Kosten

14. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
mb1005
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Kosten

Frau führt mit dem Vater ihrer Tochter einen Streit über die Umgangsregelungen zwischen Vater und Tochter. Frau hat kein eigenes Einkommen. Muß neuer Ehemann für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen?

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo mb1005,

als Ehepaar leben die Frau und der Mann in einer wirtschaftlichen Gemeinschaft, man steht auch finanziell füreinander ein.

Da die Frau keine eigenen Einkünfte erzielt, ist ihr der Mann unterhaltspflichtig, auch wenn kaum jemand normalerweise auf die Idee käme, das innerhalb einer funktionierenden Ehe als *Zahlungsleistung* einzufordern ;)

Mit diesen *hypothetischen Unterhaltsleistungen* könnte die Frau dann die Gerichtskosten zu bestreiten gehalten sein.

Normalerweise besprechen Ehepaare solche *Planungen* aber doch untereinander und regeln damit auch die finanziellen Fragen schon im Vorfeld.

:)

Vielleicht genügt aber auch meine Fantasie mal wieder nicht, um der Wirklichkeit gerecht zu werden ... ;)


Grüße

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#2
 Von 
mb1005
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Kindsvater verursacht die Kosten für die der neue Ehemann nicht aufkommen möchte wenn er nicht muß. Kann der Anwalt der Ehefrau den Rechnungsbetrag vom Ehemann einfordern?

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#3
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
mb1005
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

ja, ist fehlgeschlagen, hat sich auf nichts eingelassen und dann zum gericht gegangen!

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#5
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
mb1005
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Hier gehts nur um die Rechnung des Anwalts!
Anhörung ist schon gelaufen!
Es geht nur darum ob der Anwalt die Forderungen vom Ehemann geltend machen kann?

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#7
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
mb1005
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Nochmal
Ehefrau führt Rechtsstreit mit Kindsvater.
Ehefrau hat kein Einkommen.
Anwalt schickt die Rechnung an die Ehefrau.
Die kann aber nicht zahlen.
Ist jetzt der Ehemann verpflichtet die Rechnung zu zahlen? Wenn ja auf welcher Grundlage?

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#9
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo mb1005,

damit sind wir wieder bei der Eingangsfrage.

Und ich bleibe bei meiner Eingangsantwort :)

Gesetzliche Grundlage:

§§1601ff BGB , schau mal hier zum Nachlesen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html



Grüße

PS: wie geht es denn dem Kind mit all dem Streit um seinen Kontakt zu seinem Vater? Weiß es, wie viel Widerwillen die Kosten auslösen, die durch seine Existenz *verursacht* werden?

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#10
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

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#11
 Von 
mb1005
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

PKH hat der Anwalt versäumt!

Trifft dies hier zu?

§ 1360a IV BGB , ein Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß entspricht nicht der "Billigkeit", wenn die beabsichtigte Klage nach dem Maßstab des § 114 ZPO keine hinreichende Erfolgsaussicht hat.

Hier gehts nicht um wollen hier gehts darum das das Geld nicht da ist um die Rechnung zu bezahlen!
Wenn ich könnte würde ich den letzten Cent dafür ausgeben!

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#12
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Prozesskostenhilfe gibt es bei Bedürftigkeit UND Erfolgsaussicht einer Klage.

Ist das Verfahren denn schon abgeschlossen?

PKH kann auch bei einem laufenden Verfahren noch beantragt werden.

Schau mal hier:

http://209.85.135.104/search?q=cache:b_IGq02KukAJ:www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/merkblaetter/merkblatt_prozesskostenhilfe.pdf+Prozesskostenhilfe+bei+laufendem+Verfahren&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de

Vielleicht hilft das weiter.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

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#14
 Von 
mb1005
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Verfahren ist schon abgeschlossen.
PKH nachträglich eingereicht und abgelehnt worden.

Hier gehts darum ob der Anwalt der Ehefrau von dem jetzigen Ehemann die Bezahlung der Rechnung fordern kann!!!

Oder kann der Anwalt nur die Forderungen an die Frau stellen und die muß sich das Geld bei dem Ehemann holen? Was ist wenn er es ihr nicht geben kann?

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#15
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Warum wurde die PKH abgelehnt? Zu hohes Einkommen oder keine Erfolgsaussicht???

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mb1005
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

weder noch...
nachträglich eingereicht...
nach abschluß des verfahrens...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
mb1005
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

ja so sehe ich das auch...
aber wo steht das...
wie kann ich das belegen???

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Sorry ,aber so ganz verstehe ich die Planung hier nicht .

Man kauft doch kein Auto und sagt dann dem Händer :* Ach übrigens ,Geld hab ich aber keines !*

Überlegt man sich sowas nicht vorher ,wie man etwas finanziert ?

Du selbst musst PKH beantragen ,nicht dein Anwalt ,also kann er es auch nicht versäumt haben .

Und es muss ja auch einen Grund haben ,das es im Nachhinein abgelehnt wurde - Prozess verloren ,oder zu hohes EK deines Mannes ,oder ienfach zu spät .

Bekommst du zur Zeit auch kein ALG ,HatzV oder Elterngeld ?? Garnichts ??

Ansonsten kann ich mich auch nur anschließen :

bekommst du kein Geld ,ist dir dein Mann zum Unterhalt verpflichtet ,von dem du dann die Rechnung zahlen musst .
Einfacher ist natürlich er bezahlt es gleich .

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

-- Editiert von Dori* am 15.10.2008 12:12

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#20
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@Horst

Genau so sehe ich das auch .

Aber ist doch nicht weiter schlimm ,dann klingelt halt bald der Gerichtsvollzieher um die Schulden einzutreiben .

Fest steht ja wohl ,das es bezahlt werden muss ,früher oder später .

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
mb1005
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke, endlich einer der versteht auf was ich hinaus wollte...
würde dem Anwalt meiner Frau gerne belegen das ich nicht für die Kosten aufkommen muß...
wo steht das???

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#26
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ Reike (d.romedar): Danke für die Info zur PKH.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@Reike

quote:
Dori, es gibt für Verfahren Prozessordnungen.

So schlau war ich auch schon ,deswegen schrieb ich ,samt Rechtschreibfehler :
quote:
Und es muss ja auch einen Grund haben ,das es im Nachhinein abgelehnt wurde - Prozess verloren ,oder zu hohes EK deines Mannes ,oder ienfach zu spät .
:augenroll:

Naja ,nichts für ungut ,wir überlesen alle mal was ;)

Und ich bin trotzdem weiterhin der Meinung ,das wenn die Ehefrau absolut keinerlei eigene Einkünfte hat und der Ehemann über EK verfügt ,er ihr zum Unterhalt verpflichtet ist und sie davon die Rechnung zahlen muss .

Wie schon geschrieben :
quote:
Aber ist doch nicht weiter schlimm ,dann klingelt halt bald der Gerichtsvollzieher um die Schulden einzutreiben .
Fest steht ja wohl ,das es bezahlt werden muss ,früher oder später .


LG :wipp:

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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