Mutter das Sorgerecht entziehen

19. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
wohlstandzpunk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Mutter das Sorgerecht entziehen

Guten Abend,

es geht sich um folgendes:

Meine Freundin hat seit knapp 5 Jahren keinen Kontakt mehr zur ihrer Mutter.
Vor 5 Jahren haben sich ihre Eltern geschieden, sie blieb bei ihrem Vater und die Mutter verschwand in irgendeiner Stadt.

Die Sache ist, dass damals das Sorgerecht nicht aufgeteilt wurde, so dass beide Elternteile das volle Sorgerecht noch haben.

Jetzt möchte meine Freundin eine Ausbildung machen und dafür in eine 60km entfernte Stadt ziehen.

Es ist ja so, dass die Mutter zu allem ja und Amen sagen muss. z.B. vor kurzem wollte meine Freundin den Führerschein mit 17 machen. Ihre Mutter gab ihr aber nicht ihre Unterschrift und somit konnte sie den Führerschein nicht machen.

Um dies zu vermeiden für den Ausbildungsvertrag und Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe wollen wir rausfinden, wie man der Mutter nun das Sorgerecht entziehen kann.

Sie ist noch 17 und ihre Mutter interessiert sich kein Stück für das Kind, wie gesagt, kleine Dinge wie o.g. mit dem Führerschein sind der Mutter egal. Damits mit Ausbildung und Umzug nicht wieder an der Mutter scheitert müssen nun große Geschütze aufgefahren werden.

Was könnt ihr mir/uns empfehlen zu tun?

Vielen Dank und beste Grüße

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
wohlstandzpunk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

HI,

der Vater würde alles für meine Freundin machen, ist ein sehr guter Dad.

Bei welchem Gericht beantragt man das alleinige Sorgerecht?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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#4
 Von 
wohlstandzpunk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ist das Familiegericht, Landgericht? Kenne mich da nicht so aus...

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend,

für solche Sachen ist das Familiengericht zuständig.

Für die Ausbildung sollte eigentlich die Zustimmung eines Elterteils reichen. Ob hier die Unterschrift der KM notwendig ist wage ich zu bezweifeln. Was wäre z.B. wenn diese unbekannt verzogen wäre? Könnt man doch annehmen, oder?

So, dann ist Deine Freundin ja nun schon 17. Wann wir sie denn 18? Lohnt sich der Aufwand wirklich noch?

LG Nero

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#6
 Von 
wohlstandzpunk
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ist das Familiegericht, Landgericht? Kenne mich da nicht so aus...

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#7
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

da sich die KM hier ja nun wirklich einen D**** zu kümmern scheint, hatte ich ja hier "vermutet", dass sie unbekannt verzogen sein könnte.

Würde bei der Aussage ein Ausbildungsbetrieb oder ein Vermieter den entsprechenden Vertrag verweigern? Ich denke nicht.

LG Nero

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

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