Hallo zusammen,
Lebe mit meiner Verlobten und 3 Kindern seit 5 Jahren zusammen!
Zwei Kinder (7J,12J) hat Sie mit in die Beziehung gebracht.
Das dritte (2J) ist unser gemeinsames Kind!
Habe aber noch zwei kinder (7J,13J) aus frühere Beziehung!
Sie Leben nicht bei mir!
Bin Arbeite seit 4 Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma wo das Gehalt bei ca 1130€ liegt! Wir bekommen vom Amt ca 820€ da Ich ja zu wenig Gehalt habe um alle satt zu bekommen usw!!
Nun ist es so das Ich seit 4 Monaten eine Unterhaltspfändung habe! Bei dem Gehalt wie oben erwähnt 271,05€!! Nach allen Fixkosten (Miete,Strom,Fahrkarten,usw) bleibt nicht viel über und bei drei Kinder im Haushalt fehlt das Geld ungemein!!
Und Altschulden die vorher in Raten abgestottert wurden können auch nicht mehr bezahlt werden wo einige Gläubiger
kein einsehen haben und alles jetzt auf einmal haben wollen...
Jeden Cent dreimal umdrehen hilft da auch nicht wirklich!
Ich würde wenn Ich könnte auch den Unterhalt für meine zwei Kinder leisten aber bei der Situation nicht möglich!!
Wenn Wir mit dem Geld auskommen würde wäre alles kein Thema aber so!!
Kann man da nicht etwas gegen machen??
MFG...
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Lohnpfändung!!
4. Oktober 2014
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Frage vom 4. Oktober 2014 | 18:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnpfändung!!
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2014 | 19:07
Von
Status: Unbeschreiblich (38459 Beiträge, 14007x hilfreich)
Erste Frage: hat Dein PC eine Störung, so dass die normalen Interpunkitionsregeln nicht eingehalten werden können?
Zweite Frage: wieso sollen Deine Kinder zurückstehen hinter den Kindern Deiner Lebensgefährtin?
Dritte Frage: hast Du Dich jemals um die Abänderung des Unterhaltstitels bemüht?
Vierte Frage: wieso arbeitet Deine LG bei diesen angespannten finanziellen Verhältnissen nicht zumindest in Teilzeit?
wirdwerden
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#2
Antwort vom 4. Oktober 2014 | 22:12
Von
Status: Unbeschreiblich (120158 Beiträge, 39837x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Zwei Kinder (7J,12J) hat Sie mit in die Beziehung gebracht. <hr size=1 noshade>
Für die wird ja auch Unterhalt (vom Erzeuger o.ä.) gezahlt?
quote:<hr size=1 noshade>Und Altschulden die vorher in Raten abgestottert wurden können auch nicht mehr bezahlt werden wo einige Gläubiger
kein einsehen haben und alles jetzt auf einmal haben wollen... <hr size=1 noshade>
Ratenzahlungvereinbarungen? Da ist es üblich, das alles auf einmal fällig wird, wenn die Raten ausbleiben oder zu gering bedient werden.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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