Kindeunterhalt ab 18 Jahre

25. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tongkun
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 116x hilfreich)
Kindeunterhalt ab 18 Jahre

Folgender Sachverhalt:
Mann seit 15 Jahren geschieden bezahlt für Tochter Unterhalt. Tochter Mittlerweile 20 Jahre hat Lehre geschmissen und Kind bekommen. Lebt nun von Hartz 4 (alleinerziehend) Will vom Vater weiterhin Unterhalt bis Sie angeblich 28 Jahre alt sei. Wie verhält sich das mit dem Unterhalt, muss der Vater weiterhin zahlen, oder kann er die Unterhaltszahlung einstellen, da die Ausbildung ja abgebrochen worden ist und auch nicht mehr aufgenommen wird.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Tongkun,

ein Unterhaltsanspruch seitens der Tochter ggü. beiden Elternteilen besteht nur, wenn sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet.

Da die Tocher in diesem Fall ein Kind zur Welt gebracht hat, wäre der Vater des Kindes der Mutter vorrangig zum Unterhalt verpflichtet. Damit bist Du erst mal raus.

Sollte die Arge auf Dich zu kommen, und Unterhalt nach dem SGB fordern, würde ich denen mitteilen, das nach dem vorranigen BGB kein Unterhaltsanspruch besteht.

Die Alternsgrenze mit den 28 ist völlig aus der Luft gegriffen, findet diese bei total Unwissenden aber immer wieder gerne Erwähnung, ebenso wie die die Alterngrenze von 25, welche es im BGB aber auch nicht gibt.

quote:
oder kann er die Unterhaltszahlung einstellen,


Wenn es keinen gültigen Titel zum Unterhalt gibt, kannst Du die Zahlungen sofort einstellen.

LG Nero

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ich schließe mich, wie meist:), @Nero an:

Ohne Titel: Zahlungen SOFORT einstellen!

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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