Kindesunterhalt ohne Titel

11. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
hansilein1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt ohne Titel

1.Vater bezahlt jahrelang Unterhalt für Kind ungefähr nach Düsseldorfer Tabelle.

Mutter will genauen Betrag!

Meines Wissens, kann die Mutter ohne Titel keinen festen Betrag einfordern, zumal doch der Vater willig ist, den Betrag zwischen 80 und 90% nach der Düsseld.Tabelle zu bezahlen.

Irgendwo habe ich ein Urteil gelesen, dass ein Richter 75% der Zahlung als "willig" akzeptiert.
Kennt jemand dieses Urteil bzw. kann es jemand rausfinden.

2. Kind wird jetzt volljährig, Mutter fordert das Geld(kann sie eigentlich nicht)nach hälfte hälfte Prinzip, obwohl sie mehr verdient. Sie will ihr Gehalt nicht offen legen, da sie mehr verdient.
Vater ist wieder willig zu bezahlen, aber da der Sohn noch unreif ist, will er dies nicht über das Kind machen. Wie kommt er auf einen anderen Weg an die Information der Gehaltshöhe von Ehegatten?

Danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wenn das Kind jetzt volljährig ist und kein Titel besteht, würde ich die Unterhaltszahlungen vorerst einstellen. Der Volljährige hat seine Bedürftigkeit nachzuweisen.

Zu Unterhaltsberechnung hat er die Einkommensnachweise beider Elternteile einzufordern. Diese dann auch wechselseitig KM und KV vorgelegt werden müssen.

Anders kann der Unterhalt nicht berechnet werden.

Ob das Kind unreif ist, ist nicht von Bedeutung. Welcher Beschäftigung geht das Kind denn nach?

LG Nero

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#2
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

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#4
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

@ hansilein1

Die Mutter kann gar nichts mehr fordern sondern nur noch das volljährigen Kind.

Dafür muss das volljährige Kind zunächst bedürftig sein und seinen Bedarf darlegen. Danach muss er zwingend den Auskunftsanspruch gegen beide Elternteile durchsetzen weil der zu zahlende Unterhaltsbetrag sich erstens nach dem Gesamteinkommen berechnet und zweitens sich in im Verhältnis der Einkommen aufteilt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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