Mündelkonto - Kontostand

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
TLQ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündelkonto - Kontostand

Guten Morgen, :-) folgende Situation: Unterhaltspflichtig für ein Kind. Mündelkonto beim JA eingerichtet. JA hat Titel. Nach Rückstand von einer Monatszahlung bei der Unterhaltszahlung wurde mein Gehalt gepfändet (2x250.-€). Das JA machte seinerzeit unterschiedliche mündliche Angaben zum Kontostand des Mündelkontos. Meiner Bitte auf einen "Kontoauszug" zur Klärung wurde mehrfach nicht entsprochen. Durch die Gehaltspfändung konnte der erneut anstehende Unterhalt wg. anderer Verbindlichkeiten (Miete etc.) nicht bezahlt werden. Seit drei Monaten pfändet das JA mein Gehalt bis zum Selbstbehalt von 950 €! Das Unterhaltskonto sollte längst ausgeglichen sein. Meine monatliche Zahlung beträgt 320 €... Auf eine erneute Anfrage erhielt ich keine Reaktion. Frage: Ist das JA verpflichtet mir den Kontostand des Mündelkontos mitzuteilen? Ich würde gern die Zahlungen selbst übernehmen, habe aber durch die Pfändung nicht mehr die Möglichkeit dazu. Warum und wie lange wird in voller Höhe gepfändet? Was passiert mit dem "Guthaben"?

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-- Editiert TLQ am 12.01.2015 10:39

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo TLQ,

wenn ich auf Grund eines Titels regelmäßige Zahlungen an jemanden zu leisten habe, dann hüte ich meine Kontoauszüge wie meinen Augapfel!
Deine Anfrage beim Jugendamt lässt die Leute dort erahnen, dass du den Überblick verloren hast, und deshalb pfänden sie, selbst wenn überzahlt sein sollte.
Du hast die Beweislast, dass zuviel gepfändet wurde (falls dem so sein sollte).

Gruß,
capitano


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#2
 Von 
TLQ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, leider habe ich den Überblick verloren. Ich lebe in einer neuen Beziehung. Wir hatten uns unsere Einkommen aufgeteilt, wer was bezahlt. Ich war für Miete und laufende Kosten zuständig, meine Freundin für den Unterhalt... Irgendwie hatte sie das wohl nicht so ernst genommen und trotz Beteuerungen alles pünktlich gezahlt zu haben war das Jugendamt anderer Meinung.
Inzwischen sind wir umgezogen, sie zahlt die Miete und ich werde gepfändet.

Warum ist das JA nicht verpflichtet das Mündelkonto offen zu legen?
Die Beweislast liegt bei mir? Es bestand ein Rückstand von einem Monat, gefolgt von inzwischen drei Monaten Pfändung der jeweils erneut rückständigen Zahlungen. 320€ Rückstand + 320€ laufend = 640€.

Wenn das JA einen Titel hat, können sie machen was sie wollen? Das ist einfach Betrug! Wenn der Rückstand ausgeglichen ist, sollte mir auch die Möglichkeit gegeben werden die Zahlungen selbst zu übernehmen.

Was passiert nun mit dem (unberechtigt) zu viel gepfändeten Geld?

LG TLQ

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#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo TLQ,

der Unterhaltsberechtigte kann so lange pfänden, bis seine Ansprüche ausgeglichen sind.
Wenn der Verpflichtete meint, der Berechtigte hat zuviel gepfändet, so hat er Recht und Pflicht dies zu belegen, und kann eine Pfändungsabwehrklage einleiten - aber die funktioniert nur dann, wenn wirklich unberechtigt gepfändet wurde und das auch bewiesen werden kann.

Gruß,
capitano


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-- Editiert Capitano am 12.01.2015 11:28

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wenn ich da richtig rechne:

320 EUR Rückstand

Dann 3 Monate Pfändung von jeweils 250 EUR, die du zum Anlass genommen hast, jeweils die Zahlung nicht durchzuführen:

macht 1280 EUR Unterhaltsschulden - 750 EUR bereits gepfändeter Beiträge.

Also derzeit 530 EUR Rückstand. Und jeden Monat kommen bei bisheriger Verfahrensweise 70 EUR dazu.

Also gibt es kein Guthaben.

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#5
 Von 
TLQ
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nein, es wurden die ersten beiden Monate 250.- gepfändet. Weil damit die Forderung ausgeglichen war?! Durch genau diese Pfändung war es mir nicht möglich weitere Überweisungen an das JA zu tätigen.
Ergo wurde der Titel der vorliegt erneut genutzt (diesmal ohne Ankündigung!) um den nunmehr fehlenden Monat und auch gleich den folgenden Monat zu pfänden (also 640.-) Bei einem Selbstbehalt von 950.- sollte das bei dem was zu holen war hinkommen. Also Stand Null.. Im nächsten Monat und in diesem auch wurde erneut auf 950.- gepfändet.
Es wird also mehr eingezogen als benötigt wird. Mein Gehalt ist höher als 1270.-€
hiphappy hat sich da etwas verrechnet.

LG TLQ


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