Hallo ich habe einen Sohn er ist jetzt 1 Jahr und vier Monate wir haben uns vor zwei Monaten getrennt und haben uns vorher beide unseren Sohn gekümmert jetzt ist es so das ihre Mutter und ihr Bruder mehr Tage bzw Umgang als der Vater Übergangsweise habe ich gesagt Mitte der Woche und die geraden we der Dienstplan wurde bei mir auf Arbeit angepasst so das ich den kleinen länger haben könnte sie sperrt sich mit allen Mitteln dagegen heute habe ich mein Kind erst 15.00 bekommen obwohl es mein we ist und sonntag 17.00 geht es wieder nach Hause. Wer kann mir helfen
Mehr umgangstage/
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Man könnte Dir vielleicht helfen, wenn die Frage einigermaßen nachvollziehbar formuliert wäre. Auch wäre es ungemein hilfreich, wenn Du die deutschen Interpunktionsregeln beachten würdest, also Punkte und Kommata setzen würdest.
Im Augenblick ist das, was Du hier schreibst, einfach chaotisch und nicht nachvollziehbar.
Bitte klare Antworten auf die Fragen:
1. Was wurde konkret vereinbart?
2. War jemand in die Erarbeitung der Vereinbarung involviert (Jugendamt, andere familienrechtliche Hilfsstelle)?
3. Wieso soll ein Umgangswochenende nicht erst um 15.00 Uhr, also nach dem Mittagsschlaf, anfangen?
4. Wenn eine andere Vereinbarung da ist/war, wieso wurde diese nicht eingehalten, vielleicht Verhinderung z.B. wegen Arztbesuch oder was vergleichbarem?
5. Was spricht dagegen, dass die Oma und der Onkel das Kind während der Zeit, die das Kind bei der Mutter lebt, auch sehen? Das ist alleinige Entscheidung der Mutter.
6. Wie stellst Du Dir einen regelmäßigen und im Voraus planbaren Umgang vor?
wirdwerden
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dem Vortext kann man nur in allen Punkten zustimmen.
Dazu vielleicht noch der hinweis, dass ein zeitlich eingeschränkter Umgang bei Kleinkindern in dem Alter durchaus nicht ungewöhnlich ist. Kommt aber immer auf den Einzelfall an.
Wer kann Dir helfen? Schon mal ein Gespräch mit dem für den Wohnort des Kindes örtlich zuständigen Jugendamt geführt? Das sollte immer die erste Anlaufstelle sein, wenn es keine Einigung mit dem anderen Elternteil gibt.
Das hilft oft auch, um die eigene Sichtweise auseinandergesetzt zu bekommen.
Berry
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
24 Antworten
-
32 Antworten
-
13 Antworten
-
12 Antworten
-
43 Antworten