Kosten Unterhalt

10. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
toto89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Unterhalt

Hallo zusammen, vielleicht kann mir ja hier der ein oder anderen einen Tip geben.
Ich habe folgende Frage:

Ich bin in einer Ausbildung und verdiene mit der Hilfe vom Amt ca. 700 € im Monat, von dem Geld gehen noch ca. 200 € für die Miete weg (Wohnung mit Freundin zusammen).

Nun kommt das Jugendamt und hat gesagt > du zahlst ab sofort 100 € für Dein Kind. Solltest Du es nicht tun gehst Du ersatzweise in Haft.
Ist das alles so rechtens? In der Düsseldorfer Tabelle steht was von Mindesterwerb, also was ich mindestens zum Leben brauche und jeder der unter 950 € monatlich verdient.... ich blicke einfach nicht mehr durch und vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Bin über JEDE Antwort dankbar !

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo toto89 ,

Du meinst wohl den Selbstbehalt?

Was bedeutet mit Hilfe vom Amt?

Sagt das Jugendamt was? oder hast du was schriftliches?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend toto!

Ist das Deine Erstausbildung?

LG nero

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)


Auch noch wichtig:
Ist es die erste Ausbildung oder wurde vorher schon eine (andere) Ausbildung gemacht?



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
Fragezeichen1234
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 18x hilfreich)

Selbstbehalt so wie Pfändungsfreibetrag spielen für einen Unterhaltspflichtigen keine Rolle. Das sind beides phantasiegebilde die durch Fiktionen seitens der Gerichte ausgehebelt werden. Jedoch ist mir nicht bekannt, dass das Jugendamt diese Mittel anwenden kann. Gerne werden solche Drohungen von JA Mitarbeitern ausgesprochen, in der Hoffnung, dass der Unterhaltsschuldige aus Angst bezahlt.
Du solltest umgehend zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen, du wirst vermutlich Beratungshilfe bekommen, das wird ebenfalls mit dem Anwalt geklärt.

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#5
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Fragezeichen1234,

quote:
Selbstbehalt so wie Pfändungsfreibetrag spielen für einen Unterhaltspflichtigen keine Rolle


Für wen denn dann, wenn nicht für Unterhaltspflichtige?
Wo wird der Selbstbehalt denn festgelegt / definiert?

quote:
durch Fiktionen seitens der Gerichte ausgehebelt


Gerichte treffen Gerichtsentscheidungen, manchmal vermitteln sie zu einem Vergleich. Fiktionen werden NICHT von Gerichten erlassen.

Gruß,
capitano







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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fragezeichen1234
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo capitano

quote:
Für wen denn dann, wenn nicht für Unterhaltspflichtige?


Das gilt solange, wie man den Mindestunterhalt leisten kann. Ist man gezwungen zu klagen um einen Titel herab zu setzen, z.B. wegen Jobverlust, wird mit den merkwürdigsten Argumenten hantiert um die Freibeträge auszuhebeln. Ebenso kann vom Gericht der Pfändungsfreibetrag auf das Existenzminimum herab gesetzt werden.
Verdient man zu wenig werden keine Arbeitsbedingten Aufwendungen anerkannt, auch ist die Altersvorsorge nicht mehr abzugsfähig.

Ich hätte schreiben müssen für Väter mit geringem Einkommen spielen sie keine Rolle, denn für die besser verdienenden gibt es genug Wege den Unterhalt zu drücken.

quote:
Gerichte treffen Gerichtsentscheidungen, manchmal vermitteln sie zu einem Vergleich. Fiktionen werden NICHT von Gerichten erlassen.


Sobald man zu wenig verdient wird unter Umständen fiktives Einkommen hinzu gerechnet, welches man an den Wochenenden verdienen könnte. Da es sich um Urteile von Richtern handelt sind es doch Gerichtsentscheidungen?!

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Fragezeichen1234,

quote:
Ich hätte schreiben müssen für Väter mit geringem Einkommen spielen sie keine Rolle, denn für die besser verdienenden gibt es genug Wege den Unterhalt zu drücken


Aha. Nach Deiner Schlussfolgerung spielt der Selbstbehalt nur bei Besserverdienenden eine Rolle.
Vielleicht überdenkst die diese Auffassung noch einmal im Hinblick auf Logik.

quote:
die durch Fiktionen seitens der Gerichte ausgehebelt werden


Die Anrechnung fiktiver Einkommen bei Gerichtsentscheidungen über Unterhaltsfragen sind keine "Fiktionen der Gerichte". Aber nun wissen wir, was gemeint war.
Hierzu ist allerdings zu ergänzen, dass laut jüngsten Urteilen des BGH fiktive Einkommen gut begründet sein müssen und realistisch erzielbar sein müssen. Eine leichtfertige Anrechnung ist nicht mehr geboten.

Gruß,
capitano

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fragezeichen1234
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 18x hilfreich)

quote:
Hierzu ist allerdings zu ergänzen, dass laut jüngsten Urteilen des BGH fiktive Einkommen gut begründet sein müssen und realistisch erzielbar sein müssen. Eine leichtfertige Anrechnung ist nicht mehr geboten.


Das scheint bei den Amtsgerichten noch nicht überall angekommen zu sein, aber ich danke dir für die Information!

Trotzdem schrumpft der Selbstbehalt, wenn man mit einem neuen Partner zusammen wohnt der arbeitet, um 13%. Werden nun noch die fiktiven Einkünfte gut begründet, beleibt nicht mehr viel übrig von den 1080€.

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-- Editiert Fragezeichen1234 am 12.01.2015 20:56

-- Editiert Fragezeichen1234 am 12.01.2015 20:58

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