Hallo!
ich habe mal wieder eine Neu-Berechnung des Kindesunterhaltes erhalten. Bei jeder Änderung wird die Beurkundung des Unterhaltstitels durch das Jugendamt "erwünscht". Nach mehreren Recherchen im Internet bin ich nun darüber gestolpert, dass diese Beurkundungen i.d.R. kostenfrei sind. Nun... bei unserem Jugendamt anscheinend nicht... Im Gebührenbescheid wird sich auf §§ 59
, 60
Beurkundungsgesetz berufen. Im Amtsblatt des Landkreises sind die Kosten für die Beurkundung des Unterhaltes mit je 22€ hinterlegt.
Habt ihr damit Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank im Voraus,
Gruß
Annithom
Kosten für Unterhaltstitel
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Abend!
Da schafft sich die Gemeinde wohl eine zusätzliche Einnahmequelle.
Das Erstellen von Jugendamtsurkunden durch das Jugendamt ist grundsätzliche kostenfrei.
LG nero
Hallo!
Danke für deine Antwort. Kann ich mich da auf irgendetwas berufen oder muss ich das so hinnehmen?
Gruß
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Guten Abend!
Einen genauen Gesetzestext habe ich dazu jetzt auch nicht parat. Mein zuständiges JA hat die Urkunde immer, und das über einen Zeitraum von 15 Jahren, kostenfrei erstellt.
Vielleicht mal so argumentieren, dass das JA die Urkunde ja im Namen des Kindes, also für das Kind erstellt, und dem Kind wolle man doch wohl kein Geld abknöpfen.
Ein Notar könnte sich auf das Beurkundungsgesetz berufen. Der Arbeitet dann aber im Auftrag des Unterhaltsschuldners.
LG nero
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