Mitentscheidungsrecht mit 17 in Sachen Heim

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
cryl
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Mitentscheidungsrecht mit 17 in Sachen Heim

Hallo,

erstmals hoffe ich, ich bin im richtigen Unterforum.

Ich habe eine Frage zu meiner momentanen Rechtlage.
Ich bin 17 Jahre alt und Mein Vater will mich ins Heim stecken, da ich von der Schule geschmissen wurde und nur weiterhin auf diese Schule darf, wenn ich ins Heim gehe.
Ich bin oft und schon länger zu spät in die Schule gekommen und deswegen geflogen.
Es ist eine Erziehungsschule.
Ich habe keine Schulpflicht mehr, da ich 9 Schuljahre absolviert habe, einen Abschluss habe ich aber noch nicht.
Ich würde jetzt lieber dieses Jahr die Schulfremdenprüfung der Hauptschule absolvieren, was ich auch schaffen würde, da ich lernen würde und auch nicht auf den Kopf gefallen bin.
Mein Vater will mich aber ins Heim stecken, inwiefern habe ich hier mitbestimmungsrecht bzw. inwiefern kann ich hier selbst Entscheiden was ich nun mache? Eine Kombination mit diesem Heim und Schulfremdenprüfung ist höchstwahrscheinlich nicht möglich, wäre aber auch nicht in meinem Interesse.


Vielen Dank im Vorraus
Gruß

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17 Antworten
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#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

zunächstmal kann Dein Vater nicht allein entscheiden ob Du in ein Heim, welcher Art auch immer, kommst. Das kostet ja schließlich auch Geld.

Hier wäre zunächst das zuständige Jugendamt einzubeziehen, welches die Situation einschätzt. Ob tatsächlich eine Heimunterbringug notwendig wird, ist von der Stellungnahme des JA abhängig.

Ich vermute aber, dass hier zunächst andere "Hilfestellungen" angeboten werden.

LG nero

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#2
 Von 
cryl
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Welche Hilfestellungen könnten dass dann sein?
Das Jugendamt arbeitet mit meiner Schule zusammen und hat vermutlich schon zugestimmt. In diesem Heim ist aber momentan kein Platz frei.
Ich/wir bekommen schon länger Hilfe des Jugendamts, wir hatten z.B. schon eine Familientherapie etc.
Was ich dazusagen muss: Mein Vater hat das alleinige Sorgerecht, da meine Mutter vor 1 1/2 Jahren verstorben ist.

Ich danke aufjedenfall schonmal für deine Antwort.

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ich halte es für ausgeschlossen, dass das JA einen Jugendlichen in ein Heim vermittelt, wo er definitiv nicht hin will. Denn so steht im vorneherein fest, dass die Hilfe scheitern wird und dafür ist ein Heimplatz definitiv zu teuer, mit 3000,-€ mindestens.
Für genauso unwahrscheinlich halte ich, dass das JA die Idee unterstützt, den externen Schulabschluss anzustreben. Das schaffen die wenigsten. Nebenbei ist es für einen 17-Jährigen nicht hilfreich, wenn er keinen strukturierten Schul- oder Arbeitsalltag hat.

Und ja, es gibt ein Wunsch- und Wahlrecht in der Jugendhilfe. Wenn Du nicht ins Heim willst, kann dich keiner zwingen.

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#4
 Von 
cryl
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Also habe ich das so verstanden, das wenn mein Vater sagt ich muss ins Heim und ich sage nein ich gehe nicht ins Heim, dass ich dann nicht muss? Entscheidet nicht i Endeffekt der Erziehungsberechtigte?
Das Ding ist, wenn es nach meiner Schule und dem Jugendamt ginge sollte ich schon länger in dieses Heim, von daher denke ich schon dass das Jugendamt es unterstützen würde.
Was das Jugendamt zur Schulfremdenprüfung sagt, ist ja irrelevant, ich denke aber auch nicht das sie es unterstützen würden.
Mit dem struktierten Tagesablauf muss ich dir Recht geben, allerdings ist es ja nivht mehr allzulange bis zu den Prüfungen und dannach beginne ich entweder eine Ausbildung oder mache auf einer normalen Realschule weiter, wird sich ergeben.

Ist es möglich evtl. sogar eine eigene Wohnung mit Unterstützung vom Jugendamt oder sonstiges zu bekommen, in meinem Fall?
Das würde evtl. auch dazu beitragen, das ich einen strukturierteren Tagesablauf habe, da ich mehr Verantwortung übernehmen muss. ( Kochen, einkaufen, putzen ) etc.
Würde mir denke ich, auch helfen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ist es möglich evtl. sogar eine eigene Wohnung mit Unterstützung vom Jugendamt oder sonstiges zu bekommen, in meinem Fall?


Ob in Deinem Fall weiß ich nicht. Generell gibt es aber die Möglichkeit des betreuten Wohnens in kleineren Wohngruppen (2-3 Jugendliche).

Lg nero

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Erstmal hast du sicher recht, der Erziehungsberechtigte entscheidet. Wenn aber das "KInd" auf keinen Fall der Entscheidung folgen will, kann man es auch nicht zwingen. Und als 17-Jähriger hast du wirklich das Recht zu sagen, dass du das nicht mit dir machen lässt.

Das Jugendamt unterstützt mit Sicherheit kein unbetreutes Alleinwohnen in deinem Fall.
Grundsätzlich ist Betreuung auch in einer Einzelwohnung möglich, je nach Ort bieten soziale Träger sowas an. Aber der Unterschied zwischen einer Heimunterbringung und betreutem Einzelwohnen ist zu groß, es ist unwahrscheinlich, dass das JA das hier bewilligt, wenn dieses Angebot überhaupt vor Ort besteht.
Regelhaft werden 17-Jährige eher in eine betreute Wohngruppe vermittelt.



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#7
 Von 
cryl
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

In meinem Fall heißt das dann das, wenn ich nicht ins Heim will, muss ich auch nicht.
Muss ich dem Jugendamt im gegenzug dann etwas anbieten oder kann ich dann auf Deutsch gesagt machen was ich will?
Und muss ich mich rechtfertigen warum ich nicht ins Heim will?
Das soll nicht heißen das ich dann garnichts mache und nur daheim rumhocke ohne Abschluss!

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-- Editiert cryl am 07.01.2013 16:41

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn dein Vater dich nicht weiter zuhause wohnen lassen will, solltest du schon kompromissbereit sein. Niemand muß sich irgendwo rechtfertigen, aber eine Erklärung, weshalb das Heim für dich ungeeignet ist, solltest du dem Jugendamt schon geben.

Ich sag es mal so, spätestens ab dem 18. Geburtstag kannst du nicht mehr machen was du willst, weil dein Vater dir dann, solange du keine Schule besuchst, auch keinen Unterhalt schuldet. Der darf dich dann auch rauswerfen und du mußt gucken, wo du bleibst.

"Das soll nicht heißen das ich dann garnichts mache und nur daheim rumhocke ohne Abschluss!"
Was machst du denn?

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#9
 Von 
cryl
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, ich bin davon überzeugt, dass auch wenn ich nicht in das Heim gehe, dass er mich zuhause wohnen lässt. Im schlimmsten Fall könnte ich auch zu meiner Oma oder meiner Schwester ziehen.
Ich hatte bzw. habe vor dieses Jahr den Hauptschulabschluss mit der Schulfremdenprüfung mache, nach dem Abschluss dann entweder eine Ausbildung anfangen oder auf einer normalen Schule die Realschule noch zu machen.
Bei der Schulfremdenprüfung würde ich auch Unterstützung bekommen, kenne einige die das auch gemacht haben, und sicherlich würden mir auch, wenn ich mal was nicht verstehe, Freunde die dieses Jahr ihr Abi machen, helfen.
Also ich bin fest davon überzeugt das ich dass schaffen würde und ich werde auch was dafür tun, das ich es schaffe.

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#10
 Von 
cryl
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey,

sorry für den Doppelpost aber ich hätte noch eine Frage:

Kann man mich mit 17 wirklich nicht zwingen in ein Heim bzw. ein betreues Wohnen zu gehen?
Ich will nicht das mich am Ende die Polizei abholt oder irgendwas, weil mein Vater will dass ich da hingehe.
Ich lese nämlich überall dass der Erziehungsberechtigte das letzte Wort hat, was mich wirklich etwas verunsichert.
Zudem war ich gestern bei diesem Heim/betreutem Wohnen und die meinten mein Vater hätte das letzte Wort, andererseits haben sie aber auch gesagt, dass sie wollen das ich freiwillig hingehe und es im Endeffekt an mir liegt. Mein Vater will dass ich dahin gehe..

MfG

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Jugendlicher gegen seinen Willen ins Heim "gesteckt" wurde. Das macht einfach keinen Sinn. Nicht ohne Grund wollten dich die Mitarbeiter des Heims überzeugen, freiwillig zu gehen. Der Mitarbeiter des Jugendamts dürfte auch Probleme kriegen, wenn die Hilfe dann nicht gut läuft, wenn er gegen den Willen eines Hilfeempfängers arbeitet.
Spätestens, wenn du jede Zusammenarbeit im Heim verweigern würdest, wäre dein Aufenthalt dort von kurzer Dauer.


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#12
 Von 
cryl
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

erstmal Danke für deine Antwort, das erleichtert mich schon etwas.
Wird mich das Heim also höchstwahrscheinlich nicht aufnehmen, auch wenn mein Vater sagt dass ich muss, ich aber eindeutig sage: nein?

Und falls mein Vater es doch schaffen würde, der Vertrag geht immer 6 Monate, würde ich, wenn ich mich nicht kooperativ verhalte trotzdem nach kurzer Zeit wieder rauskommen?

Und wie genau soll ich mich verhalten ? "Einfach" sagen ich will nicht ins Heim und fertig ? Oder muss ich da etwas beachten ?

Und kann bzw. würde die Polizei oder sonstwer da garnichts unternehmen? ( Mich abholen, und dorthin bringen o.ä. ? )

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-- Editiert cryl am 25.01.2013 10:23

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn die Mitarbeiter des Heims den Eindruck haben, du meinst es ernst und wirst dich dann nicht zeitnah fügen, bleibe ich bei meiner Meinung. Einfach aus der praktischen Erfahrung, ich arbeite in einem Wohnprojekt mit Jugendlichen in deinem Alter.

Ob die Polizei kommen würde oder nicht, weiß ich nicht. Habe aber noch nie von sowas gehört. Wie lange der Vertrag läuft, sollte dir egal sein.

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#14
 Von 
cryl
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Alles klar, ich danke dir, hast mir echt geholfen.

Ich berichte wie es geloffen ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cryl
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier nochmal ein dickes Danke, an euch alle.
Ohne euch wäre ich wohl auf die "Verarsche" reingeflogen.

Ich musste nicht in dieses Heim!

Mit dankenden Grüßen,
cryl

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#16
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass man wegen mehrmaligen Zuspätkommens von der Schule fliegt, finde ich es ein bisschen spät, sich jetzt endlich mal mit dem Thema Schulabschluss zu beschäftigen. Die Anmeldefristen für die Schulfremdenprüfung enden am 01.03.2013.


quote:
Ich hatte bzw. habe vor dieses Jahr den Hauptschulabschluss mit der Schulfremdenprüfung mache, nach dem Abschluss dann entweder eine Ausbildung anfangen oder auf einer normalen Schule die Realschule noch zu machen.
Auch sehr löblich, eine Ausbildung anfangen zu wollen. Gibt es denn bereits einen Ausbildungsplatz? So für dieses Jahr noch?
Vielleicht wäre ein betreutes Wohnen doch anzuraten, denn genau dieses "IchmussfürmichalleineVerantwortungübernehmen" hat ja bisher auch nicht so richtig geklappt.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sherly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Und ja, es gibt ein Wunsch- und Wahlrecht in der Jugendhilfe. Wenn Du nicht ins Heim willst, kann dich keiner zwingen.

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Gilt das auch wenn man schon im heim ist aber raus möchte weil man dort gemobbt werde?

Bitte eröffne einen neuen Thread, wenn du noch Fragen hast. 4 Jahre alte Threads auszubuddeln hilft da nicht....

-- Editiert von Moderator am 18.02.2017 00:39

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