Kindesunterhalt bei Wiederheirat

29. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Nats
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kindesunterhalt bei Wiederheirat

Hallo "Foris",

ich suche eine Quelle/Urteil für die Berechnung von Kindesunterhalt durch den wiederverheirateten Vater.

Normalerweise wird bei der Unterhaltsberechnung auch die Steuerrückzahlung, die in diesem Jahr erfolgt ist, zum Einkommen hinzugerechnet.

Wie stückelt man diese Lohnsteuerrückerstattung auf,
wenn die "neue Ehe" nun steuerlich gemeinsam veranlagt wurde?

Vielleicht weiß das ja einer hier...oder zumindest, wo es steht...;)

Liebe Grüße,

Nats

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49 Antworten
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#1
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Nats,

beim KU spielt die Wiederheirat des KV insoweit eine Rolle, daß er nun möglicherweise die Steuerklasse III und damit ein höheres Einkommen hat. Womit er dann auch möglicherweise höheren KU zahlen müßte/könnte.

Daß der Steuervorteil durch die neue Ehe in der neuen Ehe zu bleiben hat, gilt nur für den Ehegattenunterhalt.

Die Steuererstattung wird durch 12 geteilt und dieser Betrag dann auf das monatliche Nettoeinkommen aufgerechnet.

Wieviel Kindern muß denn Unterhalt gezahlt werden? Liegt ev. ein Mangelfall vor (mehrere Kinder, Ehefrau etc.)?

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#2
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

herrjeee lalu *feix*

muss man Dir denn heute alles erklären *lach*

nats geht es doch um die Steuererstattung, wenn ich das richtig verstanden habe, also nicht um die monatlichen Mehreinkünfte, sondern das was am Jahrenende rauskommt...und noch extra oben drauf gerechnet wird

*winks

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#3
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Nee träne, muß man nicht. Nats hat gefragt:

"Wie stückelt man diese Lohnsteuerrückerstattung auf, ...."

Na eben dadurch, daß die Rückerstattung durch 12 geteilt wird und auf das monatliche Netto obenauf gerechnet wird.

Es geht hier um KU, somit hat die Wiederheiratet und der dadurch möglicherweise entstehende Erstattungsanspruch die Auswirkung, daß sich das monatliche Netto erhöht.

Anders wäre es beim EU. Da würde die Erstattung außen vor bleiben.

Also, soll ich Dir jetzt noch weiter was erklären.

Aber vielleicht haben wir ja beide die Frage falsch verstanden. ;)

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#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

richtig, Träne.

Die Frage von Nats stelle ich mir schon länger.
Lalu's Antwort hilft da bisher nicht weiter.
In der Steuerrückerstattung könnten ja z.B. Rückerstattungen aufgrund von Werbungskosten der neuen Ehefrau stecken.
Also ist ja wohl nur ein Teil der Rückerstattung unterhaltsrelevant. Wie aber soll das jemals berechnet werden ????

nachgefragt

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#5
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Indem man in der Lage ist, einen Steuerbescheid zu lesen und entsprechend prozentual die Erstattung unter den Eheleuten aufteilt (aufteilen kann).

Herr Gott, ihr macht Euch das alles komplizierter, als es eigentlich ist.

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#6
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

aha, und welche Prozente setzt man üblicherweise so an , für Mann und für Frau ???

nachgefragt

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#7
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Ganz einfach, entsprechend dem Einkommen und der anerkannten Werbungskosten etc.

Ein Steuerbescheid ist immer !!! nach Mann und Frau (Steuerpflichtiger und Ehegatte) aufgeteilt, hast Du noch nie einen gesehen? :)

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#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

nachgefragt, ich denke, dass kann man so pauschal nicht beantworten. Kommt doch ganz darauf an, was die Frau verdient, was der Mann verdient, wieviele Kinderfreibeträge drauf sind, wieviele Werbungskosten etc.. die Frau hat usw usw....
Wenn man selbst so einen Steuerbescheid nicht lesen kann, sollte man hierfür einen Steuerberater fragen.

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#9
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

habe lange keinen GEMEINSAMEN Bescheid mehr in der Hand gehabt.
Also: ich müsste erst mal einen alten heraussuchen. So lange halte ich mier hier zurück.


Kann Nats vielleicht etwas dazu sagen ?
Kommt Lalu's Tipp hin ?

Sind wirklich bei gemeinsamer Veranlagung die Rückerstattungsbeträge nach Mann und Frau aufgeteilt ???

nachgefragt

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#10
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

also ich habe heute meinen "lalu-widersprechtag"


nicht böse sein lalu aber wenns nach der Splittingtabelle versteuert wird, kannste soviel Steuerbescheid lesen wie willst Du, da kriegste nix hin ;)


und nun hau mich nich *duck*

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#11
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Genau der Auffassung von Träne bin ich nämlich auch.

an Teufelin:
die Frage nach der prozentualen Aufteilung war eher provozierend-ironisch gemeint.
Denn lalu versucht uns hier gerade zu erklären, dass das total simpel ist.

Gruß,
nachgefragt

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#12
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Achso. Muss einem ja gesagt werden, nachgefragt.
Wenn man den Steuerbescheid selber macht, hat man schon einmal Anhaltspunkte. Und im Steuerbescheid ist eigentlich alles ziemlich klar detailliert. Ob sich da nun alles genau draus erlesen lässt, kann ich auch nicht sagen. müsste ich auch erst einmal m Aktenordner wühlen. Notfalls eben den guten alten Steuerberater ( oder Lohnsteuerhilfeverein, wenn dieser denn auch für so etwas zuständig ist ) hinzuziehen.

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#13
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

<I>....provozierend-ironisch gemeint.</I>

Nun, diesen Eindruck habe ich bei Dir des öftern, lieber nachgefragt. Aus diesem Grunde bin ich auch immer öfter nicht bereit, Dir Antworten in den Mund zu legen.

Nur für Dich am Rande: Es ist -wenn man es täglich macht- tatsächlich simpel, aber das ist dann wohl nichts für Dich.

Nichts für ungut, nachgefragt, aber für die Zukunft werde ich auf Nachfragen von Dir einfach nicht mehr antworten, dann kriegen wir beide das hin, ok. ;)

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#14
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

also da steht...


einkommen ehemann
einkommen ehefrau

zu versteuerndes Einkommen nach Splittingtabelle...(bei mir natürlich 0 ich bin ja arm ;)


und basta...

ich würde da nichts aufteilen wollen


und siehste nachgefragt hätteste mal lieber ein albernes *feix* oder *zynischguck* dahintergemacht dann hätte es die teufelin auch gleich verstanden ;)

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Siehste träne, und genau das ist es. Der Steuervorteil aus der Wiederheiratet (wenn er denn überhaupt da ist) geht dann in den KU, eben weil für die Frau nichts absetzbar ist. Was ja oft die Regel ist (Frau zu Hause, Mann arbeiten).

Das hat aber bitte schön nichts mit der Ausgangs-Berechnung des KU zu tun. Hier wird die Ehefrau mit eingerechnet. Sprich als Beispiel: 2 Kinder und eine Frau (so, wie die DT eben auch die Bedarfsbeträge festgesetzt hat). Von mir aus ein Kind vor der Ehe, eines in der Ehe und eben die liebende, treusorgende, ihres Gatten schmutzige Strümpfe auskrempelnde und waschende Ehefrau.

Vorsicht: Ist nur ein Beispiel! ;)

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#16
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

jaaa aber nicht doch lalu...

nats ist ja nicht träne.... ich las nur vor was auf meinem Bescheid steht...


nats will ja wissen, wie teilt man es auf WENN beide Einkommen haben


und nun du....

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#17
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Lalu

du hast erst dargestellt, es wäre total simpel,
dann aber eingeschränkt "wenn man es täglich macht".

Mich hat diese Frage hier ernsthaft interessiert,
aber manchmal befürchte ich, dass Du mit Deinen Antworten auch ein bisschen daneben liegst (vgl Deine Tipps zum KU-Titel beim JA).

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Das spuckt herr google aus:

Der interne Aufteilungsmaßstab richtet sich nach wohl überwiegender Ansicht nach der Steuerlast aufgrund einer fiktiven getrennten Veranlagung der jeweiligen Einkünfte.

M und F haben – nach Berücksichtigung aller Abzugsbeträge – ein zu versteuerndes Einkommen von 120.000.

Bei Zusammenveranlagung Gesamtsteuer 28.844 DM
Getrennte Veranlagung M (80.000) 21.976 DM
Getrennte Veranlagung F (40.000) 7.905 DM

Der interne Verteilungsmaßstab ermittelt sich wie folgt:

M = 28.844 x 21.976 = 21.213
29.881

F = 28.844 x 7.905 = 7.630
29.881

M hat 22.000 DM an Steuern vorausgezahlt, die F insgesamt 10.000 DM.
Sie erhalten zusammen eine Rückerstattung in Höhe von 3.156 DM
(32.000-28.844).
Davon stehen zu
dem M 787 DM
(22.000-21.213)
der F. 2.370 DM
(10.000-2.370)

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#19
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Ein letztes Mal nachgefragt:

Ich liege garantiert nicht so daneben, wie Du denkst. Es ist simpel, für MICH. Und deshalb habe ich es versucht zu erklären. Du gehst besser zum Anwalt oder Steuerberater, weil der Geld kostet, was Du dann als Lehrgeld verbuchen solltest.

Ich habe vergessen, daß Du wahrscheinlich aus lauter Neid versuchst, mich hier zu denunzieren. Dies gelingt Dir aber nicht. Denn noch steht ein kleines bißchen Fachwissen Deinem aus einer oder mehreren Ehescheidung/en heraus gewonnenen "Vermutungen und ev. Erfahrungen" entgegen.

Und bei meinen "Tipps" zum KU-Titel handelte es sich weniger um Tipps, als um rechtliche Vorgänge und deren Vorgehensweise. Wenn ich mir die folgenden (nach meinen) Antworten dazu angeschaue .....

Ich verzeihe Dir aber. So und nun ist gut. Ich mag Leute wie Dich nicht. Hinterlistig und link, nennen meine Kinder das.

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#20
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

hihiiihii und weil ich gehässig bin, auch dieses noch

Mensch lalu, ich wusste gar nicht das Du Steurberater bist, hätteste ja auch mal sagen können ;)

"Die genaue Aufteilung kann im Einzelfall eigentlich nur ein Steuerberater errechnen, denn es sind recht komplizierte steuerrechtliche Erwägungen nötig. Hier kann nur das Grundprinzip erläutert werden: "

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#21
 Von 
Nats
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben,

mit so schneller und lebhafter Diskussion meines Problems habe ich garnicht gerechnet!:)

Danke!

Der Kindesunterhalt für mein Kind soll neu berechnet werden; wenn es geht, würde ich das ganze gerne ohne Kosten für Anwalt oder Steuerberater machen......

Mein Ex-Mann ist wieder verheiratet. Er hat mir eine Gehaltsbescheinigung sowie den Lohnsteuerjahresausgleich seiner neuen Ehe geschickt und natürlich den KU schon berechnet....... ;)

Ich habe also eine Kopie, auf der lediglich die gezahlten Steuern für Mann, die gezahlten Steuern der Frau, die für beide festgesetzten gemeinsamen Steuern sowie die Steuerrückerstattung stehen.

Wieviel muss sich mein Ex nun für den Kindesunterhalt als Einkommen anrechnen lassen? Schließlich macht "Klein Phi" auch Mist......

Ganz schön kompliziert.....:(

Liebe Grüße,

Nats

-- Editiert von Nats am 29.09.2004 18:01:46

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#22
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

na nats,

das ist doch nun klar und hinreichend erläutert:

Du stellst die Zahlen hier rein und lalu rechnet Dir das eben mal ganz fix aus, für die/den/das ist das nämlich ganz einfach ;)


schönen abend

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

@träne

<I>Hier kann nur das Grundprinzip erläutert werden: "</I>

Siehste, und das hab ich versucht. "Die Steuererstattung wird aufgeteilt ....." Aber mit soviel Gehässigkeit wie hier muß man im Leben ja nicht rechnen. Ich werd´s mir für die Zukunft merken.

Und dennoch hat das alles nichts mit KU gegenüber einem minderjährigen Kind zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

träne,

es reicht. Du kannst jetzt aufhören. Geh wieder staubsaugen, das kannst Du bestimmt besser, als zwischenmenschliche Kommunikation auf einigermaßen intelligenter Ebene zu betreiben.

Tschau

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

nöö jetzt will ich nicht mehr...


lalu, Du kriegst den ersten Preis im "Rausreden"



*winks

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

Und Du bist -glaube ich- einfach zu schlicht, um geschriebene Worte richtig deuten zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

hach nachgefragt

da bin ich ja jetzt schlicht gerührt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-12
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 92x hilfreich)

@nachgefragt,

nur weil Du nicht lesen kannst und nicht in der Lage bist, 2. und 3. zu unterscheiden, gibt Dir das noch lange nicht das Recht, andere zu denunzieren.

Ich habe von Dir als auch von träne noch nicht einen einzigen auch nur annähernd richtigen Sachbeitrag gelesen. Nur rumblödeln, Quatsch erzählen, aber nicht SAGEN.

Im übrigen hat Nats Euch eine Frage gestellt, Ihr beiden Schlauberger, hat sie schon eine Antwort von Euch erhalten?

Ich habe nichts lesen können. Aber das ist es eben.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

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