Hallo,
bin zur zeit in der ausbildung und werde voraussichtlich mai 2009 beenden. Mein mann zahlt mir zur zeit 350 € unterhalt.
Da wir aber eine kurze ehe geführt haben und bald auch das trennungsjahr zu ende geht wird wohl so sein das mein mann die scheidung bald einrechen wird.
Möchte gerne wissen ob ich nach der scheidung anspruch auf nachehelichen unterhalt habe bzw.bis wann wird der unterhalt gezahlt. Was ist wenn ich nach der ausbildung eine fortbildung mache <<< Anspruch auf unterhalt ?
Muß ich mich unbedingt nach dem trennungsjahr scheiden lassen wegen kurze ehe oder kann ich auch verzögern lassen.
Bitte nicht falsch verstehen aber ich höre von jedem irgendwelche themen was mich schon bisschen irritiert.
Vielleicht habt ihr eine antwort parat.
PS: Wir haben keine kinder.
Kurze ehe
28. Juni 2008
Thema abonnieren
Frage vom 28. Juni 2008 | 13:35
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurze ehe
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Juni 2008 | 14:19
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 388x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 28. Juni 2008 | 14:52
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hallo,
schließe mich Haselstrauch vollinhaltlich an.
Nachehelichen Unterhalt sehe ich längstens bis zum Ende der Erstausbildung als gegebenen, wenn überhaupt.
Wie lange dauerte denn die Kurzehe?
Mal andersrum: Wie würdest du umgekehrt reagieren, wenn dein Mann von dir Unterhalt fordern würde....? Reichtlich verschnupft, nehme ich mal an....:(
Grüßle
-----------------
"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
Und jetzt?
Schon
268.140
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten