Kindesunterhalt trotz neuer Partnerschaft mit neuem Kind

23. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
MankoKapak
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt trotz neuer Partnerschaft mit neuem Kind

Nabend liebe Gemeinde,
Ehrlich gesagt halte ich die Frage hier fast für überflüssig. Aber ein Freund hat mir geraten mich dahingehend zu informieren weil er da etwas gehört hat.

Konkret geht es um folgendes: meine exfrau und ich haben ein gemeinsames Kind welches bei ihr wohnt.
Unterhaltsverpflichtet bin ich nur für meine Tochter und bis heute bin ich keinen Cent schuldig geblieben.
Nun ist meine exfrau, noch in ihrer Erziehungszeit von ihrem neuen Partner schwanger geworden. Seit ende der Erziehungszeit bekommt sie wieder volles Gehalt, hat allerdings ein Beschäftigungsverbot. Sie bekommt also ihr Gehalt, das von ihrem freund, kindergeld und unterhalt für die kleine.

Nun meinte mein bekannter allerdings dass in dem Moment wo meine exfrau schwanger von einem anderen ist ein eheähnliches Verhältnis vorliegt und damit die Unterhaltspflicht für mich erlischt, was ich für abwegig halte. Mein kind ist ja mein kind, egal mit wem meine ex weitere in die welt setzt.
Vermutlich hat er sich verhört und es würde der Ehegattenunterhalt erlöschen, den ich ja gar nicht zahlen muss.

Aber was ich mich wirklich frage: ist es wirklich korrekt( sagen wir besser rechtens, korrekt ist so vieles nicht) dass sie trotz eigenem vollen verdienst, kindergeld und unterhalt für die kleine beziehen kann?
Da wir beide den gleichen Beruf in der gleichen Firma ausgeübt haben gibt es keinen Unterschied im Gehalt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Sie haben recht, Ihr Kind ist Ihr Kind. Und dafür zahlen Sie Unterhalt. Normal.

Ganz früher gab es sowas wie SCHULD an einer Trennung mit den gesetzlich vorgesehenen Folgen. Gibt es aber nicht mehr.
Natürlich hat die Mutter Anspruch auf Unterhalt für "die kleine" vom Vater. Wenn Sie das nicht sind, dann klären Sie das. Im Ernstfall hilft ja der Vaterschaftstest.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Aber was ich mich wirklich frage: ist es wirklich korrekt( sagen wir besser rechtens, korrekt ist so vieles nicht) dass sie trotz eigenem vollen verdienst, kindergeld und unterhalt für die kleine beziehen kann?

Mal etwas ironisch: es ist doch auch dein Kind ?

Verzichte auf die Unterhaltszahlung, und finanziere dem Kind ein eigenes Zimmer + Nebenkosten+Strom+Essen/Trinken usw.

Oder nehme das Kind zu dir ( es entstehen ja keine zusätzlichen Kosten).

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von MankoKapak ):
Nun meinte mein bekannter allerdings dass in dem Moment wo meine exfrau schwanger von einem anderen ist ein eheähnliches Verhältnis vorliegt und damit die Unterhaltspflicht für mich erlischt, was ich für abwegig halte.


Da hat dein Freund etwas verwechselt: Wenn nachehelicher Unterhalt an deine Frau gezahlt würde, dann entfällt der, sobald die Frau wieder heiratet oder wenn sie in einem gefestigten eheähnlichen Verhältnis lebt.

Für den Kindesunterhalt ändert sich nichts. Beide Elternteile sind zum Unterhalt verpflichtet. Die Kindesmutter erbringt ihren Anteil durch die Betreung des Kindes, während der Kindesvater für den Barunterhalt zuständig ist.

Zitat (von MankoKapak ):
Aber was ich mich wirklich frage: ist es wirklich korrekt( sagen wir besser rechtens, korrekt ist so vieles nicht) dass sie trotz eigenem vollen verdienst, kindergeld und unterhalt für die kleine beziehen kann?


Unterhalt und Kindergeld stehen dem Kind zu (vertreten durch seine Kindesmutter). Das Einkommen der Mutter ist dabei völlig irrelevant. Im übrigen wird das Kindergeld hälftig mit dem zu zahlenden Barunterhalt verrechnet, so dass auch der Kindesvater etwas von der Sache hat. Wo also liegt das Problem? :)


-- Editiert von Marcus2009 am 24.03.2016 08:45

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ich schließe mich den Vorschreibern an und bringe noch ein Extrem-Beispiel zum Verständnis:

Selbst wenn die Mutter den Lotto-Jackpot mit 60 Mio. knackt, bleibt deine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind bestehen.

1x Hilfreiche Antwort

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