Lohnpfändung Ehegattenunterhalt - wer muss da etwas tun, wenn Rückstände ausgeglichen sind?

22. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Strauben
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnpfändung Ehegattenunterhalt - wer muss da etwas tun, wenn Rückstände ausgeglichen sind?

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich einer Lohnpfändung wegen Ehegattenunterhalt. Die zu zahlenden Rückstände sind bis Ende des Monats ausgeglichen.
Muß ich als Unterhaltspflichtiger aufs Gericht gehen und dort die Pfändung zurücknehmen lassen, muß das von meiner noch-Ehefrau gemacht werden, oder wie bzw. wer muß da etwas tun.

Danke im vorraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo Strauben,

die Pfändung muß von Deiner Frau für erledigt erklärt werden. Das Gericht hat damit nichts mehr zu tun, das Schreiben muß sie an Deinen Arbeitgeber senden.

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#2
 Von 
Strauben
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort dr.o.medar.
Was aber ist wenn sie vergißt die Pfändung für erledigt zu werden ?
Sie hatte, als sie mich pfänden lies ja auch "vergessen" anzugeben das ich den Unterhalt für 2 Kinder bezahle. Und das was dadurch zuviel gepfändet wurde war und ist weg.
Ich hatte (das war letztes Jahr) zwei Monate in denen ich je netto 700 Euro hatte. Davon habe ich über 530 Euro Unterhalt für 2 Kinder gezahlt.
Dazu kommt noch Miete, Versicherungen und etwas Essen und Trinken mußte ich ja auch.
Meine Befürchtung ist nun das sie weiterpfändet und auch dieses Geld einfach weg ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Hallo Strauben,

<I>..als sie mich pfänden lies...</I>

Das hat sie ja nicht, sonst wärest Du wieder bei ihr. :)

Du forderst Sie nach der letzten Rate unter Fristsetzung zum ... (ca. 14 Tage) auf, die Pfändung für erledigt zu erklären, da Du ansonsten eine Klage anstrengen wirst.

Sie muß Dir, auch bei Unterhalt, den zu Unrecht gepfändeten Betrag erstatten. Wenn Sie weiß, daß ihr aus der Pfändung nichts mehr zusteht und trotzdem nicht für erledigt erklärt, kann sie sich nicht auf Entreicherung berufen.

Versuchs aber erst einmal gütlich. Achte aber darauf, daß sie nicht auf "Vorrat" gepfändet hat (kann Dir den Arbeitgeber sagen). Dann wäre auch der lfd. Unterhalt durch die Pfändung zu bedienen, sofern noch lfd. EU zu zahlen ist.

Viel Glück.

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