Liebe Gemeinde,
ich werde dieses Jahr heiraten und habe noch eine Frage zum Thema Namensrecht.
Ich habe seit vielen Jahren einen eingetragenen Künstlernamen im Personalausweis und Reisepass. Ich verwende ausschließlich diesen Namen. Nun meine Frage. Wenn ich nun heirate kann meine Verlobte bzw. dann Ehefrau diesen Namen auch führen oder gibt es hier Probleme? Kann sie diesen auch eintragen lassen? Es sieht ja doof aus, wenn man sich als Eheleute wie folgt vorstellt: Guten Tag mein Name ist Marco Meier (Künstlername) und der Name meiner Frau Anja Schulz (was ja der richtige Name ist, welcher aber nicht nach außen getragen werden soll). Wir beide wollen den selben Namen tragen....
Ich hoffe ihr wisst, was ich meine.
Freue mich auf Antworten.
Liebe Grüße
Künstlernamen des Ehepartners annehmen?
3. Januar 2016
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Frage vom 3. Januar 2016 | 13:22
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 7x hilfreich)
Künstlernamen des Ehepartners annehmen?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2016 | 17:04
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Das ist ein Frage für das Standesamt.
Zitat:Es sieht ja doof aus, wenn man sich als Eheleute wie folgt vorstellt: Guten Tag mein Name ist Marco Meier (Künstlername) und der Name meiner Frau Anja Schulz
Das ist heute gang und gäbe: Bei einer Eheschließung kann jeder Partner seinen Namen behalten.
#2
Antwort vom 4. Januar 2016 | 17:33
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Nach § 1355 Abs. 2 BGB
kann nur der Geburtsname eines Ehegatten oder den im Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen eines Ehegatten zum Ehenamen des Ehepaares bestimmt werden. Mit dem im Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen ist jedoch der Name gemeint, der auch als Name im Perso vermerkt ist und nicht der Künstlername.
Zur Führung bzw. Eintragung eines Künstlernamens müsste man die künstlerische Tätigkeit schon nachweisen. Ist die Ehefrau also nicht künstlerisch unter dem "Künstlernachnamen" tätig, wird das nichts.
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