Habe am 17.11. über eine Gerichtsvollzieherin Post bekommen.
Es steht eine Lohnpfändung an.
Diese ist bei Gericht aber bisher noch nicht stattgegeben worden.
Wie läuft das ab?
Gilt da der Stichtag 17.12.?
Bekomme ich, da ich bisher noch keine Post bekommen habe,erst am 17.12. Bescheid?
Heisst das,wenn ich bis zum 17.12. keine Post vom Gericht bekommen habe das ich im Pfändungsbüro anrufen kann und ich den gepfändeten Betrag fordern kann?
Lohnpfändung!
11. Dezember 2006
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Frage vom 11. Dezember 2006 | 17:24
Von
Status: Schüler (347 Beiträge, 31x hilfreich)
Lohnpfändung!
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2006 | 17:59
Von
Status: Lehrling (1183 Beiträge, 211x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 11. Dezember 2006 | 18:21
Von
Status: Schüler (347 Beiträge, 31x hilfreich)
Habe eine Ratenzahlung bei der zuständigen Anwältin, ohne antwort erfragt.
""Gilt da der Stichtag 17.12.?
Bekomme ich, da ich bisher noch keine Post bekommen habe,erst am 17.12. Bescheid?""
Und jetzt?
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