Muß ich wieder vollen Unterhalt bezahlen?

6. Januar 2002 Thema abonnieren
 Von 
Eisweinkoeniginsweinkoenigin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muß ich wieder vollen Unterhalt bezahlen?

Mein Sohn lebt bei seiner Mutter, und ich habe keinen Kontakt mehr zu ihm.Jetzt hat er eine Lehre als Großhandelskaufmann begonnen und mein Unterhalt wurde gekürzt. Nach 3 Monaten wurde ihm der Lehrvertrag gekündigt.Seitdem muß ich wieder vollen Unterhalt bezahlenWie lange muß ich mir das gefallen lassen?Muß er sich nichts neues suchen, oder eine Arbeit annehmen?Das kann doch nicht sein das er jetzt zuhause sitzt und meine Zahlungen abwartet

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karin 1
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo Eisweinkönigin......

Habe durch Zufall Ihre Frage in dem Forum gelesen.Ich weiß nicht ob Ihnen das noch was bringt aber ich schreibe Ihnen mal auf was ich vor zwei Wochen gelesen habe.
So stand der Artikel in der Zeitung:

Unterhalt für faule Tochter?
Meine Tochter lebt bei meiner Ex-Frau.Sie hat zwei Lehren abgebrochen.Muss ich trozdem weiter Unterhalt zahlen?

Antwort vom Fachanwalt für Familienrecht Hamburg:

,,Eltern müssen ihre Kinder unterstützen,solange sie ausbildungsbedürftig sind.Aber: Auch Kinder haben Pflichten, z.b.die Ausbildung zügig durchzuführen.In Ihrem Fall besteht deshalb grundsätzlich keine Unterhaltsverpflichtungmehr.Ihre Tochter muss sich einen Job suchen,um über die Runden zu kommen - auch dann,wenn sie noch minderjährig ist.Wurde die Lehre allerdings wegen einer Krankheit abgebrochen,müssen Sie weiter Unterhalt zahlen."



MfG. Karin

-----------------
"von Karin 1
Neuling"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

ja, diesem kann ich mich anschliessen. Der Auszubildene muss sich ernsthaft bemühen eine neue Ausbildungsstelle zu finden. Sollte er dieses unterlassen, so entfällt eine weitere Unterhaltspflicht. Wie dieses genau bewertet wird bestimmt sich nach den genauen Umständen des Einzelfalls.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

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