Hi
Kann mir mal jemand den Mangelfall für den Heranzug der Einkünfte des Ehegatten eines Kindes erklären? Ich blicke da nicht durch, alles Latein. hier mal ein kleinert Link: http://www.jurathek.de/showdocument.php3?session=0&ID=6704&referrer=497 da sind auch mehrere Urteile genannt die ich nicht finden kann, : BFH Urteile vom 02. März 2000 VI R 13/99
, BStBl. II 2000, 522
; vom 02. März 2000 VI R 61/99
Wie hoch darf jetzt das Einkommen von verheirateten Kindern sein damit beide noch Kindergeld bekommen, wenn sie nichts verdient und beide ein gemeinsames Kind haben (beides Studenten). Oder kennt jemand die Berechnungsgrundlage?
Besten Dank
miniway
Mangelfall Kindergeld verheiratetes Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ganz wage vielleicht??? Keiner ne Vermutung? muss ich erst böse werden???? oder eingeschnappt???
OK, dann halte ich jetzt solange die Luft an bis jemand schreibt!!!!!!
miniway
Kann mir jemand wenigstens hier die Bemessungsgrenzen mitteilen zu der Berechnungsgrundlage der Einkommensberechnung:
Bruttoeinkünfte des Kindes M. ./. 1/2 Unterhalt für das Enkelkind (Kinderfreibetrag + Betreuungsfreibetrag./.Kindergeld) = Einkünfte des Kindes
Bruttoeinkommen des Ehemanns des Kindes ./. Lohnabzüge ./. 1/2 Unterhalt für das Enkelkind (Kinderfreibetrag + Betreuungsfreibetrag./.Kindergeld) = Einkünfte des Ehemanns des Kindes
Danke
miniway
p.s. ab jetzt halt ich wieder die Luft an
Und jetzt?
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