Hallo liebe Community,
um meinen Fall besser zu verstehen sind zunächst die Hintergrundinfos von nöten.
von 2006 bis 2009 habe ich den Bachelor für Lehramt Chemie gemacht. Dieser war durch Bafög gefördert und meine Eltern haben entsprechend der Bescheide auch Unterhalt gezahlt. Ich war zu dem Zeitpunkt 20 bis 23 Jahre alt.
2009 habe ich das Studium gewechselt und begann rein Chemie auf Bachelor zu studiert. 2012, mit 26 Jahren schloss ich den Bachelor ab. In diesen drei Jahren habe ich kein Bafög und keinen Cent Unterhalt von meinen Eltern bekommen. 2012, ich war 26 Jahre alt, begann ich mit dem Master Chemie. Da dieser mein erster Master war, habe ich Bafög beantragt. Mein Vater verweigerte jegliche Auskunft und es bestand eine Ausbildungsgefährdende Situation. Ergo wurde der Bafögantrag als Unterhaltsvorausleistung "umgeschrieben". Dieses ging auch durch und ich habe bis zum Ende des Masters 2014/2015 eine entsprechende Förderung erhalten. (In der entsprechenden Phase war ich 26 bis 28 Jahre alt).
So da das Ende des ersten Bachelors für die Rückzahlung herangezogen wird, bekam ich 2014 einen Bescheid für die Rückzahlung. Da das Bafögamt, sich weigerte die Unterhaltsvorausleistung vom Vater zu holen, ging ein entsprechender Anteil in meine Rückzahlungssumme mit ein. Ergo konnte sich mein Vater erfolgreich 6 Jahre lang um jegliche Unterhaltszahlung drücken.
Die erste Bafögrückzahlung wurde nun schon durchgeführt (inclusive Anteil Unterhaltsvorausleistung)
Komme ich zu meiner Frage:
Besteht denn theoretisch eine Chance sich eine Unterhaltssumme rückwirkend z.B. für den Zeitraum des Masters (dort war ich 26 bis 28 Jahre alt) oder für die vollen sechs Jahre (23 bis 28 Jahre) zivilrechtlich zu erklagen? Ich meine nur weil ich das Studium gewechselt habe, kann es ja nicht sein, dass mein Vater absolut keinen Unterhalt zahlen muss.
Die Thematik kommt jetzt wieder hoch, da ich einen weitere Aufforderung für eine Rückzahlung bekommen habe. Grund liegt im kurzen zeitlichen Abstand zwischen den letzten Bafögzahlungen und der ersten Rückforderung.
Ich hoffe meine Angaben haben euch nicht zu sehr verwirrt und mir kann hier geholfen werden.
Vielen Dank
Komplikationen mit Unterhaltsvorausleistung und Bafögrückzahlung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich sehe keinen Unterhaltsanspruch gegen die Eltern. Die Eltern haben das 1. Studium (mit) finanziert. Dieses ist abgeschlossen. Das wars dann.
wirdwerden
Aber normaler weise wäre ja der Master Lehramt,sprich die Fortsetzung des ersten Studiums gefördert gewesen..nun habe ich ja gewechselt. Ist der Anspruch damit verwirkt?
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Ja, grundsätzlich müssen die Eltern nur eine Ausbildung zahlen. Und der Studi ist immer verpflichtet, BaföG zu beantragen, auch wenn der das zurückzahlen muss. Ein Studiengangswechsel muss dann eventuell von den Eltern finanziert werden, wenn derselbe binnen des ersten Jahres des Studiums passiert. Oder aber wenn der 2. Teil des Studiums zwingend für den Berufswunsch erforderlich ist. Beides ist hier nicht der Fall.
Und rückwirkend geht schon gar nicht.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 05.01.2016 17:16
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