Geht Kindesunterhalt bei Insolvenz immer vor?

10. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)
Geht Kindesunterhalt bei Insolvenz immer vor?

Hallo Forum,

Ich befinde mich im Insolvenzverfahren, gehe Arbeiten und habe bisher immer Unterhalt an meine zwei Kinder gezahlt.
Nun durch einen Arbeitgeberwechsel musste ich dem IV ja meinen neuen Arbeitgeber mitteilen, dieser wusste auch von der unterhaltszahlung an meine kinder.

nun habe wiedereinmal gehalt bekommen, und es sind davon aber xxx euros an den IV abgeführt worden, wordurch mir natürlich es genommen worden ist, den kompletten unterhaltssatz zahlen zu können.

was kann ich hier tun?

der AG sagt er wäre zur abfuhr des geldes verpflichtet, der IV sagt, was er hat hat er.

ich denke, (das sagte mir das jugendamt bei der berechnung des Unterhalts (er ist nicht tituliert))kindesunterhalt geht immer vor?


Danke für eure Hilfe

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7 Antworten
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#1
 Von 
Ralli_d
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Iceone,

zunächst denke ich dass Du hier wirklich einen Anwalt konultieren solltest, zumindest wenn der IV nicht kooperativ ist und Dir weiterhilft.

quote:
der AG sagt er wäre zur abfuhr des geldes verpflichtet, der IV sagt, was er hat hat er.

ich denke, (das sagte mir das jugendamt bei der berechnung des Unterhalts (er ist nicht tituliert))kindesunterhalt geht immer vor?



Da haben wohl beide Recht. Ich vermute dass die fehlende Titulierung das Problem ist. Mit Titel könnte der Unterhalt von deinem Konto gepfändet werden und wäre dann auch vorrangig.

Der AG müsste natürlich mitspielen. Da er neu ist bist Du vermutlich in der Probezeit und es wäre leicht für ihn Dich "loszuwerden". Warte auf keinen Fall zu lange, denn die werden versuchen den Unterhalt auch rückwirkend von dir zu bekommen.

Gruß und alles Gute
R.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Da hat Ralli recht. Der Unterhalt muss tituliert sein. Wie soll der IV sonst überprüfen, was da wie zu zahlen ist?

wirdwerden

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#3
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

@wirdwerden ,

der Unterhalt ist Aktuell berechnet worden, vom JA,
auch sonst habe ich immer eine Aktuelle berechnung eingeholt.

Und der IV habe ich jeden Monat die Kontoauszüge zu kommen lassen was und wieviel ich bezahlt habe, immer das was vom JA berechnet wurde.

das problem ist, es sind zwei kinder, eines schon über 18 in der lehre, hier war die berechnung vom JA eine ausnahme, da das kind es ja selber einklagen lassen muss.

oh man alles nur streß obwohl man alles wirklich menschliche tut.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Es geht doch darum, dass die Ansprüche tituliert sind. Und für das über 18-jährige, das verdient, ist eine ganz andere Berechnung erforderlich. Das tritt nämlich ganz zurück, außerdem muss da die Mutter auch mit ins Boot. Wenn denn noch Ansprüche bestehen.

Und wenn man so viel Schulden hat, dann hat man in der Tat Stress. Mal gedacht, wieviel Stress die Gläubiger haben, wenn sie nicht bezahlt werden? Also, brings in Ordnung. Ist doch nicht so schwer.

wirdwerden

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#5
 Von 
bitchfine123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, der unterhalt muß nicht tituliert sein. dem arbeitgeber werden die unterhaltspflichtigen personen mitgeteilt - anhant der pfändungstabelle wird der restbetrag abgeführt , sollte trotz richtiger angabe beim arbeitgeber mehr gehalt abgeführt worden sein, so ist der arbeitgeber haftbar, und muß ggffs doppelt zahlen - so meine meinung

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
iceone
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 17x hilfreich)

@bitchfine123

Deine Meinung oder ist es so?
Denn mein AG wusste von zwei Kindern, schon allein wegen 1 Kinderfreibetrag.

Ich war gestern beim JA, die sagen, ich muß den Unterhalt trotzdem zahlen, in voller höhe, wie ist denen egal.

Also werde ich wohl einen Anwalt beauftragen müssen.

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#7
 Von 
emiku
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Mussst Du auf jeden Fall und einen Anwalt solltest du auch unbedingt aufsuchen. Viel Glück und viel Kraft.
emil

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"www.scheidungsrechtsanwalt.com"

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