Hallo!
Ich habe jemandem privat ein kleines Darlehn gegeben. Die Beziehung ist gescheitert, etwas dramatisch noch dazu, so dass ich mich gezwungen sah rechtliche Schritte einzuleiten. Nun gibt es eine einstweilige Verfügung, welche die gegenseitige Kontakaufnahme untersagt.
Dummerweise ist nun auch die letzte Ratenzahlung nicht eingegangen. Was kann ich tun? Selber mahnen kann ich doch wohl wegen des Kontaktverbotes nicht, oder? Kann ich einen Anwalt beauftragen oder wird mir das auch zugerechnet? Oder Mahnbescheid?
Bitte helft mir!!!
Kimi
Kontaktverbot und Mahnung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
Hallo,
wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde, darfst du selbstverständlich einen Anwalt beauftragen, um deine Interessen zu vertreten. Wenn es sich denn lohnt - denn Anwälte kosten auch Geld!
@Kanalmeister,
Super Tipp!
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Vielen Dank Teufelin :-)
Hallo,
du kannst aber auch zunächst selbst einen Mahnbescheid beantragen. Vordrucke gibt es im Netz oder im Schreibwarenladen.
Ein Anwalt ist immer gut, nur achte drauf, daß Deine Gegenseite auch über Geld verfügt. Wenn dem nämlich nicht so ist, bleibst Du auf Deinen Anwaltskosten sitzen, welche Dein Gegenüber bei seinem Unterliegen zu zahlen hätte. PKH (Prozeßkostenhilfe) gibt es für Mahnverfahren vorerst nicht. Es sei denn, es ergeht Widerspruch, dann kann für das anschließende Klageverfahren PKH bewilligt werden.
Und ein Mahnbescheid oder anwaltliches Aufforderungsschreiben dürfte auch m.E. nicht unter das Kontaktverbot fallen.
Wenn dem so wäre, wäre es klasse. Dann würde ich allen meinen Gläubigern eine EV zustellen lassen.
-- Editiert von dr.o.medar am 06.01.2005 21:48:29
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