Kindesunterhalt - etwas kompliziert..

8. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
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(119 Beiträge, 8x hilfreich)
Kindesunterhalt - etwas kompliziert..

Eltern sind geschieden. Drei Kinder (15, 18, 21) wohnen beim Vater.

Das Gericht legte seinerzeit fest, dass die Mutter für die Kinder 15 und 18 Jahre, die zu der Zeit noch in die Schule gingen, jeweils € 220, -- monatlich zahlen muss.

Nun hat der 18jährige Abi und trödelt etwas herum, möchte aber nun zum Sommersemester studieren.
Da er nun 450, -- im Monat verdient und nicht studiert, zahlt die Mutter gar nichts mehr an Kindesunterhalt für ihn. Mit dem Argument trödeln und selbst verdienen.

Das Kind 21 Jahre befand sich seinerzeit in einer Ausbildung, erhielt keinen Kindesunterhalt. Nun aber studiert es. Und verdient mit Jobs ca. 700, -- netto im Monat. Mutter zahlt für das Kind keinen Unterhalt (obwohl das Studium auf die Ausbildung Kaufmann – BWL aufbaut) mit dem Argument, es verdient ja genug und 2. Ausbildung.

Kind 15 Jahre wird weiter 220, -- im Monat gezahlt.

Nun wohnen die Kinder ja alle beim Vater (der auch das KG erhält). Sie müssen beim Vater nichts abgegeben.
Nicht destotrotz hat er die Kosten für Wohnen und Verpflegung am Hals. Vom KG wird das bei weitem nicht gedeckt.

Kann die Mutter sich so einfach, mit den Argumenten das sie ja alle genug verdienen, aus der finanziellen Verpflichtung stehlen? Der Vater würde schon akzeptieren, wenn sie sich mit monatlich 100, -- pro Kind (18 und 21) beteiligen würde.

P.S.: Es fallen ja riesige Kosten für die Kinder an. Kind 15 Jahre 2 x Klassenfahrt (ca. 700,--), alle Kinder benötigen Brillen, etc… Das kann doch nicht mit den 220,-- für den 15jährigen abgedeckt sein.

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9 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo alawie,

Wenn die Mutter für die älteren Kinder keinen Unterhalt zahlt,

kann sie durchaus den Mindestunterhalt für das 15 Jährige Kind zahlen.

Wende dich wegen einer Neuberechnung ans Jugendamt.

Die "Studenten" haben einen BAFöG-Antrag gestellt?

edy

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#2
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Die KInder haben sehr unter der Trennung (2012) und den vielen Anfeindungen von meiner ExFrau gelitten. Insofern bin ich froh das Ruhe eingekehrt war und die KInder schulisch und beruflich gut voran kommen.
Deswegen verlange ich auch (wohl) nicht alles was mir zusteht.

Aber das komplette "Heraushalten" aus dem Kindesunterhalt möchte ich auch nicht akzeptieren, zumal ich als angestellterAlleinerziehender finanziell auch nicht gut dastehe.
100,-- pro 18 und 21 KInd würden mir ja schon reichen.

Das mit der ERhöhung des Kindesunterhaltes für edn 15jährigen, bei Wegfall des KU für edn 18jährigen, hatte ich auch schon einmal gehört.

Die Kinder (21) hat keinen Antrag auf Bafög gestellt, da asu ihrer Sicht die Aussichten, bei dem Nebeneinkommen, recht gering aussehen soll (laut von ihr eingeholter Info....).

Das Kind 18 Jahre studiert ja erst ab April 2018.

Ist denn sinnvoll trotz der genannten Nebeneinkommen solche Anträge zu stellen?

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Bevor die Mutter Unterhalt zahlt kann sie auf einen BAFöG-Antrag bestehen.

BAFöG-Rechner im Netz googlen

Der Zuverdienst zum BAFöG beträgt 450€ monatlich ( bitte genau nochmals informieren).

Nochmals: die Berechnung des Unterhalts ging ehemals für drei Kinder aus.

heute hat sich eure Situation verändert. Für das minderjährige KInd, kann die Mutter nun mehr zahlen.

edy

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#4
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank.

Ich werde einmal versuchen die MUtter dazu bewegen, freiwillig ihren Beitrag zu leisten.

Damit könnten man sich RA, neuer Stress für die Kinder und auch für uns selbst ersparen.

Bafög Antrag muss jetzt auch mal gestellt werden.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Naja, man sollte aber schon wissen, was der korrekte Betrag wäre, um überhaupt die Mutter zu irgendwas bewegen zu können.
Ansonsten schließe ich mich den Vorschreibern an.
Das 21jährige Kind ist mit einem eigenen Einkommen von 700€ plus Kindergeld ausreichend bedient - da ist kein Unterhalt mehr fällig. Außerdem müsste erst BAFöG beantragt werden, bevor Unterhaltsforderungen gestellt werden können.
Das 18jährige Kind ist derzeit auch nicht unterhaltsberechtigt, da es sich momentan nicht in Ausbildung befindet. Wenn das Studium aufgenommen wird, lebt der Unterhaltsanspruch aber wieder auf.
Der Mindestunterhalt für das 15jährige Kind wäre 367€.

By the way: Wenn das 21jährige Kind 700€ eigene Einkünfte hat, kann man durchaus eine Beteiligung an den Lebenshaltungskosten (Wohnen und Verpflegung) erwarten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von drkabo):

By the way: Wenn das 21jährige Kind 700€ eigene Einkünfte hat, kann man durchaus eine Beteiligung an den Lebenshaltungskosten (Wohnen und Verpflegung) erwarten.


Ja, ich weiß.....da die Kinder unter der drei Jahre dauernden Scheidung, mit vielen Attacken seitrns der Mutter, gelitten haben, wollte ich da nicht auch noch eingreifen. Richtig wäre es natürlich.....

Letztlich bin ich froh wenn Ruhe und Friede eingekehrt ist und ich für beide (18 und 21) insgesamt 200,-- im Monat erhalte.
Natürlich gibt es eine Grenze, wo man doch ein Amt oder einen RA einschalten muss.

Was das Studium des 18jährigen angeht, so muss ich ja sowieso bis Studienbeginn im April warten.

Wenn ich das richtig interpretiere habe ist die Mutter selbst dann unterhaltspflichitig, wenn z.B. der 18jährige studiert und nebenbei 450,-- im Monat verdient?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Versehentl. doppelt abgeschickt..


-- Editiert von alewie am 09.12.2017 19:03

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von alewie):
Der Vater würde schon akzeptieren, wenn sie sich mit monatlich 100, -- pro Kind (18 und 21) beteiligen würde.


Es kommt nicht darauf an, was der Kindesvater gern hätte. Sondern es kommt darauf an, wozu die Kindesmutter verpflichtet ist.

Wir sind uns doch einig darüber, dass das 21jährige Kind mit einem eigenen Einkommen von 700 Euro aus der Nummer draußen ist. Was soll also die Fragerei, ob da Anträge noch Sinn machen !

Das 18jährige Kind ist volljährig. Damit entfällt der Betreuungsunterhalt. Mutter UND Vater sind barunterhaltspflichtig, quotiert nach ihrem Einkommen. Aber nur wenn das Kind auch einer Ausbildung nachgeht. Das ist zur Zeit nicht der Fall also ist auch dieses Kind zunächst mal aus der Kiste draußen. Und ob da nach Lage der Dinge noch viel zu zahlen wäre, wenn der Unterhaltsanspruch wiederaufleben sollte, daran kann man Zweifel haben.

Das minderjährige Kind hingegen ist automatisch unterhaltsberechtigt und darüber hinaus sogar noch privilegiert. Und deshalb hat sein Unterhaltsanspruch Vorrang vor allen anderen Kindern. Die Kindesmutter ist hier gehalten den Mindestunterhalt zu zahlen ... das sind zur Zeit noch 460 Euro - 223 / 2 hälftiges Kindesgeld = 349 Euro p. Monat. Ab 2018 gibts ein paar Euro mehr. Und je nach Einkommen, muss sie sogar Unterhalt nach einer höheren Gruppe zahlen.

Gezahlt wird aber nur 220 Euro ... und das ist entschieden zu wenig.

Fordere von der Kindesmutter schriftlich Unterhaltsauskunft . Und unabhängig davon verlangst du ab 2018 schon mal den Mindestunterhalt für das jüngste Kind. Vergiß den Rest und du hast trotzdem schon mehr als das was du dir gewünscht hast. :)

-- Editiert von Marcus2009 am 10.12.2017 16:22

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.08.2021 16:05:12
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 8x hilfreich)

Ok, danke.

Ich werde dann einmal loslegen!

Schönen Abend noch.

1x Hilfreiche Antwort

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