Kosten Rechtsanwalt/Gerichtskosten

11. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Traveler1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Rechtsanwalt/Gerichtskosten

Hallo an alle!

Ich habe folgende Frage:
Meine Tochter hat einen Antrag auf PKH gestellt und einen Klageentwurf bei Gericht eingereicht, um Unterhalt (rückwirkend) einzuklagen.
Ob der gerechtfertigt ist, sei ausser Acht gelassen.
Es wurde also nun PKH beantragt und auch bewilligt. Da ich auf gar keinen Fall vor Gericht streiten will/wollte, auch wenn die Chancen 50/50 stehen, habe ich mich bereit erklärt, die geforderte Summe zu zahlen. Wohl auch die Anwaltskosten von beiden Seiten. Nun liegt mir diese Vereinbarung vor und darin heisst es, dass ich auch die Gerichtskosten zu tragen habe, aber keine Höhe.
Daraufhin wollte ich mich bei Gericht erkundigen,in welcher Höhe Kosten hier entstehen. Die Dame beim Gericht konnte mir das jedoch nicht beantworten, da Sie nicht beurteilen kann, wie die Gegenseite diesen Vorgang beendet. Entweder mit Antrag auf Anerkenntnisurteil oder das Verfahren zurücknimmt, da scheint es ja nun mehrer Möglichkeiten zu geben.
Welche Möglichkeit wäre denn in dieser Situation die für mich kostengünstigste?
Habe ich das richtig verstanden, dass, wenn die Gegenseite das Verfahren für erledigt angibt, die PKH für die Rechtsanwaltskosten der Tochter aufkommt?

Eigentlich wurde ja bisher keine Klage eingereicht, sondern nur im Zusammenhang mit dem PKH-Antrag ein Entwurf. Fallen da überhaupt "Gerichtskosten" an? Kostet der Antrag auf die PKH auch?
Vielleicht kann mir dazu jemand weiterhelfen.
Vielen Dank


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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Meines Wissens kann Unterhalt von der Tochter nicht rückwirkend eingeklagt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2141
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Traveler1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Forderungen kommen deshalb nachträglich, da wir eine anwaltliche Vereinbarung hatten, in welcher Höhe ich Unterhalt zahle. Diese Vereinbarung wurde getroffen, als ich berufstätig war. Dann bin ich arbeitslos geworden, habe meine Tochter aufgefordert, für das Bafög, das vorher abgelehnt wurde, einen Aktualisierungsantrag wegen niedrigerem Einkommen zu stellen. Das hat sie nicht gemacht, sondern erneut einen normalen Bafög-Antrag gestellt, der natürlich abgelehnt wurde. Ich hätte dann wahrscheinlich sofort einen Anwalt aufsuchen müssn, was ich nicht getan habe, da ich der Meinung war, ich kann das unter uns klären. Dann kam die Klageschrift und PKH wurde genehmigt. Und bevor ich mich nun vor Gericht rumstreite und die Kosten noch weiter steigen, wollte ich einfach zahlen, damit dieses Thema beendet ist. Leider habe ich nicht viel Vertrauen in unsere Rechtssprechung und selbst wenn meine Anwältin sagt, die Chancen stehen 50/50, ist mir das zu unsicher. Allerdings dachte ich, dass eine Eingung unter den Anwälten ausreicht, aber so wie es aussieht, will die Gegenseite das jetzt doch irgendwie gerichtlich abschliessen.
Und da steigen die Kosten ja auch wieder. Da stellte sich mir die Frage, was die einfachste und kostengünstigste Variante wäre.

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