Ku Berechnung Jugendamt

2. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sponsor1975
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 21x hilfreich)
Ku Berechnung Jugendamt

Hallo Forengemeinde !
Meine Tochter hat glücklicher weise zum 01.09.2012 ein Ausbildungsplatz und das noch in ihren Traumjob :-)
Nun sagte meine ex das dann ja auch der Unterhalt neu berechnet werden muß, sie will das mit der ersten Abrechnung machen was dann zuviel gezählt worden ist bekomme ich dann zurück.
Ist das eigentlich richtig so? Ich habe noch im Hinterkopf das gezahlter Unterhalt rückwirkend nicht zurückbezahlt werden muß, gilt als verbraucht.
Ich frage nur weil ich mit Rückzahlung meiner ex eher schlechte Erfahrung habe.
Und ab wann muss der Unterhalt gekürzt werden, Monat 09 oder 10?
Gruß Sponsor

-----------------
" "

Achso, das Jugendamt ist mit im Boot auf Mutter Seite

-- Editiert Sponsor1975 am 02.05.2012 13:02

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

in der Tat gilt zu viel gezahlter Unterhalt als verbraucht. Muß demnach nicht erstattet werden.

Das Kind hat ab dem 01.09. eigene Einkünfte. Also werden diese auch schon im September angerechnet. Aber was muss da großartig mit den JA gemacht werden?

Ist das Kind minderjährig, wird die Ausbildungsvergütung, nach Abzug von 90€ für ausbildungsbedingte Aufwendungen, hälftig auf den Unterhalt angerechnet. Bei volljährigen Kindern wird die volle Ausbildungsvergütung, nach Abzug der 90€, angerechnet.

Ist die Ausbildungsvergütung bekannt, kann der Zahlbetrag für September schon angepasst werden.

LG nero



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sponsor1975
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo @ Nero !
Danke erstmal für die schnelle Antwort !
Angeblich hat das Jugendamt die Aussage gemacht ab zu warten auf die erste Abrechnung.
Na dann muß ich das mal von ein Anwalt klären lassen falls es dann Zoff gibt, werde das ganze dann mal im August angehen.
Lg Sponsor

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sponsor1975,

Geht's dir ums Geld oder ums Prinzip?

Ein RA kostet wahrscheinlich mehr als einmal zu viel
Unterhalt bezahlt.

Wenn das Verhältnis zur Tochter gut ist, sehe es als
letzte großzügige Zahlung.

Rede mit dem JA.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sponsor1975
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 21x hilfreich)

@edy
Es geht natürlich auch ums Geld wie ums Prinzip.
Würde meine Tochter das Geld in Händen Kriegen dann wurde ich natürlich dem ganzen entspannt entgegensehen dann wär das zuviel bezahlte eben Wech:-)
Gruß Sponsor

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich sehe nicht das Problem, das alles im voraus zu berechnen. Sollte es einen Titel geben, sollte er entsprechend abgeändert werden.
Du zahlst dann den neu errechneten Unterhalt, die Summe könnte anschließend angepasst werden, es sollte sich nur um ein paar Euro handeln.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.970 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen