Ich habe nach §§ 53/54 SGB XII eine Eingliederungshilfe bewilligt bekommen. Diese Kosten werden vom Sozialhilfeträger übernommen. Ferner wurde nun mein Vater ( 73 J ) nach §94
abs.2 SGB XII ( SGB XII ) zur einer monatlichen Unterhaltszahlung von 26,-€ aufgefordert.
Mein Vater selbst zahlt derzeit seiner geschiedenen Ehefrau bereits Unterhalt und legt bereits knapp unter dem Selbstbehalt. Kurz, mein Vater möchte nicht für mich zahlen mit der Begründung das er selbst nur ein geringes Einkommen hat, verschuldet ist und bereits meiner leiblichen Mutter Unterhalt zahlt. Mein Vater ist inzwischen seit 12 Jahren in neuer Ehe. Laut dem Schreiben an meinem Vater ist ein wiederspruch nicht möglich, eine Einekommens- und Vermögensüberprüfung nicht erfolgt und gegen die privatrechtliche Zahlungsaufforderung ist das Rechtsmittel des Widerspruchs nicht möglich und eine rechtliche Überprüfung ist nur durch das Amtsgericht möglich.
Ich verstehe das alles nicht. Die ganzen Paragraphen usw. wer kann mir das einfach übersetzten ?
Danke für eure Hilfe.
Mein Vater soll Unterhalt zahlen
1. November 2008
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Frage vom 1. November 2008 | 22:01
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 50x hilfreich)
Mein Vater soll Unterhalt zahlen
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#1
Antwort vom 1. November 2008 | 22:06
Von
Status: Schüler (295 Beiträge, 55x hilfreich)
Hallo,
wie alt bist Du?
Kindesunterhalt ist immer vor allem andern zu bezahlen.
Ich kann auch nicht ganz nachvollziehen wie das berechned worden sein soll, wenn sie keinerlei Einkommensnachweise Deines Vaters haben.
Liebe Grüße
mimi
#2
Antwort vom 1. November 2008 | 22:59
Von
Status: Schüler (204 Beiträge, 50x hilfreich)
aufgrund meiner psyischen Erkrankung werde ich von einer Enrichtung betreut. Diese wird von der Stadt finanziert. Ich bekomme Unterstützung um an einem " normalen" Leben teihaben zu können. Ich selbst bin 35.
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