Kindesunterhalt/Titel Jugendamt

25. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Michael11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kindesunterhalt/Titel Jugendamt

Hallo, bin neu hier und noch ein bißchen unbeholfen. ich habe gestern schon eine Anfrage gestatrtet aber wohl verkehrt ins Forum gestellt. trotzdem eine Antwort erhalten- vielen Dank demjenigen, der geantwortet hat.
Nächste Frage: Ich habe eienen befristeten Arbeitsvertrag bis zum Jahresende. Ob er verlängert wird weiß ich nicht und ob die Konditionen sich verschlechtern bei Verlängerung des Vertrages weiß ich auch nicht. Wenn ich nun beim Jugendamt eine eidesstattliche Erklärung (Titel) abgegebe, daß ich gewillt bin den Unterhalt in Höhe von 650 Euro (der sich aus meinen momentanen Einkünften berechnet)zu zahlen, dann kommt vielleicht das Jugendamt auch wenn ich mal wenigewr verdiene und sagt: Tut uns leid ,Sie haben die Erklärung an eides statt abgegeben und nun zahlen sie mal die 650, ist uns egal wo sie das Geld hernehmen, oder ob mein Mindestbedarf unterschritten wird.
Ich schaufel mir mit dieser "eidesstattlichen Erklärung" doch evtl mein eigenes Grab.Kann ich mich gegen diese Erklärung denn gar nicht wehren. Ich bin ja gewillt zu zahlen, aber das Jugendamt tut fast so, als wäre ich ein verbrecher.
Danke für Hilfe
Gruß
Michael

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Wenn du einen Titel unterschreibst, dann ist der bis zu einer eventuellen Abänderung zu bedienen. Das heißt, zahlst du nicht oder nicht die Höhe, die im Titel steht, kann mit dem Titel gepfändet werden. Eine Abänderung ist jedoch nur mit Zustimmung der Kindesmutter oder auf gerichtlichem Weg per Abänderungsklage möglich, was wiederum Kosten verursacht. Außerdem kann es dir passieren, dass das Gericht befindet, dass du dich eben schnellstmöglich um einen neuen Job oder einen nebenjob zu bemühen hast und dein Abänderungsbegehren ablehnt. Eine Abänderung vor Gericht hat regelmäßig kaum vor 6 Monaten Arbeitslosigkeit Erfolg, auch dann musst du dich fragen lassen, warum du noch keinen neuen Job hast, manche Gerichte fordern Nachweise über 30 Bewerbungen monatlich (was völlig hirnrissig ist, meiner Meinung nach).
Das Problem an der Sache ist, dass du um eine Titulierung nicht herumkommen wirst. Das schrieb ich dir ja vorher schon. Spiele gegenüber dem Jugendamt mit offenen Karten bezüglich des Arbeitsvertrages, vielleicht kannst du ja auch mit der KM reden und ihr werdet euch über eine Befristung bis zum Ende des Jahres und anschließender Neutitulierung einig. Nicht das Jugendamt diktiert, was im Titel steht, sondern wenn ihr euch einig werdet, bestimmt ihr, was da drin steht.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

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#2
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Ich würde der Kindesmutter in einem ehrlichen Brief alle Umstände darlegen, möglichst mit Dokumenten untermauert, dass der Unterhalt momentan zu hoch ist. Wichtig ist, dass alles den Tatsachen entspricht. Dann würde ich Sie so höflich wie möglich bitten, bis zur Stabilisierung der persönlichen Situation darauf zu verzichten, den Titel pfänden zu lassen und für eine befristete Zeit mit einem niedrigeren Unterhalt auszukommen. 650 € war ja schon ne ganze Menge. Wenn Du mal ein Jahr auf 400 € runtergehst, wird das Kind nicht verhungern. Und manchmal wirkt so ein Brief oder ein Gespräch Wunder. Du solltest aber auf einer schriftlichen Vereinbarung bestehen. Dies alles wäre weit billiger als die Abänderungsklage. Versuch es und sag uns Bescheid. Vielleicht hilft dir auch ein Bekannter/Verwandter. Wie alt ist das Kind ?

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"Kanzlei Prof. Ilstahl/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut und Söhne und Töchter"

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#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Momentan ist der KU nicht zu hoch, es gab bei 1600 € Einkommen eine Mangelfallberechnung für 3 Kinder, regular wären 889 € zu zahlen gewesen. Der TE sorgt sich um die Zukunft, wenn er jetzt den Titel mit 650 € unterschreibt und zum Jahresende evtl. weniger verdient oder arbeitslos wird.
Daher meine Empfehlung, sich mit der KM über eine Befristung zum Jahresende zu einigen und das so titulieren zu lassen.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael11
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen lieben Dank für die nützlichen Tips. Ich werde mit der KM reden über die Befristung der Titulierung bis zum Jahresende.
Vielleicht habe ich ja Erfolg. das Jugendamt hatte mir allerdings telefonisch heute erklärt, daß es nun die Vormundschaft hat für unterhaltsrechtliche Fragen der Kinder. Ich hoffe die spielen mit.
Danke noch einmal, gut, daß es solche Foren gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
michaela 28
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo ich bin auch mutter nud mein ex zahtl nichts an mich das finde ich nicht gut aber der kümmert sich noch nicht mal mehr uns kind und das finde ich viel schlimmer er wollte die kleine auch und jetzt bin alleine mit ihr

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12329.08.2023 09:25:05
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag,

wie schaut es aus, wenn das Einkommen des Unterhaltsprflichtigen nach der Unterzeichnung des Titels gestiegen ist? Ich hatte vor etwa sechs Jahren den Titel unterzeichnet. Seit etwa zwei Jahren verdiene ich mehr als zum damaligen Zeitpunkt.

Darf das Jugendamt auch nach der Unterzeichnung des Titels meine aktuellen Unterlagen / Gehaltsabrechnungen etc. zur Ermittlung meiner jetzigen Verdienstsituation verlangen und den Titel nach oben korrigieren? Oder sind die damals nach Kindesaltersstufen definierten Beträge bis zum Ende des Unterhalts bindend?

Beste Grüsse,
Frank

Bitte eröffnen Sie einen eigenen Thread. Sich hier an alte Threads anzuhängen stiftet nur Verwirrung. Danke, die Moderation



-- Editiert von Moderator am 21.08.2015 17:31

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