Möglicher leiblicher Vater vs. Kuckucksvater

13. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Tino1974
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Möglicher leiblicher Vater vs. Kuckucksvater

Guten Tag zusammen.

Ich stecke in folgendem Dilemma. Ich komme gerade aus einer 4 jährige Beziehung. Meine Ex und ich wohnten bis zum 15.5.2014 in einer gemeinsamen Wohnung. In der Zeit um den 9.5.2014 kam es 2 x innerhalb von 7 Tage zum ungeschützten Beischlaf. Meine Ex hatte dann ca. 14 Tage später ungeschützten Beischlaf mit einem meiner Freunde. Heute sind die beiden ein Paar und Leben gemeinsam. Meine Ex ist nun im 4. Monat Schwanger. Geburtstermin is der 14.2.2015. Wenn ich nun 40 Wochen zurück rechne, komme ich auf den 10.5.2014 als Tag der möglichen Empfängnis. Seit ungefähr 2 Monaten versuche ich ein Gespräch zwischen uns dreien zu erreichen, um eine Klärung des weiteren Vorgehens zu erreichen. Jedoch ohne Erfolg. Beide sprechen kein wort mehr mit mir und zeigen keinerlei Reaktion.

Ich schlafe seit Wochen nur wenige Stunden pro Tag. Immerhin geht es um sehr viel.

Meine Frage ist nun. Welche Möglichkeiten habe ich im weiteren Verlauf, die Vaterschaft zu klären?

Mir geht es hierbei nicht nur um meinen Frieden, sondern auch darum, zu verhindern das da ein Kind in falschen glauben um den Vater heranwächst. Mit Blick auf die Charakter und Persönlichkeitsentwicklung habe ich starke Problemen damit diesen Zustand ungeklärt zu belassen.

Vielen Dank,

Tino.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
zunächst einmal abwarten, bis das Kind geboren ist. Erkennt der LG deiner Ex die Vaterschaft an und deine Ex nickt das ab, so ist er zunächst der gesetzliche Vater. Willst du die Vaterschaft dann anfechten, steht dir das frei. Bei Feststellung deiner Vaterschaft kommen die bekannten Verpflichtungen auf dich zu (Kindesunterhalt mind. 18 Jahre lang und Betreuungsunterhalt für die Mutter mind. 3 Jahre lang).
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
Tino1974
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke Andreas für deine Antwort. Vor den Pflichten gegenüber einem möglichen Kind habe ich keine Angst. Ganz im Gegenteil! Is es am Ende mein Kind werde ich meiner Verantwortung nachkommen. Ebenso würde ich ein umgangsrecht wollen. Wir wären nicht verheiratet, deswegen wundert mich eine Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter.

Zu meinem ersten Post habe ich noch 2 weitere Fragen.

1. Wie sieht der Rechtsweg aus bzw. Wie gehe ich die Sache an?

2. Kann die Mutter ein solches Verfahren verhindern oder blockieren?



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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

quote:<hr size=1 noshade>Wir wären nicht verheiratet, deswegen wundert mich eine Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter. <hr size=1 noshade>


Schaust Du in § 1615 l BGB . Da findest Du Rechtsgrundlage vor dessen Hintergrund Du mindestens bis zum 3. Lebensjahres Kindes der Mutter zu Unterhalt verpflichtet bist.

Ansonsten abwarten, wie Andreas schon schrieb. Wenn das Kind geboren ist, kannst Du eine Vaterschaftsfeststellungsklage veranlassen. Dann wird die Vaterschaft gerichtlich geklärt.

quote:<hr size=1 noshade>Meine Ex und ich wohnten bis zum 15.5.2014 in einer gemeinsamen Wohnung. In der Zeit um den 9.5.2014 kam es 2 x innerhalb von 7 Tage zum ungeschützten Beischlaf. <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>komme ich auf den 10.5.2014 <hr size=1 noshade>


5 Tage vor der Trennung noch 2 mal gepoppt? Was war da denn los? :crazy:

LG nero

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#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Hut ab vor Deiner Haltung hinsichtlich des Kindes. Wenn der jetzige Lebenspartner das Kind anerkennt, solltest du es m.E. dabei bewenden lassen und nichts unternehmen.
Ich bin sicher, wenn das Kind größer wird, wirst du auch ohne Gengutachten erkennen, ob es Dein Erzeugnis ist. Dann kannst du es ihm einfach sagen. Und so ein Kind spürt das auch wenn es so 12 bis 14 Jahre alt ist, dass da etwas nicht stimmt!

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10648 Beiträge, 4200x hilfreich)

@ von Pachlus

Das was Du dem TE rätst, widerspricht genau dem was der TE möchte.
Er scheut nicht die finanzielle Belastung und möchte, falls es sein Kind ist, mit für es sorgen und so weit wie möglich bei der Erziehung mitwirken.

Funktioniert nicht wirklich, wenn man dem Kind 15 Jahre später sagt "Moin, ich bin dein Vater Luke"...

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
schließe mich da Spatenklopper an.
///Dann kannst du es ihm einfach sagen. Und so ein Kind spürt das auch wenn es so 12 bis 14 Jahre alt ist, dass da etwas nicht stimmt!///
Das ist schlicht großer Blödsinn. Man wird nicht das Kind von jemandem, weil man von ihm gezeugt wird, sondern durch Liebe, Anerkennung und Gemeinschaft. Ein Kind am Beginn der Pubertät in eine für es nicht absehbare Lebenskrise zu stürzen und das aus purem Egoismus ist eine ziemlich miese Angelegenheit.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

ja, aber...... !

Wenn sich herausstellen sollte, dass Tino der leibliche Vater ist, und sollte die Mutter lieber ihren neuen Partner als Vater "installieren" wollen, ist die Gefahr für Tino sehr groß, dass er zum Zahlvater degardiert wird.

Es ist ja ehrenwert, dass Tino alle Verpflichtungen übernehmen möchte, aber es sollte im Hinterkopf behalten werden, dass die Mutter vielleicht nur die finanziellen Verpflichtungen annehmen möchte, alle anderen aber zu verhindern weiß. Die praktischen Möglichkeiten dazu sind bekannt, andernfalls durch Lektüre dieser Forumsrubrik an einem Wochenende überblicksmäßig zu erfassen.

Gruß,
capitano


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

quote:
Funktioniert nicht wirklich, wenn man dem Kind 15 Jahre später sagt "Moin, ich bin dein Vater Luke"...


Knaller :grins: Hab´mich fast bep****.

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Die ursprüngliche Frage war:

quote:
Meine Frage ist nun. Welche Möglichkeiten habe ich im weiteren Verlauf, die Vaterschaft zu klären?

Wenn die Kindesmutter nun wirklich heiraten sollte und das Kind ehelich geboren wird, dürfte Tino ohnehin keine Chance haben, die Vaterschaft zu erstreiten. Aber auch ohne Heirat dürfte es schwer für ihn werden, wenn der "Neue" das Kind anerkennt.
Da ist die Mutter zu nichts verpflichtet. Soviel dazu.

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#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
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