Ein Freund hat mit seiner EX ein Kind. Vaterschaft wurde vor der Geburt anerkannt (2006).
Im Februar 2015 sagte sie am Telefon er sei NICHT der Vater. Nach 9 Jahren!!!!
Also Gericht. Dabei kam heraus, dass die EX 2 Geburtsurkunden hatte. Eine aus dem Jahr 2006 ohne ihn als Vater und eine aus dem Jahr 2009 mit ihm als Vater.
Eintrag Geburtenregister: Vaterschaft wurde 2009 eingetragen.
Das Gericht meinte, dass er vermuten hätte müssen, das er nicht der Vater ist. Schon auf Grund dieser Geburtsurkunde 2006!
Ich unterstelle dieser EX einmal knallhart dass sie berechnend agiert hat.
Nun ist er quasi verdonnert für ein Kind zu zahlen, wo dem er nicht weiss, dass es seins ist.
Und ja sie ist während der Empfängnis fremdgegangen (mehrmals mit anderen Männern). Sie warwn getrennt und hatten auch Verkehr in der Trennungszeit!
Der Freund ist echt etwas naiv...er wusste nichts.
Neue Aussichten vor Gericht gleich NULL
Muss für Kind zahlen...
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Warum hat er denn bei der Vorgeschichte 2009 die Vaterschaft anerkannt?
wirdwerden
Vaterschaft wurde vor der Geburt in 2006 anerkannt, als sie ihm sagte er sei wohl der Vater!
Aber eingetragen wurde er erst 2009.
Wie gesagt, er ging immer davon aus, dass es sein Kind ist.
Gericht sieht es nun leider anders.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Diese Geschichte ist vom Ablauf her sehr unwahrscheinlich (vorsichtig formuliert). Er erzählt dir wohl nicht alles, der Freund?
wirdwerden
Hallo,
Und Unterhalt fürs Kind hat er ab 2006 gezahlt? und auch für die Mutter?
lg
edy
Zitat:Wie gesagt, er ging immer davon aus, dass es sein Kind ist.
Gericht sieht es nun leider anders.
Ähhhm, nö?
Das Gericht hat doch die Anerkennung der Vaterschaft bestätigt?
Nein Vaterschaft vor Jugendamt anerkannt.
Gericht sagt nur das die Geburtsurkunde ohne seinen Namen zählt.
War aber beim Standesamt nach Geburt mit ihr um Geburtsurkunde zu holen. Ist von ausgegangen dass er drin steht.
Hat sie gut gemacht.
Egal....dann rben geteiltes Sorgerecht. Die wird sich freuen
Hallo,
ZitatEgal....dann rben geteiltes Sorgerecht. Die wird sich freuen :
soll das bedeuten, nun muss das Kind darunter leiden?
lg
edy
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
43 Antworten