Hallo !!
Muss ich für meinen Vater Unterhalt bezahlen ?
Ich bin jetzt 26 Jahre alt. Hab meinen Vater seit dem ich 6 war nichtmehr gesehen.
Unterhalt hat er noch nie für mich bezahlt. In Letzter Zeit meldet er sich wieder,
versucht den Kontakt wieder herzustellen. Er ist Arbeitslos, schwer Krank. Jetzt habe ich
die Befürchtung, falls er ein Pflegefall wird, bzw stirbt etc das ich für ihn aufkommen
muss.
Ich bin Berufstätig.
Gibt es da irgend eine Möglichkeit das ich nicht Unterhaltspflichtig für meinen Vater bin ? Kann ich gepfändet werden wenn z.b. ein Haus da ist ?
Wüsste auch nicht wo ich mich andersweitig befragen sollte.
Lg
Markus
Muss ich für meinen Vater Unterhalt zahlen ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Kann ich gepfändet werden wenn z.b. ein Haus da ist ?
Bei einer selbstgenutzten Immobilie würde ich mir keine Sorgen machen.
Hier findest du einige Infos:
http://www.123recht.net/article.asp?a=9408
-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Meiner Einschätzung nach wiegt hier eine Tatsache schwer, nämlich, daß er nie für Dich Unterhalt gezahlt hat. Was eigentlich selbstverständlich ist, hat die BGH-Richterin Hahne kürzlich am Rande einer BGH-Unterhaltsentscheidung mit folgenden Worten formuliert: "Mit seinen Kindern teilt man das letzte Stück Brot." Wieso sollte der Vater ein Recht auf Unterhalt haben, wenn er seinen Sohn nicht unterstützt hat und ihm auf diese Weise dessen persönliches Fortkommen und seine Lebenschancen erschwert hat?
Hallo !!!
Erstmal vielen Dank für eure Antworten, und eure Mühe !!!! Danke !!!
Also das Kapitel Vater ist für mich eigentlich abgehakt. Da ist früher so einiges vorgefallen und ich bin da echt froh das mich meine Oma damals zu sich geholt hat. Seit dem ich 6 Jahre alt bin lebe ich bei der Oma.
Kann man sich da irgendwo befragen, bzw absichern das ich nichts zahlen muss ? Irgend ein Schriftstück das er unterschreibt und dann bin ich raus aus der Sache ? Ich denk mal so einfach wird´s mit Sicherheit net gehen, aber ich habe echt keine Lust das ich für den einen Cent zahle.
Nochmal vielen Dank für eure Mühe !
Ach ja ich hab noch was vergessen. Soweit ich mitbekommen habe hat er noch einen Sohn mit einer anderen Frau. Der ist mittlerweile glaub 16 Jahre alt. Ob es sein Leiblicher Sohn ist weis ich nicht. Zumindest hat er soviel ich weis die Vaterschaft anerkannt.
Lg
Markus
--- editiert vom Admin
Hallo Groellheimer,
wenn der Halbbruder in gerader Linie mit Markus verwandt ist; wie sähe es da aus, wenn der Vater von Markus noch Geschwister und/oder Eltern hat?
Werden die nicht dann zuerst herangezogen?
Was ist mit einer eventuellen LG oder neuen Frau?
-----------------
"Manchmal, aber nur manchmal...
...hilft es, erst das Hirn einzuschalten "
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
43 Antworten