Mündliche Schenkung - Auto - jetzt will er doch das Geld

1. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Christian Koch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Schenkung - Auto - jetzt will er doch das Geld

Mein Vater nahm ein Kredit auf (12.000 Euro) um mir ein Auto zu kaufen. Es gab die mündliche Absprache, dass ich den Kredit zurückbezahle. Das Auto befand sich in meiner Nutzung war aber laut Papieren im Besitz meines Vaters. Desweiteren bestand die Absprache der Unterstützung zur Finanzierung des Fahrzeugs seitens meines Vaters. Diese Absprache kündigte er mir nach meinem Auszug aus dem Elternhaus was zu einem Streit führte. Ich übergab ihm das Auto daraufhin sowie alle Papiere und Schlüssel. Das Fahrzeug wurde in seiner Tiefgarage so stark beschädigt, dass er es für 1000Euro verkaufen musste. Um den Streit beizulegen Unterschrieb ich ihm einen Schuldschein. 3 Jahre später verzichtete er auf das Geld. Er sagte, im beisein meiner Verlobten (heutigen Ehefrau) er wolle das Geld nicht mehr. Es war Klar von einer Schenkung die Rede. Der Schuldschein wurde mir übergeben. Nach einem erneuten Streit verlangt er nun doch wieder ich solle meine Schuld von 12000 Euro begleichen. Nach Hinweis auf die Schenkung sagte er, dass sein Anwalt noch ein Duplikat des Schuldscheines hätte und eine Schenkung in der Höhe schriftlich erfolgen müsse. Er will angeben, ich hätte den Originalen Schuldschein in seiner Abwesenheit gestohlen da ich ja ein Schlüssel für Notfälle von seiner Wohnung hatte.

Wer kann mir Rat geben was ich tun soll??? :( :(:(:(:(

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"Chris"

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Chris,

autsch... ich glaube einer persönlichen Meinung zu dem Verhalten deines Vaters enthalte ich mich hier besser.

Aber - er hat die Beweislast und du den originalen Schuldschein - Lass ihn kommen... Ich glaube nicht, dass er seine damalige Lebenspartnerin und mittlerweile Ehefrau zu einer Falschaussage bewegen wird. Er pokert...

Er muss dir beweisen, dass du diesen Schuldschein entwendet hast und wenn ihm das Dokument so wichtig gewesen wäre, hätte er es wohl besser weggelegt oder im Original einem RA/Notar übergeben.

Auf weitere Verantwortung würde ich übrigens an deiner Stelle verzichten - gib ihm den Schlüssel und lass dir unterschreiben, dass du keinen Schlüssel mehr zu seiner Wohnung hast.

Was vielleicht helfen kann, sind Gespräche mit der Ehefrau oder anderen Verwandten, die vermitteln könnten.

VLG nefertari1968

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#2
 Von 
Christian Koch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deinen Rat. Eine Kleingkeit hast du falsch verstanden. Es handelte sich um meine Verlobte/Ehefrau!

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"Chris"

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Achwas, Gerichtsverhandlung!?
Der Vater blöfft. Und selbst, wenn nicht: Da könnte sich ja jeder eine Kopie vom Schuldschein machen und später behaupten, dass noch Geld offen steht - damit wird er m.E. nie durchkommen! Und das weiß er auch!

Solange er so etwas behauptet, meint er, dich dein Leben lang bei jedem Streit "erpressen" zu können. Das würd ich mir nicht bieten lassen. Lass ihn drohen. Wenn er es wirklich widererwarten auf eine Klage ankommen lässt ( was ich mir absolut nicht vorstellen kann ), antwortest du mit einer Anzeige wg. Verleumdung. Oder zumindest mit der "Drohung".
Gruß
Anna

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#5
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Chris,

"Danke für Deinen Rat. Eine Kleingkeit hast du falsch verstanden. Es handelte sich um meine Verlobte/Ehefrau! "

Das ist doch noch besser, somit steht Aussage gegen Aussage = aussichtslos für ihn!

Tschuldigung für meinen Lesefehler...

VLG nefertari1968

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#6
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

also angesehen davon, dass die ganze Geschichte nichts aber auch gar nichts mit Familienrecht zu tun hat, allenfalls mit der Familie ;)

Dein Vater hat SEIN Auto verkauft und basta... der Rest darf doch getrost dahingestellt bleiben ;)

abwarten, Tee trinken...


lg

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#7
 Von 
Christian Koch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@alle

Wieviel ist denn nun eine mündliche Schenkung wert? Stimmt es, dass eine Schenkung in dieser Höhe hätte Schriflich erfolgen müssen?

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"Chris"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#9
 Von 
Christian Koch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat mir ja die 12000 Euro geschenkt und ich hatte eine Zeugin dabei. Meine damalige Verlobte und heutige Ehefrau.

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"Chris"

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