Muss die Ehefrau dem Gatten von ihrer Rente etwas abgeben?

7. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go499181-80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss die Ehefrau dem Gatten von ihrer Rente etwas abgeben?

Guten Abend,

gehen wir davon aus, ein Ehepaar lebt zusammen im Haus des Mannes und geht in Rente. Plötzlich reicht das Einkommen vorne und hinten nicht mehr. Ursprünglich hat der Gatte immer alles gezahlt, sie hatte als Hausfrau zuletzt kein Einkommen, jetzt aber eine Rente. Und da die Rente des Mannes nicht mehr ausreicht, um Strom, Gas, Wasser, Versicherungen, Lebensmittel etc. alleine zu tragen, bittet er sie, ihm etwas dazu zu geben. Sie möchte auf ihre 300 Euro Rente nicht verzichten. Auch hat sie einen gesetzlich bestellten Betreuer. Wie geht es weiter, wer hat welche Ansprüche? (Wenn man sich nicht trennen will.)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Was heißt "nicht verzichten". Sie kann ja gerne ihr eigenes Essen kaufen, das wäre ein Anfang. Dann übernimmt sie die Hälfte der laufenden Ausgaben und alles ist gut. :)

Natürlich muss sie von ihrer Rente abgeben. Wenn das Geld nicht reicht, dann können Sozialleistungen, Grundsicherung im Alter, beantragt werden. Die gibt es aber erstmal natürlich nur bei Bedürftigkeit und dann werden beide Renten zusammengezählt und dann wird entsprechend dessen ausgerechnet, was als Beihilfesatz bzw eben als Grundsicherung zu zahlen ist.

Anders geht es nicht. Es geht natürlich überhaupt nicht, dass einer sein Geld komplett behält und der andere gucken kann wie er langs kommt. Wenn es gar nicht anders geht, dann muss man im schlimmsten Falle Konsequenzen ziehen oder eben wirklich sagen: Wie man sich bettet, so liegt man.

Also ich würde in diesem Falle diesen Weg mit der Grundsicherung zu erstmal abklopfen...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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