Kurze ehe

28. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
indicar
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurze ehe

Hallo,

bin zur zeit in der ausbildung und werde voraussichtlich mai 2009 beenden. Mein mann zahlt mir zur zeit 350 € unterhalt.
Da wir aber eine kurze ehe geführt haben und bald auch das trennungsjahr zu ende geht wird wohl so sein das mein mann die scheidung bald einrechen wird.
Möchte gerne wissen ob ich nach der scheidung anspruch auf nachehelichen unterhalt habe bzw.bis wann wird der unterhalt gezahlt. Was ist wenn ich nach der ausbildung eine fortbildung mache <<< Anspruch auf unterhalt ?
Muß ich mich unbedingt nach dem trennungsjahr scheiden lassen wegen kurze ehe oder kann ich auch verzögern lassen.
Bitte nicht falsch verstehen aber ich höre von jedem irgendwelche themen was mich schon bisschen irritiert.
Vielleicht habt ihr eine antwort parat.
PS: Wir haben keine kinder.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

schließe mich Haselstrauch vollinhaltlich an.

Nachehelichen Unterhalt sehe ich längstens bis zum Ende der Erstausbildung als gegebenen, wenn überhaupt.

Wie lange dauerte denn die Kurzehe?

Mal andersrum: Wie würdest du umgekehrt reagieren, wenn dein Mann von dir Unterhalt fordern würde....? Reichtlich verschnupft, nehme ich mal an....:(

Grüßle




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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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