Kindesunterhalt und Kindergeld

13. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Charly1973
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt und Kindergeld

Hallo,
ich zahle für meine 17 Jährige Tochter Kindesunterhalt und für meine 15 jährige Tochter Kindesunterhalt gem. DD-Tabelle.
Meine Tochter wird in der kommenden Woche 18 Jahre. Sie möchte, dass der Unterhalt auf das Konto meiner Ex-Frau weiter überwiesen wird. Ist dies statthaft oder wäre es ratsam ihr das Geld weiter zu überweisen?
Beide Kinder wohnen bei meiner Ex-Frau. Ist es nicht so, dass der Unterhalt ab dem 18. Lebensjahr von beiden Elternteilen gleichermaßen zu zahlen ist?

Wie verhält es sich mit dem Kindergeld. Dies bekommt meine Ex-Frau in voller Höhe von der Bezügestelle NRW (bin Beamter) überwiesen. Steht ihr das volle Kindergeld auch zu oder steht mir eigentlich der hälftige Anteil zu?

Vielen Dank für die Antworten
Charly

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Charly,

Die Tochter soll dir am besten schriftlich geben wohin du den Unterhalt überweisen sollst.( dann ist es ok).

Besteht noch ein gültiger Titel über den 18. Geburtstag hinaus?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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