Kita-Kosten auf Kindsvater "abwälzen"

3. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
ninja1707
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 35x hilfreich)
Kita-Kosten auf Kindsvater "abwälzen"

Guten Morgen,

ich hab mal eine, ich nenne es mal blöde Frage.

Vorweg:

Ich bin alleinerziehend und in der Ausbildung. Mein Sohn (4) geht den ganzen Tag zur Tagesmutter und in den Kindergarten. Die Tagesmutter wird vom Kreis übernommen und die Kita in Höhe von 29€ auch. Jedoch muss ich die restlichen Kosten von 130€ selber tragen. Ich bekomme zwar Zuschüsse, trotzdem ratsche ich jeden Monat an Schulden vorbei.
Wenn alles an Geld da war und alles Reguläre bezahlt ist, bleiben mir für den rest des Monats noch ca.350 €

Nun zur Frage:

Könnte ich die Kita-Kosten auf den Kindsvater "umlegen"?

Bitte keine dummen Kommentare, vonwegen sparsamer sein oder so. Ich drehe jeden Cent schon 5 mal um und muss zum Kind immer nein sagen.

LG

Ninja1707


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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wodurch entstehen diese 130€. Ist das Essensgeld? Ist das für die Betreuung über die Kindergarten-Zeiten hinaus?

LG nero

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#2
 Von 
ninja1707
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 35x hilfreich)

Nein 130€ ist der restliche Betreuungsbetrag.
Im ganzen Kostet die Betreuung von 7:30-15:30 159€ 29 übernimmt der Kreis den rest zahle ich selber.
Das Geld für Essen kommt zusätzlich noch oben drauf.. Das sind pro Monat nochmal ca 45€

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Und wieviel zahlt der Vater Unterhalt? Wieviel bekommst Du?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ninja1707
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 35x hilfreich)

Bekomme unterhaltsvorschuss

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wenn da die Unterhaltsvorschusskasse eingreift, dann ist doch beim Vater nichts zu holen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Nach BGH (XII ZR 65/07 ) ist das anteilig (entsprechend den Einkommensverhältnissen) als Mehrbedarf möglich, wobei jedoch das Essensgeld vorab in Abzug zu bringen ist.

Es ist auch zu berücksichtigen, ob der Besuch des Ganztageskindergartens vornehmlich erzieherischen Zwecken dient oder ob es der Mutter die Erwerbstätigkeit ermöglichen soll. Bei Letzterem wäre wohl nur der normale Halbtagskindergarten anzusetzen.

Aber wie wirdwerden schon geschrieben hat: Das nutzt alles nichts, wenn beim KV nichts zu holen ist.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Hinzu kommt ja noch was. Die Kosten richten sich nach dem zur Verfügung stehenden Einkommen. Also scheint die Mutter das aufbringen zu können.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

ein Zahlenrätsel. Im Prinzip legen Sie als Antragstellerin beim Kostenträger (meist Jugendamt) sämtliche Einkünfte und Kostenpositionen offen. Hieraus wird der Zuschuss berechnet (der zur Zeit 29 Euro monatlich beträgt). Fraglich ist, ob dieser Zuschuss richtig berechnet wurde.

Es gibt Landkreise, die z. B. nicht die tatsächliche Miete und Mietnebenkosten ansetzen, sondern Pauschalbeträge, die auf "beschlossenen" Grundlagen beruhen. Dies ist aufgrund von Kostengefällen möglich.

Bei einer Berechnung könnte theoretisch eine Kürzung in den Kostenpositionen vorgenommen worden sein. Vielleicht ist Ihre Wohnung zu groß oder zu teuer, weshalb Kürzungen vorgenommen wurden.

Lesen Sie Ihre Bescheide in Ruhe daraufhin durch. Ist noch ein Widerspruch möglich, sollten Sie diesen vorsorglich einlegen.


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ninja1707
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 35x hilfreich)

Ich bin in der Ausbildung und habe ein gesammt Einkommen (Zuschüsse,Kindergeld etc mit eingerechnet) von ca. 1400€.
Und habe Regulär ausgaben von ca 1000€ (ohne Einauf von Lebensmitteln und Tanken)

Somit noch 400€. Ich bin aufgrund meiner Ausbildung "gezwungen" 2x im Monat ca 90 km (hin und zurück) zur Schule zu fahren. Da bekomme ich die Zugfahrtkosten von meinem Betrieb erstattet, ABER nur die Zug Preise.
Wegen der Sch..ß Fahrzeiten fahre ich mit dem Auto, fals mal etwas mit meinem Kind ist.



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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Andy912
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Also wie schon von den meisten erwähnt beim KV ist da nix zu holen da er ja schon kein Unterhalt bezahlt, heisst : da du ja schon Unterhaltsvorschuss erhälst ist er nicht "fähig" Unterhalt zu leisten was gleichzeitig bedeutet das du ihn nicht an den Kosten der Kindereinrichtung beteiligen kannst.
Ich halte es hier auch für ratsam den Zuschuss neu berechnen zu lassen da mir die 29 € sehr wenig vorkommen. Hierbei ALLE Einnahmen offen legen und zusätzlich dazu alle Kosten inkl. der Mehraufwendungen wie Fahrkosten die auch berücksichtigungsfähig sind sofern sie notwendig sind.
LG

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ninja1707
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 35x hilfreich)

Die Begründung, warum "nur" 29€ vom JA übernommen ist die, dass der Betrag von 130€ für die Kita in meinem BAB (193€) enthalten sind und auch nur dafür genutz werden dürfen.

Bin hinter allem schon hinterher gelaufen und hab nachgefragt. Es sei ja alles so richtig wie es ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Andy912
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Okay dann ist der Weg wohl auch erledigt....was mir als letzt Möglichkeit noch einfällt ist beihilfe beim zuständigen Bürgeramt zu beantragen. Unter Umständen bist du da noch berechtigt Wohngeld für dein Kind zu bekommen.
Lg

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
dass der Betrag von 130€ für die Kita in meinem BAB (193€) enthalten sind und auch nur dafür genutz werden dürfen.

Womit es sich endgültig erledigt hat, hier irgendetwas vom Kindsvater zu fordern, selbst wenn er leistungsfähig wäre. Es existiert schlichtweg kein Mehrbedarf, da die Kita-Kosten ja zweckgebunden in der BAB enthalten sind.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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