Mutter hat alleiniges Sorgerecht

25. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
J.D. Robb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Mutter hat alleiniges Sorgerecht

Hallo Leute, Ich habe da mal eine Frage, weiss aber nicht genau wie ich anfangen soll, es ist eine sehr komplexe Situation:

Mein Mann und ich sind bereits seit fast 5 Jahren zusammen und seit kurzem verheiratet.

Sie hat damals im Mai 2000 einen Jungen geboren. 2001 haben sie sich getrennt. Da mein Mann damals selbständig war, war er den ganzen Tag im Geschäft. Er hat ihr dadurch ein Leben ermöglicht, wovon ich nur träumen kann. (" Porsche, 2Jeeps,
2 Motoräder, Restaurants, Markenklammotten,...)

Sie fand das sehr Cool, da sie ja ihre Ruhe hatte, aber Ende Monat hatte sie doch mehrere hundert Euros zur Verfügeng.
So lässt sichs gut leben.
Auf ihren Wunsch hat er ihr ein Nähatelier gebaut, damit sie ihren "Traum" wahr machen kann, nämlich Modedesign zustudieren. Das hat sie dann auch gemacht, aber seither hat sie nicht einen Tag damit verbracht ihren Beruf auszuüben.

Beim Trennungsgespräch hat mein Mann ihr das Haus zur Verfügung gestellt, bis sie eine eigene Bleibe gefunden hat. Sie fühlte sich unterdrückt und konnte sich nicht richtig entfalten( laut seiner Ex). Deswegen musste sie sofort ausziehen, was sie dann auch tat. Sie lebte über 1 1/2 Jahre bei ihrer Mutter in ihrem Jugendzimmer. Bald darauf ging mein Mann pleite.

Sie schlug ihm vor, er solle doch ins Ausland gehen, sich erholen und sein Leben in den Griff kriegen. Danach könnten sie ja nochmal über das Vergangene reden.

Zu dieser Zeit hatten sie noch das gemsinsame Sorgerecht und das Kind trug auch seinen Namen. Damals durfte er sein Kind auch öfters sehen.
Nach einem halben Jahr musste er vor Gericht seineen Anteil abgeben. Kurz darauf kam die Namensänderung (Sie meinte, dass das Kind sich gestört fühle weil er einen anderen Namen als sie trage!!)
Vor einigen Jahren musste das Kind eine Ohrenoperation machen lassen, da er wie sein Vater auch abstehende Ohren hat.
Das lief die ganze Zeit so.

Nun lebt mein mann seit 3 Jahren in der Schweiz und versucht sich hier ein neues Leben aufzubauen. Er kann aber sein Kind nicht einfach so vergessen, da er ein sehr fürsorglicher und liebenswürdiger Mensch ist. Er liebt sein Kind über alles!
Nun leider hat seine Ex ihre Pflichten als Mutter nicht wirklich wahrgenommen.
Seit wir zusammen sind haben wir immer wieder Geschenke, Briefe, Karten etc. an den Sohn geschickt, aber bis jetzt kam leider nichts zurück.
Von ihr würden wir nie etwas erfahren, wenn mein Mann nicht immer wieder anrufen würde, und auch da leugnet sie oft ab dass er sie angerufen hat.

Vor unserer Hochzeict erhielt mein MAnn einen Brief vom Jugendamt, dass die Alimente neu Berechnet werden müsse da er ja nun in der Schweiz wohne. Ich weiss aber dass schon vor 2 Jahren eine Neuberechnung statt fand.
In der zwischenzeit hat er einen neuen Job als Abteilungsleiter uns sie hats gewusst. Und ich denke mal, dass sie das dazu veranlasst hat, eine neue Berechnung anzufordern in der Hoffnung noch was zu erhalten.

Wie alle wissen verdient man in der Schweiz mehr als in DE, wobei man bedenken muss, dass die allgemeinkosten in der CH doppelt bis dreifach so hoch sind.

In diesen fast 5 Jahren hat mein Mann seinen Sohn ca. 20 tage gesehen.

Das sind nur einige Faktoren die mich beschäftigen.
Ich kann nicht verstehen, wie seine EX einfach unser Leben und auch das ihres Sohnen so aufs Spiel setzen kann. Der kleine traut sich nichts zusagen oder zu machen. der ist total eingeschüchtert.
Sie übt psychische Gewalt auf das Kind aus und wir wissen nicht, was wir machen sollen!!!! Hat uns jemand einen guten Tipp???

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

..was willst du denn für tips...

die situation ist recht kalr. dein mann hat unterhaltspflichten und sein kind und er ein umgangsrecht...das eine hat mit dem anderen nichts zu tun..

freiwillige soziale einstellung in der vergangenheit nutzt ihm heute nichts mehr.

ich kann nur hoffen und empfehlen das kind öfters zu sehen, falls die entfremdung nicht schon so weit fortgeschritten ist.

ich denke an der neuberechung des unterhalts kommt er nicht vorbei

viel glück für euch

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
oskcar
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo J.D. Robb,

wie kommst Du darauf, dass die KM psychische Gewalt ausüben soll? Ich finde es eher normal, wenn ein kleines Kind nach nur 20 Besuchen in 5 Jahren verunsichert ist. Da konnte sich ja keine normale Vater-Kind-Beziehung entwickeln. Ich denke eher, dass Dein Partner da ansetzen sollte und sich vlt. mehr um Umgang mit seinem Sohn bemühen sollte. Wenn die KM den Umgang nicht zulassen sollte, warum geht er dann nicht über das Jugendamt? Notfalls über das Familiengericht.

Den Unterhalt kann die KM regelmäßig überprüfen und anpassen lassen. Das ist das Recht zum Wohle des Kindes. Und ich denke schon, dass bei der Neuberechnung die Lebenshaltungskosten der Schweiz mit einbezogen werden.

Aber der Unterhalt hat überhaupt nichts mit dem Umgang zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
J.D. Robb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Er gibt sich Mühe mehr Kontakt mit dem Kleinen zuhaben, aber sie geht nicht darauf ein.

Wenn der Kleine bei uns war, ist er richtig aufgetaut und hat auch angefangen über "sein Leben" zu erzählen. Wenn er da ist gibts für die beiden nichts anderes als sich gegenseitig!! Sie geniessen die gemeinsame Zeit wo sie miteinander haben.
Wir waren auch schon mal beim
2-Wochenrhytmus, was aber ihrerseits ziemlich schnell wieder abgeschafft wurde.

Wir waren dabei als der Kleine vorgeschlagen hat seine Ferien anders aufzuteilen, da er ja auf die walddorfschule geht und mehr Ferien hat.
Er wollte in den Sommerferien 2 Wochen bei der Mama sein, 2 Wochen beim Papa und 2 bei den Gr.eltern.
Mein Mann und ich fanden seine Idee gut, da sie von ihm kam und nicht von uns!! Das hat uns gezeigt, dass er eine Beziehung mit seinem Vater aufbauen will.

Dass mein mann den Unterhalt zahlen muss ist uns beiden klar!!!! Davor würde er sich niemals drücken!!!!!
Nun, er zahlt freiwillig jeden Monat 50Euros mehr, als er eigentlich müssste.

Die Neuberechnung startet ab Geburt des Kindes bis zum jetzigen Zeitpunkt. Kann sie rückwirkend auf die vergangenen Jahre noch Profit rausschlagen??



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo JD,

Vater und Sohn haben ein Recht auf Umgang. Wenn es mit der Mutter nicht einvernehmlich zu regeln ist, Vermittlungsversuch über das Jugendamt und letzter Ausweg ist die gerichtliche Festlegung. Das hätte er aber schon lange mal regeln sollen...

Der Unterhalt steht dem Kind zu. Das ist nichts, wo die Mutter noch Profit rausschlägt. Vom Ku kann eigentlich niemand reich werden!

Die Neuberechnung startet ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung, nicht ab Geburt.

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
J.D. Robb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hi mikkan,

das mit Profit machen war auch nicht so gemeint.
Wir dachten auch dass es ab der Geltendmachung anfängt, aber anscheinend stimmt das nicht, da auf dem Brief was anderes steht!
Mein Mann hat sie angerufen und gefragt.
Sie wollte von diesem Brief nichts wissen, aber einige Tage später kam sie zu uns um den Sohn abzuholen. (Wahrscheinlich wollte sie nur unsere neue Wohnung sehen, sonst mussten wir immer fahren!), Da konnte sie dann genau erklären was damit gemeint ist. Sie hatte den Brief zuvor noch nie gesehen. Sie hat ihn quasi Satz für Satz erklärt.

Findest du das nicht einwenig komisch?


JD

1x Hilfreiche Antwort

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