Mietvorteil bei Wohnen im Elternhaus

31. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mella82
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvorteil bei Wohnen im Elternhaus

Hallo Zusammen,

kennt sich jemand mit Mietvorteil aus, wenn die Ehefrau mit Kind im Haus der Eltern lebt und daher weniger Miete als üblich zahlen muss?

Im Netz gibt es unglaublich viele Antworten auf Wohn- bzw. Mietvorteil wenn es um die gemeinsame Wohnung geht, jedoch solch einen Fall konnte ich nirgendwo finden!

Hat jemand hier Erfahrung damit gemacht oder kennt sogar ein Urteil darüber?

Über Antworten würde ich mich riesig freuen.

Viele Grüße

Mella

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
mal etwas genauer.
Geht es um Unterhalt an Mutter und Kind?
Wie sind die Einkommensverhältnisse?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
Mella82
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um den Ehegattenunterhalt, welchen sie einfordert.

Nun liegen die Sachen vor Gericht und der Richter muss nun rechnen. Leider haben wir noch das Pech, dass der Richter zur Güteverhandlung äußerst schlecht vorbereitet war und sicher mit solch einer Verhandlung nicht gerechnet hat. Nach 16 Ehejahren fordert sie noch zusätzlich nachehelichen Unterhalt für 7 Jahre ein.

Sie geht Vollzeit arbeiten und bekommt den vollen Kindesunterhalt und volles Kindergeld gezahlt.

Leider ist die Trennung in eine Schlammschlacht ausgeartet und es geht ihr nur noch um Rache und Geld.

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
Trennungsunterhalz steht deiner zukünftigen Ex grundsätzlich zu (wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind natürlich auch dir)
Wie alt sind eure Kinder?
Nachehelicher Unterhalt ist bei Kindern über 3 jahren eher der Ausnahmefall (http://www.mein-recht.de/eu_wann.htm).
Ich hoffe du hast einen Rechtsanwalt, da der die Einzelheiten des Falls sicher besser kennt als du jemals hier durch deine Postings zur Kenntnis gelangen lassen wirst, wird er dich besser beraten als jeder hier.
Wieseo hat der Richter nicht mit einer Güteverhandlung gerechnet?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#4
 Von 
Mella82
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das eigentliche Thema ist, dass meine zukünftige Ex mit meinem Sohn in einem Haus mit meinen "Schwiegereltern" zur Miete wohnt. Da das Haus ihren Eltern gehört zahlt sie weniger Miete, was meiner Meinung nach theoretisch auch ein Wohnvorteil ist, der Richter bei der Güteverhandlung aber nicht so sehen wollte. Nun hoffe ich, jemanden zu erreichen, der schon Erfahrung mit so einem Thema hat und es im besten Fall sogar ein Urteil darüber gibt, auf welches ich mich beim Richter berufen kann. Dass meiner Noch-Ehefrau Trennungsunterhalt zu steht möchte ich nicht bestreiten. Jedoch ist die Höhe des Trennungsunterhaltes bisweilen strittig. Meine Noch-Ehefrau versucht selbstverständlich nach oben zu rechnen und ich versuche natürlich nach unten zu rechnen. Daher versuche ich den Mietvorteil den sie hat aufzurechnen, damit sich der Trennungsunterhalt den ich zahlen soll verringert.

Mit der Güteverhandlung hat der Richter natürlich gerechnet, jedoch nicht damit, dass meine Noch-Ehefrau äußerst unkooperativ ist :)

Es wäre wirklich super wenn jemand Erfahrung mit dem Thema Mietvorteil in meiner oben genannten Sache hätte!!!

Viele Grüße

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#5
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Immerhin zahlt sie Miete. Das Finanzamt erkennt Kosten aus Vermietung und verpachtung bei Vermietung an Verwandte an, wenn mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete gezahlt werden.
Du müsstest also mal realistisch beurteilen, wie viel Miete dene Schwiegereltern erzielen könnten und das mit der Miete, die gezahlt wird, vergleichen. Wenn die 2/3 erreicht werden, liegt wohl kein Mietvorteil vor.

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#6
 Von 
Mella82
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Scheinbar ist es nicht wirklich Miete was sie zahlt, es gibt keinen Mietvertrag. Sie zahlt 300,00 € im Monat bei 75qm. Das deckt sozusagen, den Wasserverbrauch, Müll etc. im Monat. Als ich noch dort gewohnt habe, wurde es so gehandhabt. Ich weiß nicht mals ob sie seit ich ausgezogen bin die 300,00 € überhaupt noch zahlt, oder ob sie sogar komplett gratis wohnt. Meine Schwiegereltern haben diese 300,00 € nie versteuert ...

Ist eine richtig blöde Sache :(



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#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Mella,

8. Freiwillige Zuwendungen Dritter

Freiwillige Leistungen Dritter (z.B. Geldleistungen, mietfreies Wohnen) sind kein Einkommen, es sei denn, dass die Anrechnung dem Willen des Dritten entspricht.


Quelle

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Meine Schwiegereltern haben diese 300,00 € nie versteuert ...


Verjährt erst in 10 Jahren! :banana:

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mella82
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Für die Berechnung von Kindesunterhalt ist das klar!

Gilt das denn auch für Trennungs/ bzw. nachehelichen Unterhalt?

Viele Grüße

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-- Editiert Mella82 am 04.06.2012 09:47

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