Muss für Kind zahlen...

8. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)
Muss für Kind zahlen...

Ein Freund hat mit seiner EX ein Kind. Vaterschaft wurde vor der Geburt anerkannt (2006).
Im Februar 2015 sagte sie am Telefon er sei NICHT der Vater. Nach 9 Jahren!!!!
Also Gericht. Dabei kam heraus, dass die EX 2 Geburtsurkunden hatte. Eine aus dem Jahr 2006 ohne ihn als Vater und eine aus dem Jahr 2009 mit ihm als Vater.
Eintrag Geburtenregister: Vaterschaft wurde 2009 eingetragen.
Das Gericht meinte, dass er vermuten hätte müssen, das er nicht der Vater ist. Schon auf Grund dieser Geburtsurkunde 2006!
Ich unterstelle dieser EX einmal knallhart dass sie berechnend agiert hat.
Nun ist er quasi verdonnert für ein Kind zu zahlen, wo dem er nicht weiss, dass es seins ist.
Und ja sie ist während der Empfängnis fremdgegangen (mehrmals mit anderen Männern). Sie warwn getrennt und hatten auch Verkehr in der Trennungszeit!
Der Freund ist echt etwas naiv...er wusste nichts.
Neue Aussichten vor Gericht gleich NULL

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Warum hat er denn bei der Vorgeschichte 2009 die Vaterschaft anerkannt?

wirdwerden

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#2
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)

Vaterschaft wurde vor der Geburt in 2006 anerkannt, als sie ihm sagte er sei wohl der Vater!
Aber eingetragen wurde er erst 2009.
Wie gesagt, er ging immer davon aus, dass es sein Kind ist.
Gericht sieht es nun leider anders.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Diese Geschichte ist vom Ablauf her sehr unwahrscheinlich (vorsichtig formuliert). Er erzählt dir wohl nicht alles, der Freund?

wirdwerden

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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Und Unterhalt fürs Kind hat er ab 2006 gezahlt? und auch für die Mutter?

lg
edy

Signatur:

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durch.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat:
Wie gesagt, er ging immer davon aus, dass es sein Kind ist.
Gericht sieht es nun leider anders.

Ähhhm, nö?
Das Gericht hat doch die Anerkennung der Vaterschaft bestätigt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)

Nein Vaterschaft vor Jugendamt anerkannt.
Gericht sagt nur das die Geburtsurkunde ohne seinen Namen zählt.
War aber beim Standesamt nach Geburt mit ihr um Geburtsurkunde zu holen. Ist von ausgegangen dass er drin steht.
Hat sie gut gemacht.
Egal....dann rben geteiltes Sorgerecht. Die wird sich freuen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von beginner2012):
Egal....dann rben geteiltes Sorgerecht. Die wird sich freuen


soll das bedeuten, nun muss das Kind darunter leiden?

lg
edy

Signatur:

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durch.

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