Kindesunterhalt bei Umgangsvereitelung verweigern?

25. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
TomJay66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kindesunterhalt bei Umgangsvereitelung verweigern?

Hallo Gemeinde!

Um es gleich vorneweg zu sagen: das soll keine Frage sein, wie ich mich am besten vor dem Kindesunterhalt drücken kann.

Folgender Sachverhalt: ich bin seit knapp 10 Jahren von meiner Exfrau geschieden und seit diesem Zeitpunkt versucht sie alles/hat alles versucht, mich von meinen Kindern zu entfremden. Sie verweigert jegliche Auskünfte darüber, wie es den Kindern geht, ich bekomme trotz schriftlicher Aufforderung (die Briefe an meine Ex gingen auch in Kopie an das Jugendamt) keinerlei Zeugnisse und/oder Bilder oder sonstig irgendeine Auskunft darüber, wie es meinen beiden minderjährigen Kindern geht. Meine große Tochter wurde übrigens dieses Jahr volljährig und ist unmittelbar an ihrem Geburtstag zu mir gezogen (YESSS!!!). Auch sie erzählte mir, dass meine Exfrau den Kindern immer wieder erzählt hat, dass ihr Vater gestorben wäre oder solche Mätzchen!

Leider ist das Jugendamt in dieser Hinsicht meiner Meinung nach ein (sorry) Idiotenverein, der sich in keinster Weise mal dazu genötigt fühlt, der KM in dieser Hinsicht mal auf die Finger zu hauen. Ich habe auch seit einiger Zeit auch ein Urteil, nach dem die KM zu 25.000,- Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft verdonnert wurde, mir Umgang zu gewähren. Leider habe ich damals in der Scheidung auf das Sorgerecht verzichtet und dafür "nur" ein Umgangsrecht bekommen. ******-Tausch. Dass ich meine Kinder vor ihrem 18. Geburtstag sehen kann, hab ich mir eigentlich schon abgeschminkt. Dafür hat die KM leider viel zu viel kaputt gemacht. Wenigstens bei meiner großen Tochter hat sie es nicht geschafft. Und selbst da gab es richtig Alarm, als meine EXfrau mitbekommen hatte, dass meine große Tochter als Minderjährige zu mir Kontakt hatte: da gab es z. B. mal im Winter keine Heizung im Zimmer oder tagelang nichts zu essen, es wurde auch mal geschlagen oder Sachen von meiner Tochter kaputt gemacht und einiges mehr. Und "angeblich" wollen laut meiner Exfrau meine minderjährigen Kinder nicht, dass ich irgendwas über sie erfahre.

Und jetzt meine Frage: ich zahle selbstverständlich bislang regelmäßig meinen Unterhalt und weiß noch nicht mal, ob meine Kinder (drastisch ausgedrückt) überhaupt noch leben. Mir geht es darum, ob ich irgendeine Möglichkeit habe, die KM durch Zahlungsverweigerung dazu zwingen kann, mir zumindest zweimal im Jahr aktuelle Zeugnisse (Halbjahres- und Jahreszeugniss) und aktuelle Bilder der Kinder vorlegen und mir Auskunft darüber geben kann, wie es den Kindern generell in der Schule/Freundeskreis usw. geht. Hab ich da eine rechtliche Möglichkeit, die Zahlung des Unterhaltes solange zu verweigern, bis ich die gewünschten Auskünfte seitens der KM bekomme?

Dank euch für eure Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo TomJay66

Unterhalt und Umgang sind einzeln zu sehen, und können/dürfen nicht

von einander abhängig gemacht werden.

Und es besteht doch bestimmt ein Titel? ,der muss bedient werden oder

durch Abänderungklage abgeändert werden.

Selbstständig KU einstellen,kann teuer werden.

lg
edy


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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

-- Editiert am 25.10.2010 11:29

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TomJay66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo edi!

Erstmal danke für deine Antwort. Ja, es ist so, dass ein Titel existiert. Den habe ich ja auch immer korrekt bedient. Nun aber ist es so, dass z. B. meine mittlere Tochter aus der Schule gekommen ist und ich absolut nicht weiss, was sie machen will, ob sie überhaupt arbeiten geht/Ausbildung macht oder - wie ich schon in meinem ersten Threat geschrieben habe - überhaupt noch lebt. Den Titel hab ich damals so erstritten, dass der Unterhalt von mir immer abschnittsweise bezahlt wird und nicht "bis auf weiteres"! Ich möchte jetzt einfach nur wissen, ob ich da eine Möglichkeit habe, den Kindesunterhalt so lange "einzufrieren" oder auf ein Sperrkonto einzuzahlen, bis ich von der KM einen Nachweis darüber habe, ob es meine Kinder überhaupt noch gibt.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo TomJay66 ,

Der Titel muss auf jedenfall bedient werden.

Wenn deine 18 Jährige Tochter bei dir wohnt,

was sagt sie denn über die anderen Kinder? Würden die gerne Kontakt mit dir
aufnehmen.

Was ist über Handy, oder diese Chat-Programme ( Wer kennt wen? ICQ usw.)?

Vielleicht darfst du sie mal auf dem Schulweg treffen?

lg
edy

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irgendwie geht's schon"

2x Hilfreiche Antwort

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