Miete, Unterhalt, Jugendamt, Steuerklasse...

23. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Geplagter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete, Unterhalt, Jugendamt, Steuerklasse...

Liebe Leser,

Konstruierter Fall in München:

Ehefrau hat sich im Dez. 2007 von Ihrem Ehemann getrennt. Sie zieht zu den Eltern in das abbezahlte Haus in eine eigene 4-Zimmer Wohnung (90 qm). Sie nimmt beide Kinder im Alter von 2,5 und 4 Jahren mit. Die Tochter ist noch nicht im Kindergarten, muss also betreut werden.
Der Ehemann verbleibt in der gemieteten 4-Zimmer-Wohnung und bezahlt 869 Euro Miete warm.
Die Frau teilt dem Jugendamt als Trennungsdatum den 11.12.2007 mit. Der eigentliche Auszug (Möbel abholen) fand am 12.01.2008 statt. Die Ehefrau hat sich Mitte Januar 2008 offiziell für den 01.01.2008 umgemeldet. Der Ehemann erhält nun seine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse 1. Ist das in Ordnung?
Fragen:

Wie lange kann der Ehemann bei einer Miete von 869 Euro warm und einem bereinigten Nettoeinkommen (inkl. Weihnachtsgeld) von ca. 1800 Euro in der 4-Zimmer-Wohnung verbleiben ohne Schwierigkeiten mit dem Jugendamt zu bekommen? Kindergeld erhält noch der Ehemann (1800+308), da er beim öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Der berechnete Unterhalt beträgt ca. 495 Euro für beide Kinder.
Das Jugendamt bittet den Ehemann nun um Einkommensauskunft und droht gleichzeitig bei nicht bezahlen des Unterhaltes mit einer Klage. Was soll der Ehemann machen, denn so schnell kann er keine Wohnung in München finden? Wie viel wird das Jugendamt an Unterhalt berechnen? Entstehen Unterhaltsschulden? Hat er nicht ein Jahr Zeit, vom Zeitpunkt der Trennung, bis er sich eine andere Wohnung suchen muss?

Liebe Grüße
Geplagter

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13 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Die Steuerklasse 1 ab dem 01.01.2008 ist in Ordnung.

Das Jugendamt interessiert sich nicht dafür, in welcher Wohnung der Mann wohnt. Es ist nur interessant, ob er den Unterhalt, speziell den Kindesunterhalt zahlt.

Anspruch auf Kindergeld hat der Mann nicht mehr. Zuviel gezahltes Kindergeld muss er daher zurückzahlen. Dass die Ehefrau sich getrennt hat und mit den Kindern ausgezogen ist, sollte er daher umgehend seinem AG melden. Die Ehefrau muss im gegenzug einen eigenen Antrag auf Kindergeld stellen.

Unter Berücksichtigung der Kindergeldzahlung an die Ehefrau muss der Mann für die beiden Kinder je 216€ Unterhalt zahlen. Dann verbleibt ihm ein Nettogehalt von 1.368€, von dem er Betreuungsunterhalt für seine Frau zahlen muss.

Der Selbstbehalt beträgt 1.000€, daher erhält die Ehefrau einen Betreuungsunterhalt in Höhe von 368€.

Die Frage, wie lange der Mann noch in der Wohnung verbleiben darf, erübrigt sich dann wohl eigentlich. Die Antwort lautet: So lange er es sich unter den o.g. Randbedingungen leisten kann und will bei verbleibenden 131€ monatlich zum Leben.

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#2
 Von 
Geplagter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

siehe unten

-- Editiert von geplagter am 24.01.2008 08:46:57

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#3
 Von 
Geplagter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

danke für Deine Antwort. Der Ehemann hat während der Ehe einen Kredit aufgenommen, der ist doch theoretisch vom Nettoeinkommen noch abzuziehen oder? Das wären 141 Euro. Beim Nettoeinkommen war etwas falsch ausgerechnet. Durch den Rutsch in Steuerklasse 1 hat der Ehemann ca. 1600 Euro netto. Wäre das dann ein Mangelfall?

LG
Geplagter

-- Editiert von geplagter am 24.01.2008 08:46:15

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#4
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Gesplagter,

Mangelfall hin oder her, da sind andere in der Beurteilung berufener als ich. Quintessenz ist m. E., dass sich der Ehemann darauf einrichten sollten, längerfristig mit dem Selbstbehalt von 1.000 € auszukommen. Beim KU liegt dieser übrigens noch niedriger, 890 €, wenn mich nicht alles täuscht.

Und das mit der Steuerklasse find ich auch immer wieder richtig toll. Obwohl die Kinder weiter existieren und *zu unterhalten* sind, ist man steuerlich ratzfatz ein Alleinstehender. Da könnt ich mich jeden Tag drüber aufregen...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Den Kindesunterhalt muss er auf jeden Fall bezahlen und der bleibt bei einem Nettogehalt zwischen 1.501€ und 1.900€ gleich.

Ich hatte aber vorher übersehen, dass hier der Bedarskontrollbetrag unterschritten wird, so dass nur der Mindestkindesunterhalt von 202€ pro Kind gezahlt werden muss.

Dann verbleiben ihm 1.196€.

Dieser Betrag ist noch um die Werbungskosten gekürzt, ich nehme jetzt einmal pauschal 5% von 1.600€ an, d.h. 80€. Die Raten für die Schulden können ebenfalls abgezogen werden. Damit verbleibt weniger als der Selbstbehalt von 1.000€ und somit bekommt die Frau nichts.

Ich bitte zu beachten, dass es sich hierbei nur um eine überschlägige Berechnung handelt.

Ein Mangelfall ist das hier so oder so, da bei ausreichendem Einkommen die Frau einen deutlich höheren Unterhaltsanspruch hätte, als schon in meiner ersten Antwort dargestellt.

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#6
 Von 
Geplagter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

Danke für Deine Antwort!
Würde das bedeuten, daß dem Ehemann ca. 1196 Euro übrigbleiben? Oder werden die 196 Euro auch abgezogen?

LG
Geplagter

-- Editiert von geplagter am 24.01.2008 12:59:47

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#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Geplagter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Haselstrauch,

danke. Wie sieht das aus, wenn der Ehemann noch keine andere Wohnung hat, schließlich können die nicht erwarten, daß der Ehemann mit den restlichen 300 Euro nach Abzug der hohen Miete von 869 Euro lebt. Wie kann der Ehemann hier reagieren, welche Rechte hat er hier? Werden dann Unterhaltsschulden angerechnet?

LG
Geplagter

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Geplagter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Haselstrauch,

schöne Aussichten sind das für den Ehemann.
Der Ehemann wurde eher mit dem Auszug überrascht.

LG
Geplagter

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Es geht ja hier nur noch um den Kindesunterhalt, da ja für die Frau sowieso nichts mehr übrig bleibt.

Beim Kindesunterhalt werden an den Unterhaltspflichtigen sehr hohe Anforderungen gestellt, die so weit gehen, dass Du verpflichtet werden kannst, noch einen Nebenjob anzunehmen, um diesen Unterhalt sicherzustellen.

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#12
 Von 
Geplagter
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

davon habe ich gehört. Was ist aber wenn der Ehemann Diabetes (insulinpflichtig) ist und somit nicht voll leistungsfähig ist? Ehemann kann keinen 2. Job aus gesundheitlichen Gründen machen...

LG
Geplagter

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#13
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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