. Möglich wäre ja auch, dass die Wohnung dem einen gehört oder zumindest als alleiniger Mieter eingetragen ist.

Dann könnte er schon den Anspruch erheben, ob dies moralisch richtig ist, lasse ich mal dahingestellt.

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"Liebe Grüße"

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#10
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo Nick_19,

quote:
Und wie speziell er darauf kommt, steht in dem Eingangsbeitrag:
Er ist der Meinung, die Mutter könne sich nicht um den Jungen kümmern.



Nö.

Im Eingangsthread steht nur, dass er sie für unfähig hält sich um 2 Kinder zu kümmern.



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"Liebe Grüße"

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38483 Beiträge, 14013x hilfreich)

Offensichtlich wohnen die beiden doch zusammen. Und da ist es ziemlich einerlei, wer im Mietvertrag steht. Es ist theoretisch sogar denkbar, dass die Mutter die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen bekommt.

Fakt ist nun mal, dass wir es hier mit einem Neugeborenen zu tun haben, eine Mutter, die zumindest im Augenblick ganztags zu Hause ist, einem weiteren Kind. Und die junge Mutter dann ins Kinderzimmer verweisen, nun, wenn das ein Gericht oder aber das Jugendamt hört, die werden schon darüber nachdenken, ob das ein angemessenes Verhalten ist.

Ich finds immer wieder interessant, dass die Frage von Erziehungsfähigkeit immer dann aufkommt, wenn man sich trennt. Sowas, wenn es denn so offensichtlich ist, das weiss man doch vorher, und mit so jemand unfähigem setzt man doch keine Kinder in die Welt, oder?

wirdwerden

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#13
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo Nick_19

lach Du hast nicht verstanden worauf ich hinaus wollte. ;)

Man könnte ja auch vermuten, dass die Unfähigkeit nur vorhanden ist, weil das erste Kind nicht von dem gleichen Partner ist und dieser nur glaubt, dass "sein" Kind zu kurz kommt.

Da würde ich mal sachlich begründet haben wollen, wie sich die Unfähigkeit denn darstellt.

Man könnte auch eine Familienhilfe über das Jugendamt beantragen, wenn es so kurz nach der Geburt noch keinen 100%igen Ablauf gibt. ;)

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"Liebe Grüße"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

quote:
Offensichtlich wohnen die beiden doch zusammen. Und da ist es ziemlich einerlei, wer im Mietvertrag steht. Es ist theoretisch sogar denkbar, dass die Mutter die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen bekommt.


Auf welcher Rechtsgrundlage denn?

Es könnte sein, dass man Ihr eine gewisse Zeit gewährt um sich eine angemessene Wohnung zu suchen, aber eine Zuweisung einer Wohnung die nicht ihre ist?

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"Liebe Grüße"

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38483 Beiträge, 14013x hilfreich)

Du ich kenne Entscheidungen, da ist die Wohnung dem einen Elternteil vom Familiengericht zugewiesen worden, der Vermieter hatte das zu akzeptieren. Aber, soweit muss es ja gar nicht kommen. Mich hat nur das "hinweg von mir ins Kinderzimmer" irritiert. Ansonsten müssen wir die arme Mutter doch noch nicht verunsichern. Wenn er mit ihr nicht das Schlafzimmer teilen möchte, dann muss er die Konsequenzen ziehen. So, wie es da sechs Wochen nach der Geburt eines Kindes abgelaufen ist, geht es ja nun mal gar nicht. Und zwar nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Menschlichkeit.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort


#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38483 Beiträge, 14013x hilfreich)

Liebes Häschen, das sehe ich auch so. Zumal ja im Eingangsthread eindeutig drinnen steht, dass er die Frau ins Kinderzimmer verfrachtet hat. Wenn es so sehr in seinem Interesse ist, dass die Frau nicht neben ihm schläft, dann hat er sich zu verfrachten.

wirdwerden

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#19
 Von 
Violette456
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die Anregungen..Das Problem ist das mein Chef unterhalb des Büros wohnt..auch Sie mit den 2 Kindern und deshalb Sie bat auszuiehen..

Ja Sie Stillt den Kleinen.. die 2 habne sich schon öfters getrennt da war der kleine noch nicht auf der Welt da war er grausamer hat Sie mit Ihrer Tochter in einer Nacht un Nebel Aktion vor die Türe gesetzt jetzt kann er nicht anders da der Sohn gerade mal 6 Wochen alt ist.

Vio




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#20
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Violette456,

da wäre es doch gut zu wissen was die beiden jeweils antrieb gemeinsam ein Kind zu zeugen?!
Sollte das gemeinsame Kind die Beziehung kitten, suchte sie einen "Versorger" oder er eine "Leihmutter" oder haben die sich zum Zeitpunkt der Zeugung gar keinen Kopf gemacht?

Derzeit auf den Gleisen des Familienrechts zu fahren halte ich nicht für angebracht, weil zu befürchten ist, dass der nicht geklärte und aufgearbeitete Hintergund in einer Dauerfehde zwischen den beiden Elternteilen münden wird.

Dein Part sollte sich aus deinem eigenen Interesse und dem des Kindes heraus darauf beschränken: Direkte Hilfe nur in der Not - im Falle einer Eskalation, z.B. durch anbieten eines Schlafplatzes für 1-2 Nächte bei dir, Unterstützung bei der Wohnungssuche, Begleitung bei Amtswegen.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass du die Mutter an einen brandbeschleunigenden Frauenverein oder eine bestimmte - im Schriftsatz konfliktverschärfende - Rechtsvertretung verwiesen hast, kann das auch für dich negative und nachhaltige Folgen haben.

Es ist und bleibt deren Konflikt und das gemeinsame Kind wird mt hoher Wahrscheinlichkeit zwischen den streitenden Eltern zerrieben werden, wenn sich die Eltern nicht einigen.

Besser beide Elternteile in einen neutralen Hafen (Familienberatung, psych. Mediation) bugsieren, als die Mutter ins Ungewisse schicken und den Vater zurücklassen.

Lieben Gruß

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38483 Beiträge, 14013x hilfreich)

Ganz ehrlich, wenn eine Mutter mit einem Kind in einer Nacht und Nebel Aktion vor die Tür gesetzt wird, dann sollte sie doch schon im Interesse des Kindes ganz schnell endgültig weg sein. Für sowas fehlt mir jedes, aber jedes Verständnis. Ebenso für den Mann, der sich nicht schämt, die Frau kurzer Hand ins Kinderzimmer zu verfrachten.Beides ist in meinen Augen nicht tragbar, unter keinen Umständen.

Die Frau soll sich sofort beraten lassen, wirklich sofort. Und vielleicht endlich mal anfangen, Verantwortung zu übernehmen und entsprechend zu handeln.

wirdwerden

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