Hallo zusammen,
der Sohn meines Freundes, 14 Jahre, ist manchmal den halben monat in der Woche und dann am Wochenende alle 14 Tage, manchmal auch drei oder vier Wochenenden bei uns.
Seine Mutter bekommt von meinem Freund jeden Monat 316 Euro Unterhalt plus das Kindergeld in Höhe von 154 Euro. Wir haben mal gehört, dass man den KU kürzen kann, wenn das Kind den großteil beim Vater verbringt, stimmt das?
Außerdem möchte die Exfrau immer mehr Geld, vorallem wenn es um Ausgaben für den Jungen geht, zb Klamottenkauf, Pfadfinderfahrt, Klassenfahrt usw.da möchte sie dann dass mein Freund immer die Hälfte dazu gibt, weil die arme Frau ja kein Geld hat. Muss er das?
Ebenso wirft sie ihm immer vor, er würde zuwenig an Unterhalt zahlen, so dass sie arbeiten gehen muss. Sie scheint der Meinung zu sein, dass ihr Exmann auch für sie noch aufkommen muss. Aber der Junge ist doch alt genug, dass man ihr zumuten kann arbeiten zu gehen? Oder sehen wir das falsch?
Liebe Grüße
Kindesunterhalt kürzen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Die Frage zur Kürzung ist hier gut erklärt:
http://www.mein-recht.de/beibeiden.html
Regelhaft sind von dem laufenden Unterhalt auch die genannten Sonderausgaben zu bestreiten.
Und ich verstehe nicht, warum die Mutter vom Vater das volle Kindergeld erhält, eigentlich steht ihm ja mind. die Hälfte davon zu.
-- Editiert von hamburgerin01 am 14.08.2008 15:59:18
hallo ,danke für den Link, hab mir das gerade durchgelesen und werde es meinem Freund mal vorlegen, ich hab das so verstanden,was Klamotten betrifft: Wenn er hingeht und kauft dem Jungen von sich aus ne neue Jeans, ist klar dass er es nicht anrechnen kann( soll er ja auch nicht, es ist ja auch sein sohn), aber wenn sie ihm sagt, geh mal bitte für das kind zwei neue jeans und ne jacke kaufen, kann er das anrechnen und das geld von ihr zurück verlangen?? Was die Besuche des Jungen betrifft sind die schon höher als die übliche regelung und wie es aussieht wird das immer mehr. Deswegen wollte ich mich danach erkundigen, weil es ja nicht sein kann, dass er doppelt aufkommen muss und 316 Euro sind viel geld, vor allem dann, wenn man davon weniger fürs kind investieren muss, weil ja mindestens 14 tage des monats nicht zuhause bei mama ist.
Liebe grüße
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo, sie erhält nicht das kindergeld von meinem freund sondern von der kindergeldkasse. hatte es überlesen.
Seine Anwältin hat gesagt, dass das Kindergeld nicht zur Hälfte anrechenbar ist sondern nur ein geringer Teil, der schon vom Kindesunterhalt abgezogen worden ist.
Stimmt das??
Liebe Grüße
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
31 Antworten
-
24 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
20 Antworten
-
43 Antworten