Lebensgemeinschaft?

2. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
CoraSchmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensgemeinschaft?

habe soeben den thread eheähnliche gemeinschaft gelesen, und würde gerne wissen ob jemand hier im forum bereits erfahrung damit gemacht habe? ist eine offenlegung zwingend, wem obliegt die macht solche verlangen zu können, denn ich bin ja nicht mit meinem freund (ich nenne ihn nur meinen mann) verheiratet. ich selbst habe keine kinder.

-- Editiert von CoraSchmidt am 02.01.2006 00:24:31

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Cora,

wenn du den Thread meinst, den ich denke, dann lass dich da mal nicht durch *verrückt* machen. ;)

Welche Offenlegung und welche Macht meinst du?

Vielleicht konkretisierst du deine Frage mal ein wenig.

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#2
 Von 
CoraSchmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

muss ich dem anwalt meines freundes oder dessen seiner geschiedenen frau meine gehaltsabrechnungen offenlegen? wir wohnen nur zusammen, er hat 1 kind 7 jahre alt.

-- Editiert von CoraSchmidt am 02.01.2006 00:38:33

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#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Cora,

worum geht es? Um Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt?

Nein, du musst deine Gehaltsnachweise nicht offenlegen. Deinem Mann kann, wenn er nicht in der Lage ist, mindestens 100 % des Regelbetrages für die Kinder an Unterhalt zu zahlen, durch das Zusammenleben mit dir der sogenannte Selbstbehalt gekürzt werden. Das OLG Nürnberg z.B. hat hier mal eine Richtlinie von 20 % angesetzt. Dies vor dem Hintergrund, dass die Gerichte davon ausgehen, dass man sich bei einem Zusammenleben die Wohnkosten etc. teilt.

Diese Herabsetzung des Selbstbehaltes würde ohne Kenntnis deiner Einkommenssituation geschehen.

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#4
 Von 
CoraSchmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo cora, ich bin echt laie, bitte hilf mir. ich sage es mal so: er verdient ca 1200 euro im monat, 300 davon gehen ab für benzinkosten zur arbeit, dann bezahlt er hälfte der miete & strom 475, das mäuschen abzuholen kostet 60 euro, seine essenkosten sind rund 200-250 und wir kaufen dem kleinen meist immer etwas wenn er da ist, dieses geld leiht er sich meist von mir- er gibt ihm taschengeld meist 5 bis 10 euro. es handelt sich ums kindesunterhalt. ich verstehe diese ganze regelsatz rechnung nicht.

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#5
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

<I>hallo cora, ich bin echt laie, bitte hilf mir.

von CoraSchmidt - 02.01.2006 01:03:01
Status: Frischling (6 Beiträge)</I>

Na dann will ich dich in deinem Selbstgespräch mal nicht mehr stören.

N8 :)

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#6
 Von 
CoraSchmidt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für: mindestens 100 % des Regelbetrages für die Kinder an Unterhalt zu zahlen, durch das Zusammenleben mit dir der sogenannte Selbstbehalt gekürzt werden. Das OLG Nürnberg z.B. hat hier mal eine Richtlinie von 20 % angesetzt. Dies vor dem Hintergrund, dass die Gerichte davon ausgehen, dass man sich bei einem Zusammenleben die Wohnkosten etc. teilt.

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#7
 Von 
guest123-324
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 9x hilfreich)

Gute Nacht, Michael29!

Danke, schlaf du auch gut!

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#8
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

@ reike und michael....
witzig ihr beiden.
Hab mich köstlich amüsiert.
Anstatt was gescheites zu schreiben....tztztz,
macht ihr euch noch lustig.
Hab dafür kein verständnis. Sorry.

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#9
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Thanx rogitec,

zunächst habe ich was Gescheites geschrieben. Siehe meine ersten beiden Antworten. ;) Alles lesen, nicht nur den Rattenschwanz.

Den Rest kannst du nicht verstehen, weil du die *Entwicklung* nicht mitbekommen hast. CaroSchmidt ist ein Fake und eine weitere Identität einer Userin namens Harmonie2006 oder auch Hilfesuchend888 oder dann auch als Hilfesuchend2006. Leider ist ihr das Verwirrspiel und Userverdummen nicht allzu lange gelungen. ;)

Dies zeichnete sich aber erst ein wenig später ab. ;)

So, hier werden Sie geholfen.:)

Allerdings spreche ich nur für mich. Der andere User hat sein heutiges Pensum, einen Fragesteller zu beleidigen und damit rauszuekeln und zur Abmeldung zu bringen, schon geschafft. Wie jeden Tag.;(

Frohes neues Jahr wünsch ich noch. :)


----------------------
In Memoriam Dr.o.medar

-- Editiert von reike am 02.01.2006 20:30:26

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