Krankenversicherung bei unehelichem Kind

7. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Iltis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung bei unehelichem Kind

Guten Morgen,

hier zu meinem kleinen Problemfall:
Ich habe ein uneheliches Kind (fast 18 Jahre) und seit seinem ersten Lebensjahr keinen Kontakt zu Kind oder Mutter. Ich habe immer nur ganz normal meine Unterhaltszahlung getätigt. Jetzt bekomme ich einen Anruf von der AOK, dass das Kind über meine gesetzliche Krankenversicherung (BKK) versichert werden soll, da die Mutter privat versichert ist und der neue Ehemann der Mutter keine Verpflichtung hat, den Jungen mitzuversichern. Die AOK hat gesagt, die Versicherung sollte rückwirkend ab November letzten Jahres bis Oktober diesen Jahres (dann ist das 18. Lebensjahr erreicht) erfolgen. Das kommt mir sehr sehr seltsam vor, vor allem weil ich seit fast 18 Jahren überhaupt keinen Kontakt zu meinem Sohn habe. Das kommt mir sehr seltsam vor. Kann mir jemand bei diesem etwas verzwickten Fall helfen, bin ich dazu verpflichtet das Kind zu versichern (und dann noch rückwirkend???). Danke für Eure Hilfe
Iltis

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schnellchen
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Iltis

ja das kann durchaus sein und Nachteile entstehen dir nicht dadurch. Bei der Privaten würden erhebliche Zusatzzahlungen von der Mutter des Kindes zu tragen sein. Bei der gesetzlichen ist das Kind kostenfrei mit versichert. Und ja: Verpflichtet bist du, da du der Vater des Kindes bist

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#2
 Von 
Iltis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Schnellchen,

vielen Dank für die rasche Info.
Ich weiss, dass mir dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, es ist nur so, dass die Mutter damals dafür gesorgt hat, dass ich keinen Kontakt zu meinem Sohn haben darf und jetzt auf einmal bin ich doch interessant. Deshalb weiss ich nicht genau ob ich die Krankenversicherung nicht verweigern darf. Außerdem liegt es jetzt so, dass der Junge die letzten 10 Monate nicht krankenversichert gewesen wäre???

Danke für Deine Mithilfe
Iltis

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#3
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du verpflichtet bist, das Kind zu versichern. Du zahlst doch Unterhalt.
Da kann sie genauso verpflichtet sein, da sie die Mutter ist.

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#4
 Von 
LeoM
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 9x hilfreich)

Wenn du unterhaltsverpflichtet bist, dann bist du auch für die Krankenversicherung zuständig. Der Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle enthält diese Kosten explizit nicht.

Es ist immer wieder schade und tut den Kindern weh, wenn ein Elternteil nach der Trennung seine eigenen Gefühle glaubt auf die Kinder übertragen zu müssen und den Umgang des anderen Elternteils mit dem Kind versuchen zu unterbinden. Umgangsrecht und Unterhalt können dennoch nicht gegeneinander aufgerechent werden.

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