Hallo,
ich zahle für meine 17 Jährige Tochter Kindesunterhalt und für meine 15 jährige Tochter Kindesunterhalt gem. DD-Tabelle.
Meine Tochter wird in der kommenden Woche 18 Jahre. Sie möchte, dass der Unterhalt auf das Konto meiner Ex-Frau weiter überwiesen wird. Ist dies statthaft oder wäre es ratsam ihr das Geld weiter zu überweisen?
Beide Kinder wohnen bei meiner Ex-Frau. Ist es nicht so, dass der Unterhalt ab dem 18. Lebensjahr von beiden Elternteilen gleichermaßen zu zahlen ist?
Wie verhält es sich mit dem Kindergeld. Dies bekommt meine Ex-Frau in voller Höhe von der Bezügestelle NRW (bin Beamter) überwiesen. Steht ihr das volle Kindergeld auch zu oder steht mir eigentlich der hälftige Anteil zu?
Vielen Dank für die Antworten
Charly
Kindesunterhalt und Kindergeld
13. Oktober 2016
Thema abonnieren
Frage vom 13. Oktober 2016 | 22:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt und Kindergeld
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Oktober 2016 | 09:03
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Charly,
Die Tochter soll dir am besten schriftlich geben wohin du den Unterhalt überweisen sollst.( dann ist es ok).
Besteht noch ein gültiger Titel über den 18. Geburtstag hinaus?
lg
edy
Und jetzt?
Schon
266.712
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
16 Antworten
-
16 Antworten
-
3 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten