Muss ich Elternunterhalt zahlen wenn meine Mutter Sozialhilfeempfänger ist?

8. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
h258
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich Elternunterhalt zahlen wenn meine Mutter Sozialhilfeempfänger ist?

Hallo!

Kann mir jemand sagen, ob ich (25) für meine Mutter (50) Unterhalt zahlen muss, wenn sie Sozialhilfeempfänger ist?

Danke.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo,

wenn du leistungsfähig und sie bedürftig ist, dann wäre das schon denkbar.

Allerdings hast du deiner Mutter gegenüber einen recht hohen Selbstbehalt von 1400 €.

Alles, was nach Abzug alle anrechenbaren Kosten darüber hinaus geht, könnte zur Hälfte für den Unterhalt der bedürftigen Mutter verwandt werden.

Solltest du noch Geschwister haben, so würde der Bedarf der Mutter je nach Leistungsfähigkeit unter dir und den Geschwistern aufgeteilt.

Für mehr Informationen schau auch mal <a href="http://www.elternunterhalt.org/">hier</a>


Grüße

-- Editiert von Haselstrauch am 08.02.2009 18:21

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
h258
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort und den Hinweis auf die Internetseite.
Kann mein Vater hierzu auch herangezogen werden? Meine Eltern haben sich vor ca. 14 Jahren scheiden lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo,

wenn deine Mutter in der Zeit nach der Scheidung zumindest für eine Weile für ihren Unterhalt selbst gesorgt hat und/oder dein Vater nach der Scheidung keinen Ehegattenunterhalt gezahlt hat, kann man ihn jetzt nicht mehr für den Unterhalt seiner geschiedenen Frau in Anspruch nehmen.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen