1.Vater bezahlt jahrelang Unterhalt
für Kind ungefähr nach Düsseldorfer Tabelle.
Mutter will genauen Betrag!
Meines Wissens, kann die Mutter ohne Titel keinen festen Betrag einfordern, zumal doch der Vater willig ist, den Betrag zwischen 80 und 90% nach der Düsseld.Tabelle zu bezahlen.
Irgendwo habe ich ein Urteil gelesen, dass ein Richter 75% der Zahlung als "willig" akzeptiert.
Kennt jemand dieses Urteil bzw. kann es jemand rausfinden.
2. Kind wird jetzt volljährig, Mutter fordert das Geld(kann sie eigentlich nicht)nach hälfte hälfte Prinzip, obwohl sie mehr verdient. Sie will ihr Gehalt nicht offen legen, da sie mehr verdient.
Vater ist wieder willig zu bezahlen, aber da der Sohn noch unreif ist, will er dies nicht über das Kind machen. Wie kommt er auf einen anderen Weg an die Information der Gehaltshöhe von Ehegatten?
Danke
Kindesunterhalt ohne Titel
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
wenn das Kind jetzt volljährig ist und kein Titel besteht, würde ich die Unterhaltszahlungen vorerst einstellen. Der Volljährige hat seine Bedürftigkeit nachzuweisen.
Zu Unterhaltsberechnung hat er die Einkommensnachweise beider Elternteile einzufordern. Diese dann auch wechselseitig KM und KV vorgelegt werden müssen.
Anders kann der Unterhalt nicht berechnet werden.
Ob das Kind unreif ist, ist nicht von Bedeutung. Welcher Beschäftigung geht das Kind denn nach?
LG Nero
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
@ hansilein1
Die Mutter kann gar nichts mehr fordern sondern nur noch das volljährigen Kind.
Dafür muss das volljährige Kind zunächst bedürftig sein und seinen Bedarf darlegen. Danach muss er zwingend den Auskunftsanspruch gegen beide Elternteile durchsetzen weil der zu zahlende Unterhaltsbetrag sich erstens nach dem Gesamteinkommen berechnet und zweitens sich in im Verhältnis der Einkommen aufteilt.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
16 Antworten
-
43 Antworten