Eine Junge Mutter mit 17 lebt in einer Wohngruppe. Nun möchte das Mädchen mit ihrem Baby zur Kindsmutter des Vaters des Babys ziehen. Die leibliche Mutter des Mädchens möchte das aber nicht. Sie hat zwar das Sorgerecht aber das Mädchen lebte immer bei Pflegeeltern. Was kann das Mädchen machen? Die Verhältnisse der (Oma) sind geregelt und Platz für Mutter und Kind sind ausreichend vorhanden.
Darf sie einfach Umziehen?
Wir kann sie ihre Wünsche umsetzen?
Mutter (17) mit Baby will umziehen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wir haben hier zwei Probleme. Einmal ist die junge Mutter noch nicht volljährig, zum anderen hat das Baby einen Vormund. Auch der müsste zustimmen. Kann man denn nicht warten, bis die junge Mutter 18 ist? Das wäre doch am unproblematischsten.
wirdwerden
Das Jugendamt steckt hier ja schon mit drin, die aktuelle Unterbringung dürfte auch von dort verfügt worden sein. Rede mit dem Zuständigen über deine Pläne. Was sagt denn dein Betreuer zu deinen Plänen?
-- Editiert von altona01 am 09.01.2017 18:18
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ZitatWir haben hier zwei Probleme. Einmal ist die junge Mutter noch nicht volljährig, zum anderen hat das Baby einen Vormund. Auch der müsste zustimmen. Kann man denn nicht warten, bis die junge Mutter 18 ist? Das wäre doch am unproblematischsten. :
wirdwerden
Sie ist gerade 17 geworden. Sie fühlt sich in der Einrichtung nicht wohl. Könnte die Oma nicht die Vormundschaft übernehmen für beide?
Da hat doch jemand schon die Vormundschaft für den Säugling. Und das geschieht durch Gerichtsentscheid, nicht einfach so.
wirdwerden
Ja das stimmt weil bei Kindern die Kinder bekommen immer erst mal ein Vormund gestellt wird in der Regel das JA aber man kann es auch beantragen. Es geht auch darum wie man es umsetzen kann und nicht wie es nicht geht. Das Mädchen fühlt sich unwohl möchte ihre Situation ändern. Und sucht Hilfe. Das JA sollte ihre Interessen vertreten lassen sie aber hängen.
Nun ja, da es zumindest einen Gerichtsentscheid gibt, für das Baby, kann die Wohnsituation nur abgeändert werden, indem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die junge Mutter geändert wird, und der Vormund (wer immer das ist, es ist NICHT üblicherweise das JA) entweder zustimmen oder aber per Gericht entschieden wird.
wirdwerden
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