Kur Vater verweigert Zustimmung

18. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
sophiefrance
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Kur Vater verweigert Zustimmung

Hallo,

ich bin auf der Suche nach einem Anhaltswert für die Anwaltskosten bei folgendem Thema: ein Kurantrag für Mutter-Kind-Kur wurde gestellt und für Mutter und Kind Kurbedarf festgestellt. Der Vater verweigert jedoch die Teilnahme des Kindes. Er beauftragte seinen Anwalt, dem Anwalt der Mutter mit Briefen zu bedenken, in denen drinsteht, dass er der Kur nicht zustimmt. Mein Anwalt hat auf den ersten Brief gar nicht geantwortet (war so abgesprochen), auf den zweiten dann aber doch, da ein gerichtliches Eilverfahren angedroht wurde. Danach gab es eine mdl. Zusage der Kurzustimmung. Was habe ich für Anwaltskosten zu erwarten? Wie entscheiden Gerichte bei so einem Fall erfahrungsgemäß?

VG, SophieFrance

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

wenn ein Arzt bestätigt, dass die Kur (auch) im Interesse des Kindes erfolgt, wird kaum ein Gericht diese nur auf Wunsch des Vaters verwehren.

Meines Erachtens müsste der Vater eine einstweilige Verfügung gegen das Antreten der Kur erwirken. Das wird er vermutlich nicht schaffen.

Der Anwalt sollte einfach antworten, dass es mediznische, vom Arzt festgestellte Gründe sind, die diese Kur nötig machen. Den Gegenbeweis wird der Vater kaum antreten können. Allerdings sollte dem Arzt das Problem dargelegt werden, falls Rückfragen kommen.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ne ne, so einfach ist das nicht, die TEin hat hier noch eine andere Sache eingestellt, welches das Umgangsrecht im Wechselmodell thematisiert.

Ich glaube, der Kindesvater hat schlicht Angst, dass ihm das Kind hier entfremdet werden soll. Eine Möglichkeit wäre doch, da die Kur ja wohl der TEin gewidmet ist, das Kind beim Vater zu lassen, da würde er sich doch gewiss nicht sperren.

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#3
 Von 
sophiefrance
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Es ist wie Chylla sagt. Die Kinder haben beide ebenfalls Kurbedarf und werden therapiert. Vor allem die Trennungsumstände - Mutter im Krankenhaus und gottseidank nur kurz im Frauenhaus, dann aus der ehelichen Wohnung durch Schlosswechsel ausgeschlossen - und nun eine grottenschlechte Kommunikation - führten zu einer erheblichen Verunsicherung und Verängstigung der Kinder. Beide sind psychosomatisch auffällig. Die Kureinrichtung ist darauf spezialisiert.

VG SophieFrance

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat:
Vor allem die Trennungsumstände - Mutter im Krankenhaus und gottseidank nur kurz im Frauenhaus, dann aus der ehelichen Wohnung durch Schlosswechsel ausgeschlossen


Echt jetzt? Wie läuft das denn zusammem mit dem anderen Thread in dem es um den Umgang im Wechselmodell geht.
http://www.123recht.net/schwieriger-Umgang-in-Trennungsphase-mit-Wechselmodell-__f492298.html#last-reply

Kein vernünftiger Anwalt würde bei solchen Umständen ein Wechselmodell befürworten. Ich glaube jetzt erst mal nix mehr.

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#5
 Von 
sophiefrance
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Was soll denn diese Einlassung, Altes Haus? Ich habe am Anfang eine ganz konkrete Frage gestellt.
Und ja, echt jetzt. Ich habe auch inzwischen u.a. aus diesem Grund den Anwalt gewechselt. Die Gewalt kam erst nach der Vereinbarung des Wechselmodells. Aber wenn das erst mal vereinbart ist...
Kann mir keiner die Frage nach den Kosten beantworten? Zählt so ein Vorgang als Sorgerechtverfahren? Muss ich für diesen Anwaltsbrief mit mehreren hundert € rechnen?

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Das kommt auf den Gegenstandswert an. Keine Ahnung, ob hier der Regelgegenstandswert (3000 €) greift oder ein geringerer Gegenstandswert anzunehmen ist. Und dann gibt es genügend Kostenrechner. Kann natürlich auch sein, dass was anderes mit dem Anwalt vereinbart ist, sei es in Richtung Gegenstandswert, sei es in Richtung Honorar. Woher sollen wir das alles wissen?

wirdwerden

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#7
 Von 
sophiefrance
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank, wirdwerden.( Ich finde den Nickname sehr schön)
Ich hatte nichts vornherein vereinbart. Nur RVG. Jetzt ist ein Brief geschrieben worden. Jetzt weiss ich, wie teuer es ist. Gestern erhielt ich die Rechnung über 380€. Das erscheint mir viel. Aber es heisst, es ist ein Sorgerechtsverfahren, und die werden immer mit 3000 € Streitwert angesetzt und da kommt eben dieser Betrag raus. Und das für einen Brief und zwei Telefonate! Naja, jetzt bin ich schlauer.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

@ Sophie: das ist das Problem bei dem Vergütungsgesetz. Bei niedrigen Gegenstandswerten und viel Arbeit wird immer argumentiert, es gäbe ja auch Fälle mit hohem Streitwert und wenig Arbeit. Aber abgesehen davon, rechne doch mal. Der Anwalt muss davon leben können, mit Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufshaftpflicht, Kammerbeitrag, Mehrwertsteuer. In diesem Bereich ist sparen unmöglich, da Pflichtbeiträge. Dazu muss er ein Büro unterhalten, seine Mitarbeiter zahlen u.s.w. Da gibt es andere Berufssparten, die wesentlich teurer sind.

wirdwerden

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